22.03.2021, 20:19
Ihr Lieben,
ich habe mal eine Frage. Ich habe im Februar 2021 meine schriftlichen Prüfungen geschrieben.
Bekomme das Ergebnis soweit ich weiß Ende Mai. Die mündliche Prüfung ist im Juli.
Zur Wahlstation wurde ich zugewiesen vom 01.03.2021 - 31.05.2021.
Bekommt man dann ab Juni kein Geld mehr? Obwohl man erst im Juli die mündliche Prüfung hat?
Was passiert, wenn ich mich arbeitssuchend melde? (Was ich ja muss, schon längst...) Muss ich dann ab sofort zur Vorstellungsgesprächen?
Hier gibt's sicher den ein oder anderen erfahrenen zu diesem Prozedere.
Vielleicht ist ja sogar jemand aus Köln dabei.
Liebe Grüße
Roman
ich habe mal eine Frage. Ich habe im Februar 2021 meine schriftlichen Prüfungen geschrieben.
Bekomme das Ergebnis soweit ich weiß Ende Mai. Die mündliche Prüfung ist im Juli.
Zur Wahlstation wurde ich zugewiesen vom 01.03.2021 - 31.05.2021.
Bekommt man dann ab Juni kein Geld mehr? Obwohl man erst im Juli die mündliche Prüfung hat?
Was passiert, wenn ich mich arbeitssuchend melde? (Was ich ja muss, schon längst...) Muss ich dann ab sofort zur Vorstellungsgesprächen?
Hier gibt's sicher den ein oder anderen erfahrenen zu diesem Prozedere.
Vielleicht ist ja sogar jemand aus Köln dabei.
Liebe Grüße
Roman
22.03.2021, 20:24
Kriegst bis einschließlich Juli Unterhaltsbeihilfe.
Musst dich arbeitslos melden, wenn du das Datum der Mündlichen kennst.
Wirst erstmal in Ruhe gelassen. Hast ca. 2 Monate Zeit, dich selbst auf dem Arbeitsmarkt umzusehen.
Musst dich arbeitslos melden, wenn du das Datum der Mündlichen kennst.
Wirst erstmal in Ruhe gelassen. Hast ca. 2 Monate Zeit, dich selbst auf dem Arbeitsmarkt umzusehen.
22.03.2021, 20:27
(22.03.2021, 20:19)Roman NRW schrieb: Ihr Lieben,
ich habe mal eine Frage. Ich habe im Februar 2021 meine schriftlichen Prüfungen geschrieben.
Bekomme das Ergebnis soweit ich weiß Ende Mai. Die mündliche Prüfung ist im Juli.
Zur Wahlstation wurde ich zugewiesen vom 01.03.2021 - 31.05.2021.
Bekommt man dann ab Juni kein Geld mehr? Obwohl man erst im Juli die mündliche Prüfung hat?
Was passiert, wenn ich mich arbeitssuchend melde? (Was ich ja muss, schon längst...) Muss ich dann ab sofort zur Vorstellungsgesprächen?
Hier gibt's sicher den ein oder anderen erfahrenen zu diesem Prozedere.
Vielleicht ist ja sogar jemand aus Köln dabei.
Liebe Grüße
Roman
Mit Verlaub, die Suchfunktion hilft hierzu auch schon weiter, dieses Thema wird immer wieder diskutiert. Kurzfassung: Du bekommst nicht nur den Juni, sondern auch den Juli voll bezahlt, dein ALG-I-Anspruch beginnt ab dem Folgetag der Mündlichen, arbeitssuchend melden musst du dich erst unmittelbar nach der Mündlichen, da du dann erst weißt, wann genau dein Beschäftigungsverhältnis endet. Viele Grüße!
22.03.2021, 20:47
(22.03.2021, 20:24)Gast schrieb: Kriegst bis einschließlich Juli Unterhaltsbeihilfe.
Musst dich arbeitslos melden, wenn du das Datum der Mündlichen kennst.
Wirst erstmal in Ruhe gelassen. Hast ca. 2 Monate Zeit, dich selbst auf dem Arbeitsmarkt umzusehen.
