23.04.2021, 08:31
„Kann man bei einer kleinen Kanzlei 50 k sagen mit 2 x a und zb in Hamburg 55 k? Oder wollen sie dann auf 45-48 k runter?“
Ich verstehe deine Frage nicht. Das ist doch exakt das, was ich oben geschrieben habe. Bei kleiner Kanzlei 50k fordern, in HH 55k, in schwachen Regionen 45k. Das ist deine GehaltsVORSTELLUNG. Was man dann am Ende mit der Kanzlei aushandelt, ist dann einzelfallabhängig. Es gibt keinen Tarifvertrag der angestellten Rechtsanwälte.
Ich verstehe deine Frage nicht. Das ist doch exakt das, was ich oben geschrieben habe. Bei kleiner Kanzlei 50k fordern, in HH 55k, in schwachen Regionen 45k. Das ist deine GehaltsVORSTELLUNG. Was man dann am Ende mit der Kanzlei aushandelt, ist dann einzelfallabhängig. Es gibt keinen Tarifvertrag der angestellten Rechtsanwälte.
23.04.2021, 09:53
(20.11.2016, 16:36)Mai2016 schrieb: Hallo zusammen,
habe kürzlich mein 2. Examen abgelegt und demnächst einige Bewerbungsgespräche. Ich habe zwar einen Plan was man so verlangen kann, jedoch nicht was man so verlangen muss um vernünftig zu leben/nicht unterbezahlt zu sein und wollte deshalb mal eine etwas andere Gehaltsumfrage machen.
Was ist für euch ein vernünftiges Einstiegsgehalt nach Studium und Ref mit dem ihr gut leben könnt? Also mal unabhängig von Kanzleigröße, Struktur, was gibt der Markt her etc?
Und wo würdet ihr sagen, dadrunter fange ich nicht an?
A13
23.04.2021, 11:05
(23.04.2021, 09:53)Gast schrieb:(20.11.2016, 16:36)Mai2016 schrieb: Hallo zusammen,
habe kürzlich mein 2. Examen abgelegt und demnächst einige Bewerbungsgespräche. Ich habe zwar einen Plan was man so verlangen kann, jedoch nicht was man so verlangen muss um vernünftig zu leben/nicht unterbezahlt zu sein und wollte deshalb mal eine etwas andere Gehaltsumfrage machen.
Was ist für euch ein vernünftiges Einstiegsgehalt nach Studium und Ref mit dem ihr gut leben könnt? Also mal unabhängig von Kanzleigröße, Struktur, was gibt der Markt her etc?
Und wo würdet ihr sagen, dadrunter fange ich nicht an?
A13
Das Äquivalent zu A13 kannst du in der freien Wirtschaft (insbesondere Anwaltschaft außerhalb der GKen) vergessen. Der Staatsdienst ist anfangs ziemlich lohnenswert..
In BW ist A13, Stufe 1, single ca. 3500€ netto. Minus guter 200€ für die PKV brauchst du als Angestellter dafür ca. 66.000 € brutto, dabei sind die nötigen Mehraufwendungen für die Altersvorsorge nicht berücksichtigt. Und die bessere Krankenversicherung auch nicht.
23.04.2021, 11:18
(23.04.2021, 11:05)HerrKules schrieb:(23.04.2021, 09:53)Gast schrieb:(20.11.2016, 16:36)Mai2016 schrieb: Hallo zusammen,
habe kürzlich mein 2. Examen abgelegt und demnächst einige Bewerbungsgespräche. Ich habe zwar einen Plan was man so verlangen kann, jedoch nicht was man so verlangen muss um vernünftig zu leben/nicht unterbezahlt zu sein und wollte deshalb mal eine etwas andere Gehaltsumfrage machen.
Was ist für euch ein vernünftiges Einstiegsgehalt nach Studium und Ref mit dem ihr gut leben könnt? Also mal unabhängig von Kanzleigröße, Struktur, was gibt der Markt her etc?
Und wo würdet ihr sagen, dadrunter fange ich nicht an?
A13
Das Äquivalent zu A13 kannst du in der freien Wirtschaft (insbesondere Anwaltschaft außerhalb der GKen) vergessen. Der Staatsdienst ist anfangs ziemlich lohnenswert..
