06.04.2021, 21:30
Hey, ich habe im März geschrieben und bin voraussichtlich im Juli dann fertig. Ist es üblich sich jetzt schon auf Stellen zu bewerben, auch wenn man noch nichtmal weiß wie oder ob man bestanden hat? Ansonsten ist die Arbeitslosigkeit in den ersten Monaten ja vorprogrammiert?!
06.04.2021, 21:35
nein ist nicht üblich. warten bis das zeugnis da ist.
06.04.2021, 21:39
Mit was willst du dich denn bewerben, wenn du noch nicht mal die Noten von den Klausuren hast?
06.04.2021, 22:34
Da hapert es offenbar an so Vielem, dass man sich Sorgen machen muss?
07.04.2021, 00:19
Macht einfach wenig Sinn. Manche haben aber von Kanzleien - meist wenn sie im Ref dort waren - Angebote unabhängig von der Note oder unter Vorbehalt von Note mindestens X,X.
Außerdem die Arbeitslosigkeit ist auch nicht wirklich schlimm. Du bekommst 1/2 Monate weniger Geld, im Lebenslauf hat aber jeder Verständnis dafür.
Wenn du aber partout nicht arbeitslos sein möchtest könntest du dich navh den Klausuren bewerben, dies durfte aber nur bei Kanzleien gehen nicht im ÖD
Außerdem die Arbeitslosigkeit ist auch nicht wirklich schlimm. Du bekommst 1/2 Monate weniger Geld, im Lebenslauf hat aber jeder Verständnis dafür.
Wenn du aber partout nicht arbeitslos sein möchtest könntest du dich navh den Klausuren bewerben, dies durfte aber nur bei Kanzleien gehen nicht im ÖD
07.04.2021, 06:39
(07.04.2021, 00:19)Gast schrieb: Macht einfach wenig Sinn. Manche haben aber von Kanzleien - meist wenn sie im Ref dort waren - Angebote unabhängig von der Note oder unter Vorbehalt von Note mindestens X,X.
Außerdem die Arbeitslosigkeit ist auch nicht wirklich schlimm. Du bekommst 1/2 Monate weniger Geld, im Lebenslauf hat aber jeder Verständnis dafür.
Wenn du aber partout nicht arbeitslos sein möchtest könntest du dich navh den Klausuren bewerben, dies durfte aber nur bei Kanzleien gehen nicht im ÖD
Natürlich kann man sich nach den Klausuren auch bereits im ÖD oder der Justiz bewerben. Bei entsprechende Noten aus den Klausuren ist es gar kein Problem
07.04.2021, 09:29
(07.04.2021, 06:39)Gast schrieb:(07.04.2021, 00:19)Gast schrieb: Macht einfach wenig Sinn. Manche haben aber von Kanzleien - meist wenn sie im Ref dort waren - Angebote unabhängig von der Note oder unter Vorbehalt von Note mindestens X,X.
Außerdem die Arbeitslosigkeit ist auch nicht wirklich schlimm. Du bekommst 1/2 Monate weniger Geld, im Lebenslauf hat aber jeder Verständnis dafür.
Wenn du aber partout nicht arbeitslos sein möchtest könntest du dich navh den Klausuren bewerben, dies durfte aber nur bei Kanzleien gehen nicht im ÖD
Natürlich kann man sich nach den Klausuren auch bereits im ÖD oder der Justiz bewerben. Bei entsprechende Noten aus den Klausuren ist es gar kein Problem
Wenn du das sagst. Allerdings wollen die ausdrücklich das Zeugnis und eine Notenübersicht (mündl. + schriftl.) haben. Zudem wird zu Gesprächen meist stur nach der Note eingeladen, sodass ich mir nicht vorstellen kann, dass man dann vor der mündlichen ein Gespräch hat. Und wenn es danach ist löst das nicht das Problem des TE, dass er/sie nicht arbeitslos sein möchre
07.04.2021, 09:49
(07.04.2021, 09:29)Gast schrieb:(07.04.2021, 06:39)Gast schrieb:(07.04.2021, 00:19)Gast schrieb: Macht einfach wenig Sinn. Manche haben aber von Kanzleien - meist wenn sie im Ref dort waren - Angebote unabhängig von der Note oder unter Vorbehalt von Note mindestens X,X.
Außerdem die Arbeitslosigkeit ist auch nicht wirklich schlimm. Du bekommst 1/2 Monate weniger Geld, im Lebenslauf hat aber jeder Verständnis dafür.
Wenn du aber partout nicht arbeitslos sein möchtest könntest du dich navh den Klausuren bewerben, dies durfte aber nur bei Kanzleien gehen nicht im ÖD
Natürlich kann man sich nach den Klausuren auch bereits im ÖD oder der Justiz bewerben. Bei entsprechende Noten aus den Klausuren ist es gar kein Problem
Wenn du das sagst. Allerdings wollen die ausdrücklich das Zeugnis und eine Notenübersicht (mündl. + schriftl.) haben. Zudem wird zu Gesprächen meist stur nach der Note eingeladen, sodass ich mir nicht vorstellen kann, dass man dann vor der mündlichen ein Gespräch hat. Und wenn es danach ist löst das nicht das Problem des TE, dass er/sie nicht arbeitslos sein möchre
Klar das passiert regelmäßig und zwar sogar auf Initiative der Justiz. Die schreiben Leute ab Note X an und weisen auf laufende Einstellungsverfahren hin für die man sie noch berücksichtigen würde.
Das ist auch kein großes Geheimnis.
07.04.2021, 10:05
(07.04.2021, 09:29)Gast schrieb:(07.04.2021, 06:39)Gast schrieb:(07.04.2021, 00:19)Gast schrieb: Macht einfach wenig Sinn. Manche haben aber von Kanzleien - meist wenn sie im Ref dort waren - Angebote unabhängig von der Note oder unter Vorbehalt von Note mindestens X,X.
Außerdem die Arbeitslosigkeit ist auch nicht wirklich schlimm. Du bekommst 1/2 Monate weniger Geld, im Lebenslauf hat aber jeder Verständnis dafür.
Wenn du aber partout nicht arbeitslos sein möchtest könntest du dich navh den Klausuren bewerben, dies durfte aber nur bei Kanzleien gehen nicht im ÖD
Natürlich kann man sich nach den Klausuren auch bereits im ÖD oder der Justiz bewerben. Bei entsprechende Noten aus den Klausuren ist es gar kein Problem
Wenn du das sagst. Allerdings wollen die ausdrücklich das Zeugnis und eine Notenübersicht (mündl. + schriftl.) haben. Zudem wird zu Gesprächen meist stur nach der Note eingeladen, sodass ich mir nicht vorstellen kann, dass man dann vor der mündlichen ein Gespräch hat. Und wenn es danach ist löst das nicht das Problem des TE, dass er/sie nicht arbeitslos sein möchre
Ja das sage ich, weil ich in der Justiz bereits vor meiner mündlichen Prüfung eingestellt wurde. Gleiches gilt für einen guten Freund, der es bereits vor der mündlichen Prüfung in die Verwaltung gepackt hat.
Musst halt nur die entsprechenden Noten in den Klausuren aufweisen, in der Regel 8 Punkte aufwärts
07.04.2021, 11:00
Ok kannte ich nur anders aber interessant! Dieses Anschreiben der Justiz dürfte aber selten sein oder?