Ich wurde nicht in Ruhe gelassen, sondern mit Jobangeboten zugemüllt, hatte nen mords Verwaltungsaufwand mit dem Amt, etc. Und wenn man sich nicht an seinem Wohnort aufhält, muss man "Urlaub" anmelden. Irre.
22.03.2021, 20:53
(22.03.2021, 20:27)Gast schrieb:(22.03.2021, 20:19)Roman NRW schrieb: Ihr Lieben,
ich habe mal eine Frage. Ich habe im Februar 2021 meine schriftlichen Prüfungen geschrieben.
Bekomme das Ergebnis soweit ich weiß Ende Mai. Die mündliche Prüfung ist im Juli.
Zur Wahlstation wurde ich zugewiesen vom 01.03.2021 - 31.05.2021.
Bekommt man dann ab Juni kein Geld mehr? Obwohl man erst im Juli die mündliche Prüfung hat?
Was passiert, wenn ich mich arbeitssuchend melde? (Was ich ja muss, schon längst...) Muss ich dann ab sofort zur Vorstellungsgesprächen?
Hier gibt's sicher den ein oder anderen erfahrenen zu diesem Prozedere.
Vielleicht ist ja sogar jemand aus Köln dabei.
Liebe Grüße
Roman
Mit Verlaub, die Suchfunktion hilft hierzu auch schon weiter, dieses Thema wird immer wieder diskutiert. Kurzfassung: Du bekommst nicht nur den Juni, sondern auch den Juli voll bezahlt, dein ALG-I-Anspruch beginnt ab dem Folgetag der Mündlichen, arbeitssuchend melden musst du dich erst unmittelbar nach der Mündlichen, da du dann erst weißt, wann genau dein Beschäftigungsverhältnis endet. Viele Grüße!
Ja, das habe ich auch, nur nicht das gefunden was ich gesucht habe.
Komisch in meiner Zuweisung zur Wahlstation werde ich auf § 38 Abs. 1 SGB III verwiesen. Danach besteht die Verpflichtung sich spätestens drei Monate vor der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses persönlich bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend zu melden.
Und ja dann steht dort weiter, was du auch sagst: "Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen."
Mich irritiert einfach das mit den 3 Monaten. Wieso steht das in dem Schreiben, wenn doch alle Referendare erst nach der mündlichen Kenntnis des Beendigungszeitpunktes haben?
Und dass man bis einschließlich Juli Geld vom Staat bekommt ist sicher? Das Referendariat hat ja im Mai begonnen (+ 1 geschenkten Monat durch Corona), aber dann bekommt man ja 25 Monate Geld. Dachte immer das endet genau nach 24 Monaten... deswegen bin ich so verwundert.
22.03.2021, 20:56
https://www.forum-zur-letzten-instanz.de...itssuchend
Für die die hier reinstolpern, dieser Thread hilft auch schon mal.
Für die die hier reinstolpern, dieser Thread hilft auch schon mal.
22.03.2021, 20:59
Alles was die Vorredner*innen sagen passt. Kannst dem Amt auch jetzt schon mitteilen, dass du ab Juli arbeitslos bist und dir ne Akte anlegen lassen. Nach der mündlichen musst du dich aber in jedem Fall direkt melden.
Bin in der selben Situation wie du und war auch verunsichert wegen der dreimonatsfrist, jetzt hab ich es aus dem kopf
Bin in der selben Situation wie du und war auch verunsichert wegen der dreimonatsfrist, jetzt hab ich es aus dem kopf
22.03.2021, 21:02
(22.03.2021, 20:59)Ebenfallsnrw schrieb: Alles was die Vorredner*innen sagen passt. Kannst dem Amt auch jetzt schon mitteilen, dass du ab Juli arbeitslos bist und dir ne Akte anlegen lassen. Nach der mündlichen musst du dich aber in jedem Fall direkt melden.
Bin in der selben Situation wie du und war auch verunsichert wegen der dreimonatsfrist, jetzt hab ich es aus dem kopf
Ich danke Dir vielmals.
