22.03.2021, 23:31
22.03.2021, 23:48
(22.03.2021, 23:30)Los jetzt schrieb:(22.03.2021, 20:53)Roman NRW schrieb:(22.03.2021, 20:27)Gast schrieb:(22.03.2021, 20:19)Roman NRW schrieb: Ihr Lieben,
ich habe mal eine Frage. Ich habe im Februar 2021 meine schriftlichen Prüfungen geschrieben.
Bekomme das Ergebnis soweit ich weiß Ende Mai. Die mündliche Prüfung ist im Juli.
Zur Wahlstation wurde ich zugewiesen vom 01.03.2021 - 31.05.2021.
Bekommt man dann ab Juni kein Geld mehr? Obwohl man erst im Juli die mündliche Prüfung hat?
Was passiert, wenn ich mich arbeitssuchend melde? (Was ich ja muss, schon längst...) Muss ich dann ab sofort zur Vorstellungsgesprächen?
Hier gibt's sicher den ein oder anderen erfahrenen zu diesem Prozedere.
Vielleicht ist ja sogar jemand aus Köln dabei.
Liebe Grüße
Roman
Mit Verlaub, die Suchfunktion hilft hierzu auch schon weiter, dieses Thema wird immer wieder diskutiert. Kurzfassung: Du bekommst nicht nur den Juni, sondern auch den Juli voll bezahlt, dein ALG-I-Anspruch beginnt ab dem Folgetag der Mündlichen, arbeitssuchend melden musst du dich erst unmittelbar nach der Mündlichen, da du dann erst weißt, wann genau dein Beschäftigungsverhältnis endet. Viele Grüße!
Ja, das habe ich auch, nur nicht das gefunden was ich gesucht habe.
Komisch in meiner Zuweisung zur Wahlstation werde ich auf § 38 Abs. 1 SGB III verwiesen. Danach besteht die Verpflichtung sich spätestens drei Monate vor der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses persönlich bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend zu melden.
Und ja dann steht dort weiter, was du auch sagst: "Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen."
Mich irritiert einfach das mit den 3 Monaten. Wieso steht das in dem Schreiben, wenn doch alle Referendare erst nach der mündlichen Kenntnis des Beendigungszeitpunktes haben?
Und dass man bis einschließlich Juli Geld vom Staat bekommt ist sicher? Das Referendariat hat ja im Mai begonnen (+ 1 geschenkten Monat durch Corona), aber dann bekommt man ja 25 Monate Geld. Dachte immer das endet genau nach 24 Monaten... deswegen bin ich so verwundert.
Bekomm bitte deinen Hintern hoch und zu was. Du bist jung und kannst arbeiten, also hoppi hoppi. Nicht auf Kosten des Steuerzahlers (zum Glück gehöre ich nur bedingt dazu(Justiz)) rumlümmeln. Sondern Ärmel hochkrempeln und los gehts!!
Von welchen Geldern ALG I gedeckt wird, ist dir aber schon klar, oder? Tipp: Nicht von Steuergeldern.
22.03.2021, 23:52
Du weißt was ich meine. Statt mich zu verbessern, könntest du dir auch auf Stellenbörsen einen Job suchen. Vorausgesetzt man möchte arbeiten.
23.03.2021, 00:19
(22.03.2021, 23:52)Joghi schrieb: Du weißt was ich meine. Statt mich zu verbessern, könntest du dir auch auf Stellenbörsen einen Job suchen. Vorausgesetzt man möchte arbeiten.
Ich bin nicht der TE. Verbessert habe ich dich deshalb, weil deine Argumentation nicht verfängt, wenn man sich den Charakter einer ArbeitslosenVERSICHERUNG bewusst macht. Der TE hat insoweit Beiträge geleistet. Wenn er nun wenige Monate keiner Arbeit nachgeht (sei es aus einem Mangel von Angeboten oder aber einer gewünschten Auszeit), dann ist daran nichts verwerflich. Dein forderndes Auftreten halte ich deshalb für unangebracht.
23.03.2021, 00:20
Als Nachtrag: Ich selbst habe mit zwei zweistelligen Examen drei Monate ALG I bezogen. Fühle ich mich deshalb schlecht? Ganz sicherlich nicht. Die Auszeit tat gut und stand mir meines Erachtens zu.
23.03.2021, 00:31
(23.03.2021, 00:20)Gast schrieb: Als Nachtrag: Ich selbst habe mit zwei zweistelligen Examen drei Monate ALG I bezogen. Fühle ich mich deshalb schlecht? Ganz sicherlich nicht. Die Auszeit tat gut und stand mir meines Erachtens zu.
Inwieweit ist hierfür relevant, dass beide Examina zweistellig waren?
23.03.2021, 00:35
(23.03.2021, 00:31)Gast schrieb:(23.03.2021, 00:20)Gast schrieb: Als Nachtrag: Ich selbst habe mit zwei zweistelligen Examen drei Monate ALG I bezogen. Fühle ich mich deshalb schlecht? Ganz sicherlich nicht. Die Auszeit tat gut und stand mir meines Erachtens zu.
Inwieweit ist hierfür relevant, dass beide Examina zweistellig waren?
Richtig
23.03.2021, 00:42
(23.03.2021, 00:31)Gast schrieb:(23.03.2021, 00:20)Gast schrieb: Als Nachtrag: Ich selbst habe mit zwei zweistelligen Examen drei Monate ALG I bezogen. Fühle ich mich deshalb schlecht? Ganz sicherlich nicht. Die Auszeit tat gut und stand mir meines Erachtens zu.
Inwieweit ist hierfür relevant, dass beide Examina zweistellig waren?
Das war insoweit relevant, um die Vermutung auszuräumen, dass keine Möglichkeit vorhanden war, direkt nach dem Examen zu arbeiten. Ich hätte sicherlich unmittelbar einsteigen können, wollte es aber nicht.
23.03.2021, 00:43
Jetzt aber hoffentlich BTT. Dass ein angeblich bei der Justiz Beschäftigter nicht den Unterschied zwischen Versicherung und Steuer kennt, ist zwar besorgniserregend, hilft dem TE bei seiner Frage jedoch nicht.
23.03.2021, 01:19
(22.03.2021, 21:02)Roman NRW schrieb:(22.03.2021, 20:59)Ebenfallsnrw schrieb: Alles was die Vorredner*innen sagen passt. Kannst dem Amt auch jetzt schon mitteilen, dass du ab Juli arbeitslos bist und dir ne Akte anlegen lassen. Nach der mündlichen musst du dich aber in jedem Fall direkt melden.
Bin in der selben Situation wie du und war auch verunsichert wegen der dreimonatsfrist, jetzt hab ich es aus dem kopf
Ich danke Dir vielmals.
Bei mir ist es sogar noch etwas komplizierter, ich HÄTTE eigentlich im Februar geschrieben, wegen Corona Erkrankung wurde ich aber auf den März geschoben. Jetzt frage ich mich, ob sich bei mir alles um einen Monat verschiebt, weil meine mündliche Prüfung ja sogar erst im August dann ist...
Vermutlich weiß das niemand, weil das zu speziell ist... frage dann aber jetzt doch mal...
Danke für die Antworten bisher, kann ich ja gleich ruhig schlafen gehen...
Was hast du gemerkt von der Erkrankung? Gute Besserung.