05.04.2021, 19:45
(05.04.2021, 19:41)Gast schrieb:(05.04.2021, 19:33)April schrieb: Ich habe monatelang versucht es zu lernen, aber bei mir bleibt es einfach nicht hängen. Das abstrakte Lernen ohne Anwendung bei diesen Massen funktioniert bei mir einfach nicht.
Ich weiß z.B., dass man bei ZVR-Klagen Statthaftigkeit, Zuständigkeit und RSB prüft, aber diese ganzen Einzelfälle kann ich mir nicht merken und stehen idR ja nicht mal im Kommentar...die Unterschiede der verschiedenen Vertragsarten, Bürgschaft oder abstraktes Schuldverhältnis...all das bleibt bei mir nicht kleben.
würde mal behaupten ein guter jurist zeichnet sich durch eine sprache aus. den mist kann sich doch wirklich keiner merken. es geht doch vielmehr darum, die Probleme im Sachverhalt überhaupt zu erkennen und dann zu beschreiben. schon hat man den punkt. die wollen glaube ich nicht, dass man 1zu1 den Wortlaut trifft
Ja, der Wortlaut wird nicht soo relevant sein, aber Zeit um bei der Bürgschaft erstmal im Gesetz zu suchen und mir herzuleiten was der Bürge ggf. einwenden kann & Co hat man ja eben irgendwie auch nicht, sondern "muss" man auswendig können, um es in den 5 Std zu schaffen. Das ist mein Problem am ganzen Examen.
Im ZVR finde ich auch, dass man sich vieles eben irgendwie nicht "herleiten" kann. Ist wie StrafR - viele Dinge muss man einfach wissen, dass sie "so" entschieden worden.... oder bin ich einfach völlig blöde und unfähig zu allem?! :D
05.04.2021, 19:48
(05.04.2021, 19:31)Gast schrieb:(05.04.2021, 19:24)Gast schrieb: Wenigstens bin ich nicht der Einzige, der nicht vorbereitet ist.
Dafür schreibt ihr mir aber eigentlich immer alle zuviel während der Klausuren...
keine Sorge. ich habe die erste Klausur in den Sand gesetzt, obwohl ich eine identische Klausur schon mal geschrieben habe. hatte so eine riesige Hirnblockade, mir viel bei der Beweisaufnahme kein einziges Wort ein. entsprechend kurz waren die Entscheidungsgründe
Ich fande die eigentlich gut und hab auch eigentlich alles erkannt aber ich hab unsauber gearbeitet und im Endeffekt ziehen die immer so viele Punkte ab, dass das wahrscheinlich auch scheisse war
05.04.2021, 19:51
Damit seid ihr nicht allein. Mir geht es genau so. Kann mir die Kagge auch nach 10 mal Lesen null merken (anders als mein Freund, der die Kaiserskripte besoffen auf einer Arschbacke mit einem Querlesen inhaliert hat). Hilft nichts. Mit den Basics irgendwie durch. Wir schaffen das!
05.04.2021, 20:16
(05.04.2021, 19:51)Gast schrieb: Damit seid ihr nicht allein. Mir geht es genau so. Kann mir die Kagge auch nach 10 mal Lesen null merken (anders als mein Freund, der die Kaiserskripte besoffen auf einer Arschbacke mit einem Querlesen inhaliert hat). Hilft nichts. Mit den Basics irgendwie durch. Wir schaffen das!
Hast du noch andere Methoden außer lesen versucht? Nicht jeder kann das gut. Manche lernen durch sprechen, hören etc.
05.04.2021, 20:30
(05.04.2021, 19:41)GPA Nord - Wortlaut Corona-Erklärung? schrieb: Moin zusammen,
einer meiner Mitbewohner war kurzfristig, was ich gar nicht mitbekommen hatte, in Malaga. Er müsste sich mE, da Inzidenzgebiet und Teilreisewarnung des AA, nun für 14 Tage in Quarantäne begeben. Ich habe den Wortlaut der abgegebenen Erklärung leider nicht mehr im Kopf und man findet sie auch im Netz nicht. Stand da etwas von wegen Mitbewohner, die als Reiserückkehrer in Quarantäne müssen?
Nach dem Hygienekonzept des Berliner Prüfungsamtes müsste ich es mitteilen. Dort heißt es:
"Prüflinge, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer mit dem Corona-Virus infizierten Person oder zu einer Person Kontakt gehabt haben, bei der der begründete Verdacht einer Infektion mit dem Corona-Virus besteht. Das Gleiche gilt für Prüflinge, die sich wegen der Ein- und Rückreise aus dem Ausland i. S. d. §§ 21 ff. SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Quarantäne zu begeben haben oder in häuslicher Gemeinschaft mit einer solchen Person leben sowie für Prüflinge, bei denen sonst Grund zu der Annahme besteht, dass sie sich mit dem Corona-Virus infiziert haben könnten."
Sind hier Hamburger, die mir sagen können, ob das bei uns auch so ist? Aus dem vom GPA verteilten Hygienekonzept ergibt sich das nicht. Es könnte sich also allenfalls aus der Erklärung ergeben - aber an deren Details erinnere ich mich ja leider nicht mehr.
Herzlichen Dank vorab und allen viel Erfolg morgen!
Liest sich für mich so, als hätte dein Mitbewohner nicht vor, sich in Quarantäne zu begeben?