Bei mir ist es sogar noch etwas komplizierter, ich HÄTTE eigentlich im Februar geschrieben, wegen Corona Erkrankung wurde ich aber auf den März geschoben. Jetzt frage ich mich, ob sich bei mir alles um einen Monat verschiebt, weil meine mündliche Prüfung ja sogar erst im August dann ist...
Vermutlich weiß das niemand, weil das zu speziell ist... frage dann aber jetzt doch mal...
Danke für die Antworten bisher, kann ich ja gleich ruhig schlafen gehen...
22.03.2021, 23:02
Nochmal: du bekommst Gehalt bis zum Ende des Monats, in dem deine mündliche Prüfung ist. Völlig egal, welcher Monat das in deinem konkreten Fall nun sein wird.
Arbeitslos bist du ab dem Tag nach deiner mündlichen Prüfung. Kenntnis von diesem Beendigungszeitpunkt erhältst du mit der Ladung zur mündlichen Prüfung, ab dann läuft die Drei-Tages-Frist.
Arbeitslos bist du ab dem Tag nach deiner mündlichen Prüfung. Kenntnis von diesem Beendigungszeitpunkt erhältst du mit der Ladung zur mündlichen Prüfung, ab dann läuft die Drei-Tages-Frist.
22.03.2021, 23:30
(22.03.2021, 20:53)Roman NRW schrieb:(22.03.2021, 20:27)Gast schrieb:(22.03.2021, 20:19)Roman NRW schrieb: Ihr Lieben,
ich habe mal eine Frage. Ich habe im Februar 2021 meine schriftlichen Prüfungen geschrieben.
Bekomme das Ergebnis soweit ich weiß Ende Mai. Die mündliche Prüfung ist im Juli.
Zur Wahlstation wurde ich zugewiesen vom 01.03.2021 - 31.05.2021.
Bekommt man dann ab Juni kein Geld mehr? Obwohl man erst im Juli die mündliche Prüfung hat?
Was passiert, wenn ich mich arbeitssuchend melde? (Was ich ja muss, schon längst...) Muss ich dann ab sofort zur Vorstellungsgesprächen?
Hier gibt's sicher den ein oder anderen erfahrenen zu diesem Prozedere.
Vielleicht ist ja sogar jemand aus Köln dabei.
Liebe Grüße
Roman
Mit Verlaub, die Suchfunktion hilft hierzu auch schon weiter, dieses Thema wird immer wieder diskutiert. Kurzfassung: Du bekommst nicht nur den Juni, sondern auch den Juli voll bezahlt, dein ALG-I-Anspruch beginnt ab dem Folgetag der Mündlichen, arbeitssuchend melden musst du dich erst unmittelbar nach der Mündlichen, da du dann erst weißt, wann genau dein Beschäftigungsverhältnis endet. Viele Grüße!
Ja, das habe ich auch, nur nicht das gefunden was ich gesucht habe.
Komisch in meiner Zuweisung zur Wahlstation werde ich auf § 38 Abs. 1 SGB III verwiesen. Danach besteht die Verpflichtung sich spätestens drei Monate vor der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses persönlich bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend zu melden.
Und ja dann steht dort weiter, was du auch sagst: "Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen."
Mich irritiert einfach das mit den 3 Monaten. Wieso steht das in dem Schreiben, wenn doch alle Referendare erst nach der mündlichen Kenntnis des Beendigungszeitpunktes haben?
Und dass man bis einschließlich Juli Geld vom Staat bekommt ist sicher? Das Referendariat hat ja im Mai begonnen (+ 1 geschenkten Monat durch Corona), aber dann bekommt man ja 25 Monate Geld. Dachte immer das endet genau nach 24 Monaten... deswegen bin ich so verwundert.
Bekomm bitte deinen Hintern hoch und zu was. Du bist jung und kannst arbeiten, also hoppi hoppi. Nicht auf Kosten des Steuerzahlers (zum Glück gehöre ich nur bedingt dazu(Justiz)) rumlümmeln. Sondern Ärmel hochkrempeln und los gehts!!