12.04.2021, 16:58
Hi Leute,
mich würde interessieren, ob ihr Beiträge aus SSRN/Researchgate als zitierfähig haltet? Ich meine damit nicht die Qualität (die ist ja oftmals sehr gut), sondern eher, dass auf diesen Plattformen oftmals Pre-Print-Ausgaben vorveröffentlicht werden. Ich habe dort einige gute Quellen gefunden. Manche sind mittlerweile in Journalen veröffentlicht, da nehme ich natürlich diese Version (wobei sich eigentlich nie was inhaltlich ändert). Manche existieren aber ausschließlich auf den Plattformen als Paper - kann man diese dann dennoch verwenden und (ggf. im Lit.Verz.) auf die Quelle verweisen per Linkangabe?
Vielleicht hat jemand hier ja Erfahrungen mit der Frage.
Liebe Grüße
mich würde interessieren, ob ihr Beiträge aus SSRN/Researchgate als zitierfähig haltet? Ich meine damit nicht die Qualität (die ist ja oftmals sehr gut), sondern eher, dass auf diesen Plattformen oftmals Pre-Print-Ausgaben vorveröffentlicht werden. Ich habe dort einige gute Quellen gefunden. Manche sind mittlerweile in Journalen veröffentlicht, da nehme ich natürlich diese Version (wobei sich eigentlich nie was inhaltlich ändert). Manche existieren aber ausschließlich auf den Plattformen als Paper - kann man diese dann dennoch verwenden und (ggf. im Lit.Verz.) auf die Quelle verweisen per Linkangabe?
Vielleicht hat jemand hier ja Erfahrungen mit der Frage.
Liebe Grüße
12.04.2021, 18:31
Ja, ist z.B. im Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht absolut üblich, solche Beiträge zu zitieren. Häufig erscheinen die Beiträge viele Monate vor ihrem Release auf ssrn. In der Regel haben die Aufsätze eine Working Paper Nummer (z.B. Havard Law Working Paper No. XX). Dann kann man es auch so zitieren und ggf. "abrufbar bei ssrn.com" hinzufügen, oder den ssrn-link noch zusätzlich mit einfügen.
Falls der Aufsatz tatsächlich gar keine Bibliographie enthält (äußerst selten), sollte man nochmal verifizieren, ob die Quelle wirklich halbwegs verlässlich ist. Ist das der Fall, würde ich dann auch einfach den Titel + ssrn-Link zitieren.
Falls der Aufsatz tatsächlich gar keine Bibliographie enthält (äußerst selten), sollte man nochmal verifizieren, ob die Quelle wirklich halbwegs verlässlich ist. Ist das der Fall, würde ich dann auch einfach den Titel + ssrn-Link zitieren.
12.04.2021, 22:45
Wie mein Vorredner sagt: Im Gesellschaftsrecht - auch angesichts der ECGI Working Paper Series - ist das absolut üblich. Die erste Riege (Hopt, Fleischer und Co) zitiert aus SSRN. Was wäre denn auch die Alternative? Einen hervorragenden Beitrag aus der Feder eines international anerkannten Rechtswissenschaftlers einfach ignorieren?
13.04.2021, 23:48
Danke euch für die informative Antwort! Ich war nur etwas verunsichert, da mir natürlich v.a. SSRN empfohlen worden ist, ich damit aber bisher in der vorherigen Ausbildung vor der Promotion wenig Berührungspunkte hatte.