05.04.2021, 21:08
(05.04.2021, 19:41)GPA Nord - Wortlaut Corona-Erklärung? schrieb: Moin zusammen,Wenn du fair bist, teilst du es mit und dann soll das Prüfungsamt das entscheiden.
einer meiner Mitbewohner war kurzfristig, was ich gar nicht mitbekommen hatte, in Malaga. Er müsste sich mE, da Inzidenzgebiet und Teilreisewarnung des AA, nun für 14 Tage in Quarantäne begeben. Ich habe den Wortlaut der abgegebenen Erklärung leider nicht mehr im Kopf und man findet sie auch im Netz nicht. Stand da etwas von wegen Mitbewohner, die als Reiserückkehrer in Quarantäne müssen?
Nach dem Hygienekonzept des Berliner Prüfungsamtes müsste ich es mitteilen. Dort heißt es:
"Prüflinge, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer mit dem Corona-Virus infizierten Person oder zu einer Person Kontakt gehabt haben, bei der der begründete Verdacht einer Infektion mit dem Corona-Virus besteht. Das Gleiche gilt für Prüflinge, die sich wegen der Ein- und Rückreise aus dem Ausland i. S. d. §§ 21 ff. SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Quarantäne zu begeben haben oder in häuslicher Gemeinschaft mit einer solchen Person leben sowie für Prüflinge, bei denen sonst Grund zu der Annahme besteht, dass sie sich mit dem Corona-Virus infiziert haben könnten."
Sind hier Hamburger, die mir sagen können, ob das bei uns auch so ist? Aus dem vom GPA verteilten Hygienekonzept ergibt sich das nicht. Es könnte sich also allenfalls aus der Erklärung ergeben - aber an deren Details erinnere ich mich ja leider nicht mehr.
Herzlichen Dank vorab und allen viel Erfolg morgen!
Aber wenn man mal ehrlich ist, gilt im Hinblick auf die ganzen Regelungen im Zusammenhang mit Corona doch schon seit längerem der Piratenkodex. Was gerade wie genau wo Vorschrift ist, versteht doch niemanden mehr, der nicht den ganzen Tag damit zu tun hat. Man versucht so gut es geht dir Hygienetegeln zu beachten und kreuzt ansonsten die Finger, dass es schon gut geht.
Von daher sag Bescheid, wenn du fair sein willst (oder meinst die erste Klausur verkackt zu haben) oder lass es bleiben.
05.04.2021, 21:31
(05.04.2021, 20:16)Gasterino schrieb:(05.04.2021, 19:51)Gast schrieb: Damit seid ihr nicht allein. Mir geht es genau so. Kann mir die Kagge auch nach 10 mal Lesen null merken (anders als mein Freund, der die Kaiserskripte besoffen auf einer Arschbacke mit einem Querlesen inhaliert hat). Hilft nichts. Mit den Basics irgendwie durch. Wir schaffen das!
Hast du noch andere Methoden außer lesen versucht? Nicht jeder kann das gut. Manche lernen durch sprechen, hören etc.
Wäre jetzt eh zu spät. Muss da jetzt durch.
05.04.2021, 21:53
(05.04.2021, 19:45)April schrieb:(05.04.2021, 19:41)Gast schrieb:(05.04.2021, 19:33)April schrieb: Ich habe monatelang versucht es zu lernen, aber bei mir bleibt es einfach nicht hängen. Das abstrakte Lernen ohne Anwendung bei diesen Massen funktioniert bei mir einfach nicht.
Ich weiß z.B., dass man bei ZVR-Klagen Statthaftigkeit, Zuständigkeit und RSB prüft, aber diese ganzen Einzelfälle kann ich mir nicht merken und stehen idR ja nicht mal im Kommentar...die Unterschiede der verschiedenen Vertragsarten, Bürgschaft oder abstraktes Schuldverhältnis...all das bleibt bei mir nicht kleben.
würde mal behaupten ein guter jurist zeichnet sich durch eine sprache aus. den mist kann sich doch wirklich keiner merken. es geht doch vielmehr darum, die Probleme im Sachverhalt überhaupt zu erkennen und dann zu beschreiben. schon hat man den punkt. die wollen glaube ich nicht, dass man 1zu1 den Wortlaut trifft
Ja, der Wortlaut wird nicht soo relevant sein, aber Zeit um bei der Bürgschaft erstmal im Gesetz zu suchen und mir herzuleiten was der Bürge ggf. einwenden kann & Co hat man ja eben irgendwie auch nicht, sondern "muss" man auswendig können, um es in den 5 Std zu schaffen. Das ist mein Problem am ganzen Examen.
Im ZVR finde ich auch, dass man sich vieles eben irgendwie nicht "herleiten" kann. Ist wie StrafR - viele Dinge muss man einfach wissen, dass sie "so" entschieden worden.... oder bin ich einfach völlig blöde und unfähig zu allem?! :D
Mir geht es genau so. Im StrafR haben wir zumindest noch halbwegs brauchbare Kommentare, im TP steht ja kaum was brauchbares. Letztlich werde ich versuchen, die Probleme irgendwie zusammenzupuzzeln und in die Klausurlösung zu pressen. Was am Ende dabei rauskommt, wird nicht schön sein, aber so ist es halt.
06.04.2021, 07:12
Heute gilt es! Ich drücke uns die Daumen.
06.04.2021, 14:13
Das Daumen drücken hat sich doch gelohnt. Zumindest war es rechtlich easy. Das ganze dann natürlich zu verpacken, war schon schwieriger, weil der Sachverhalt mir zu wild war. Hab die Stationen daher bestimmt etwas verkackt. Aber ich bin immer schon heilfroh, wenn ich weiss, was die vomir materiell rechtlich von mir wollen und ich ein Ergebnis gefunden habe