26.03.2021, 22:14
(26.03.2021, 18:13)GastStA schrieb: Hey,
Mir wurde heute mitgeteilt dass ich nach drei Monaten noch kein Zeichnungsrecht bekomme da ich zwar schnell aber nicht sehr gründlich bin.. ich hab jetzt natürlich Angst dass ich damit quasi schon als nicht geeignet gelte.. hatte jemand Ähnliches auch schon einmal und kann berichten?
Du sprichst vom kleinen Zeichnungsrecht?
26.03.2021, 22:17
Ja, vom kleinen, das bekommt man ja normalerweise nach drei Monaten..
Kennst du denn konkrete Beispiele die das kleine Zeichnungsrecht nicht bekommen haben und dann entlassen wurden?
Kennst du denn konkrete Beispiele die das kleine Zeichnungsrecht nicht bekommen haben und dann entlassen wurden?
26.03.2021, 22:23
(26.03.2021, 22:17)GastStA schrieb: Ja, vom kleinen, das bekommt man ja normalerweise nach drei Monaten..
Kennst du denn konkrete Beispiele die das kleine Zeichnungsrecht nicht bekommen haben und dann entlassen wurden?
Gab es denn vorab einige Hinweise des Gegenzeichners? Wenn das jetzt völlig überraschend kommt, würde ich das Gespräch suchen.
Wenn es von Beginn an bereits Hinweise gab - auch wenn du sie nicht als solche wahrgenommen hast - wäre das schon unvorteilhaft. Du musst definitiv was tun. Frag andere Kollegen vorher zur Not, die nun nicht gerade AL oder AL-V sind, insbesondere jüngere Kollegen oder Assessoren, die wissen wie es läuft.
Ohne zu wissen, an was es genau liegt, ist die Beurteilung von außen schwierig. Bekommst du Verbindungen nicht hin? Sind deine Ermittlungsaufträge unsinnig? Sind „nur“ deine Abschlussverfügungen problematisch? Verwirrst du die GSt?
27.03.2021, 00:42
(26.03.2021, 21:35)Gast schrieb: Ich würde schon mal was neues suchen, in drei Monaten wird zu 90% die Entlassung kommen. Bisher ist jeder entlassen worden, der nicht nach drei Monaten das kleine ZR hatte.
Ja, muss leider beipflichten. Hier bei uns hatte sich sogar die Verlängerung bei dem einem Kollegen rumgesprochen, bevor es dann zur Entlassung kam. Unschön sowas.
27.03.2021, 02:08
Fange jetzt auch demnächst als StA an und der Thread hier macht mir schon etwas Bange ..... dachte immer, dass die Beurteilungen nicht sonderlich streng ausfallen - zumal man ja ohnehin zu den ,,besseren" Absolventen gehören muss, um in der Justiz Fuß zu fassen.
27.03.2021, 03:17
(26.03.2021, 18:13)GastStA schrieb: Hey,
Mir wurde heute mitgeteilt dass ich nach drei Monaten noch kein Zeichnungsrecht bekomme da ich zwar schnell aber nicht sehr gründlich bin.. ich hab jetzt natürlich Angst dass ich damit quasi schon als nicht geeignet gelte.. hatte jemand Ähnliches auch schon einmal und kann berichten?
Mach dir keine Sorgen. In der Regel heißt es noch nichts, nur dass sie noch ein wenig länger auf deine Arbeit schauen möchten. Das war und ist häufig der Fall. Sprich mit deinem Gegenzeichner woran es genau liegt.
Frage mich sowieso, was die bei der StA noch erwarten. 0 Flüchtigkeitsfehler bei 15-25 Akten pro Tag (plus Vertretungsakten), in denen nicht nur eine erneute Wiedervorlagefrist zu verfügen ist, sich bereits weitere 40 Akten im Büro gestapelt haben und zudem eilige Anträge zu stellen sind? Absolut witzlos.
27.03.2021, 08:36
Kam bei uns innerhalb eines Jahres bei drei Leuten vor. Auch bei mir. Alle noch dabei.
27.03.2021, 10:22
(27.03.2021, 03:17)Gast schrieb:(26.03.2021, 18:13)GastStA schrieb: Hey,
Mir wurde heute mitgeteilt dass ich nach drei Monaten noch kein Zeichnungsrecht bekomme da ich zwar schnell aber nicht sehr gründlich bin.. ich hab jetzt natürlich Angst dass ich damit quasi schon als nicht geeignet gelte.. hatte jemand Ähnliches auch schon einmal und kann berichten?
Mach dir keine Sorgen. In der Regel heißt es noch nichts, nur dass sie noch ein wenig länger auf deine Arbeit schauen möchten. Das war und ist häufig der Fall. Sprich mit deinem Gegenzeichner woran es genau liegt.
Frage mich sowieso, was die bei der StA noch erwarten. 0 Flüchtigkeitsfehler bei 15-25 Akten pro Tag (plus Vertretungsakten), in denen nicht nur eine erneute Wiedervorlagefrist zu verfügen ist, sich bereits weitere 40 Akten im Büro gestapelt haben und zudem eilige Anträge zu stellen sind? Absolut witzlos.
Das war und ist überhaupt nicht häufig der Fall.
27.03.2021, 11:12
Ich habe nach 3 Monaten auch das Zeichnungsrecht nicht bekommen, wegen zu vielen Rechtschreib- und Grammatikfehlern. Dann hatte ich ein Gespräch beim LOStA, dass die mich gerne behalten würden, ich aber untragbar hinsichtlich der Außenwirkung sei, wenn ich nicht gründlicher mit dem Werkzeug der Sprache umgehe. Dann habe ich meine erledigten Sachen lieber ein Tag liegen gelassen und danach nochmal probegelesen. Ich habe meine zurückbekommen Korrekturen ausgewertet, was meine häufigsten Fehler sind und habe im Internet die Grammatikregeln zu meinen häufigsten Fehlern zu recherchieren. Dann haben sich meine Fehler erheblich reduziert, hab eben 1-2 Stunden pro Tag mehr investiert und hab ein Monat später das kleine Zeichnungsrecht noch bekommen, das große Zeichnungsrecht kam dann pünktlich nach 6 Monaten. Also, wenn das beim Threatersteller das selbe Problem sein sollte, dann hoffe ich, ihn Mut machen zu können. Ich weiß noch selbst, dieser eine Monat war psychisch echt die Hölle, aber danach dann totale Entspannung
27.03.2021, 11:22
(27.03.2021, 02:08)Gast schrieb: Fange jetzt auch demnächst als StA an und der Thread hier macht mir schon etwas Bange ..... dachte immer, dass die Beurteilungen nicht sonderlich streng ausfallen - zumal man ja ohnehin zu den ,,besseren" Absolventen gehören muss, um in der Justiz Fuß zu fassen.
Ja und? Du bist als "besserer" Absolvent in der Justiz aber eben nichts besonderes.