In BW ist A13, Stufe 1, single ca. 3500€ netto. Minus guter 200€ für die PKV brauchst du als Angestellter dafür ca. 66.000 € brutto, dabei sind die nötigen Mehraufwendungen für die Altersvorsorge nicht berücksichtigt. Und die bessere Krankenversicherung auch nicht.
66k kann man auch außerhalb der GK verdienen und Krankenversicherung interessiert doch die meisten kaum.
23.04.2021, 11:28
(23.04.2021, 11:18)Gast schrieb:(23.04.2021, 11:05)HerrKules schrieb:(23.04.2021, 09:53)Gast schrieb:(20.11.2016, 16:36)Mai2016 schrieb: Hallo zusammen,
habe kürzlich mein 2. Examen abgelegt und demnächst einige Bewerbungsgespräche. Ich habe zwar einen Plan was man so verlangen kann, jedoch nicht was man so verlangen muss um vernünftig zu leben/nicht unterbezahlt zu sein und wollte deshalb mal eine etwas andere Gehaltsumfrage machen.
Was ist für euch ein vernünftiges Einstiegsgehalt nach Studium und Ref mit dem ihr gut leben könnt? Also mal unabhängig von Kanzleigröße, Struktur, was gibt der Markt her etc?
Und wo würdet ihr sagen, dadrunter fange ich nicht an?
A13
Das Äquivalent zu A13 kannst du in der freien Wirtschaft (insbesondere Anwaltschaft außerhalb der GKen) vergessen. Der Staatsdienst ist anfangs ziemlich lohnenswert..
In BW ist A13, Stufe 1, single ca. 3500€ netto. Minus guter 200€ für die PKV brauchst du als Angestellter dafür ca. 66.000 € brutto, dabei sind die nötigen Mehraufwendungen für die Altersvorsorge nicht berücksichtigt. Und die bessere Krankenversicherung auch nicht.
66k kann man auch außerhalb der GK verdienen und Krankenversicherung interessiert doch die meisten kaum.
66 k ist bei 2x befriedigend (und die braucht man für den Staatsdienst ja auch) nicht unwahrscheinlich, sondern eigentlich eher die Regel.
Pkv ist ein Segen und ein Fluch zugleich, klar hat man bessere Bezüge, aber das ständige Vorschießen und Einreichen nervt irgendwann auch ehrlich gesagt.
Und während Du in der freien Wirtschaft überall hin wechseln und dich weiterentwickeln kannst, bist Du halt als Regierungsrat eher fest, gerade was etwaige Beförderungen angeht. A14 ist drin, aber mit A15 würde ich nicht mehr zwingend rechnen.
Und siehe da, nach 5 Jahren Berufserfahrung verdienen deine Freunde 85k in Kanzleien oder werden sogar Partner und Du wartest auch darauf, dass Du einmal in eine völlig andere Stadt versetzt wirst damit Du Dich überhaupt für A15 qualifizierst.
23.04.2021, 11:31
Da hast du recht, hier ging es aber um das Einstiegsgehalt. Außerhalb von großen Kanzleien sind 66K schon sehr viel, wenn wir nicht grade von spezialisierten Boutiquen sprechen sind eher 40-60k normal. Und für 60K in einer Kanzlei arbeitet man nicht 41h.
23.04.2021, 11:35
Was haltet ihr von 75K (inkl. Bonus) als Berufsanfänger für Inhouse Jurist in großem Unternehmen. In Ordnung?
23.04.2021, 11:39
23.04.2021, 11:40
23.04.2021, 11:42
(23.04.2021, 11:31)HerrKules schrieb: Da hast du recht, hier ging es aber um das Einstiegsgehalt. Außerhalb von großen Kanzleien sind 66K schon sehr viel, wenn wir nicht grade von spezialisierten Boutiquen sprechen sind eher 40-60k normal. Und für 60K in einer Kanzlei arbeitet man nicht 41h.
Natürlich, das stimmt schon, aber man sollte auch nicht zu tunnelartig da durchgehen. Wer nur die 3 netto sieht in der Verwaltung und nicht weiterdenkt wird später einer von diesen chronisch unzufriedenen Beamten.
Mein Ausbilder in der Verwaltungsstation hat beispielsweise nur darüber gejammert, wie wenig er verdient und dass er nach Abzug der Inflation mittlerweile ja im Minus sei und dafür soooo viel leisten müsste
Dem hätte Weitsicht damals ganz gut getan