19.04.2021, 09:35
Hallo Forum, mich würde interessieren, ob die Examensnoten noch eine spielen, nach den man zum Beispiel in den Richterdienst aufgenommen worden ist. Haben die Noten zum Beispiel noch einen Einfluss auf das Auswahlverfahren bei Beförderungen? Vielen Dank. Ihr Könnt mir gerne auch eure Erfahrungen zu anderen Bereichen mitteilen.
19.04.2021, 09:39
(19.04.2021, 09:35)Gast schrieb: Hallo Forum, mich würde interessieren, ob die Examensnoten noch eine spielen, nach den man zum Beispiel in den Richterdienst aufgenommen worden ist. Haben die Noten zum Beispiel noch einen Einfluss auf das Auswahlverfahren bei Beförderungen? Vielen Dank. Ihr Könnt mir gerne auch eure Erfahrungen zu anderen Bereichen mitteilen.
Sorry, hab mich vertippt. Es sollte natürlich "nachdem" heißen.
19.04.2021, 10:59
Die einen sagen so, die anderen sagen so
19.04.2021, 13:10
Naja. Die Rolle wird auf jeden Fall (das gilt für jeden juristischen Beruf) mit steigender Berufserfahrung deutlich geringer. Zumindest, wenn man die grundsätzlichen Einstellungsvoraussetzungen (zB 2 VB) erfüllt. Da spielt es nach 5 Jahren keine Rolle mehr, ob du 9 oder 10 Punkte hattest.
Wenn die Noten allerdings besonders gut waren (gut oder 11,x aufwärts) man kann es sein, dass dies dem Vorgesetzten auffällt und du bessere Chancen bekommst, dich zu beweisen (Abordnung, Verwaltungsaufgaben etc.). Dies bedeutet dann eine bessere Beurteilung, die alleine (!) entscheidend für eine Beförderung ist. Insoweit haben die Noten noch eine mittelbare Auswirkung.
Wenn die Noten allerdings besonders gut waren (gut oder 11,x aufwärts) man kann es sein, dass dies dem Vorgesetzten auffällt und du bessere Chancen bekommst, dich zu beweisen (Abordnung, Verwaltungsaufgaben etc.). Dies bedeutet dann eine bessere Beurteilung, die alleine (!) entscheidend für eine Beförderung ist. Insoweit haben die Noten noch eine mittelbare Auswirkung.