02.02.2015, 17:13
Hallo hab auch cic angenommen...weil er den wagen noch kaufen wollte und daher keine annahmeerklärung bzgl leihe..keine Ahnung,man kommt letzten endes doch sowieso auf 280 I 241 Ii oder?und schon voll viel zu prüfen mit der Aufrechnung und dann Widerklage...Zeitnot aaah
02.02.2015, 17:18
Zeitlich sehr arg an der Grenze zum machbaren, fand ich. C.i.c. finde ich ebenfalls vertretbar. Habe aber Leihe angenommen. Hab mich aber bei mitverschulden im Tenor verrechnet - das ärgert mich…
02.02.2015, 17:23
Ich habe zwar zu ende geschrienen, ab der Widerklage aber nur noch kurze Sätze. Dachte mir das könnte besser sein als so in der Mitte abzubrechen.
Zur Anfechtung hab ich nur gesagt dass er die Aufrechnung auch ggü. Dem neuen Gläubiger erklären kann.
Zur Widerklage habe ich das Mitverschulden abgelehnt. Zu hause dachte ich mir das es etwas mit dem Regress zu tun hat? Gestörte Gesamtschule weil sie ja die Ehefrau war. Hab das aber leider nicht mehr aufschreiben können. [/size]
Zur Anfechtung hab ich nur gesagt dass er die Aufrechnung auch ggü. Dem neuen Gläubiger erklären kann.
Zur Widerklage habe ich das Mitverschulden abgelehnt. Zu hause dachte ich mir das es etwas mit dem Regress zu tun hat? Gestörte Gesamtschule weil sie ja die Ehefrau war. Hab das aber leider nicht mehr aufschreiben können. [/size]
02.02.2015, 17:26
Sorry.gestörte Gesamtschuld. Mein Handy vervollständigt die Wörter die es nicht kennt.
02.02.2015, 17:27
Könnte jemand den SV kurz zusammenfassen?
02.02.2015, 17:36
Also seid ihr zu Widerklage unbegründet gekommen? VSD Anspruch Ehefrau ungekürzt?
02.02.2015, 17:38
Kann mich den Vorrednern nur anschließen.
Meine Schwerpunkte:
Gefälligkeitsverhältnis <-> Leihvertrag (+/-)
Grobe Fahrlässigkeit
und die kleinen Probleme rund um die Aufrechnung gg. den neuen Gläubiger und die Widerklage.
Ist es eigentlich so, dass die gesetzliche Krankenversicherung erst die Kosten begleichen muss, um in den Genuss der cessio legis zu kommen?
Meine Schwerpunkte:
Gefälligkeitsverhältnis <-> Leihvertrag (+/-)
Grobe Fahrlässigkeit
und die kleinen Probleme rund um die Aufrechnung gg. den neuen Gläubiger und die Widerklage.
Ist es eigentlich so, dass die gesetzliche Krankenversicherung erst die Kosten begleichen muss, um in den Genuss der cessio legis zu kommen?
02.02.2015, 17:39
02.02.2015, 17:40
Also. Es ging um die Krankenversicherung die geklagt hat gegen den Autohändler. Der Autohändler hat dem Geschädigte ein Auto überlasse. Die haben sich nicht über einen Kaufvertrag geeinigt. Die haben nur vereinbart dass es eine Gebrauchsüberlassung ist. Der geschädigte ging davon aus irgendwann den Kaufpreis zu zahlen. Wie hoch der sein sollte haben die auch nicht vereinbart.
Dann ist der Geschädigte mit seiner Frau mit dem Auto gefahren. Es machte komische Geräusche und ruckelte. Dann ist der Reifen geplatzt oder rausgesprungen. Irgend wie so und es gab einen unfall. Er ist ins Krankenhaus. Behandlung 6000 euro. Frau ist querschnittsgelähmt. Die Kk klagt dann auf Schadensersatz. Der Beklagte rechnet hilfsweise auf mit Anspruch auf SE wegen dem kaputten Auto. Und er erhebt Widerklage:FK dass er nicht ggü. Der Ehefrau zum SERVICE verpflichtet ist.
So ungefähr auf die schnelle!!!:D
Dann ist der Geschädigte mit seiner Frau mit dem Auto gefahren. Es machte komische Geräusche und ruckelte. Dann ist der Reifen geplatzt oder rausgesprungen. Irgend wie so und es gab einen unfall. Er ist ins Krankenhaus. Behandlung 6000 euro. Frau ist querschnittsgelähmt. Die Kk klagt dann auf Schadensersatz. Der Beklagte rechnet hilfsweise auf mit Anspruch auf SE wegen dem kaputten Auto. Und er erhebt Widerklage:FK dass er nicht ggü. Der Ehefrau zum SERVICE verpflichtet ist.
So ungefähr auf die schnelle!!!:D
02.02.2015, 17:41
(02.02.2015, 17:26)gast schrieb: Sorry.gestörte Gesamtschuld. Mein Handy vervollständigt die Wörter die es nicht kennt.
Die habe ich auch angedacht, aber hatte dazu keine Zeit mehr. Sie wäre aber nicht durchgegangen, weil die Grundsätze der gestörten Gesamtschuld im Straßenverkehr nicht anwendbar sind. (vgl. http://www.neue-justiz.nomos.de/fileadmi..._11_01.pdf - Fußnote 40).
Habe im Endeffekt aber das Mitverschulden des Mannes der Frau zugerechnet.