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Arbeitsmaterial im Gericht
Gast
Unregistered
 
#1
18.03.2021, 12:43
Liebe Richter*innen,

wie ist das mit Arbeitsmaterialien im Gericht, insbesondere Gesetze und Kommentare: Kann man sie anfordern/bestellen oder wie funktioniert das (z.B. in NRW)?

Ich bin nicht zu geizig, mir einen Schönfelder zu kaufen – mich interessiert einfach, ob es dafür bestimmte Regelungen gibt.
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Gast
Unregistered
 
#2
18.03.2021, 12:46
Keinen Schönfelder zu kaufen dürfte nicht am Geiz liegen...
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GastNRW23
Unregistered
 
#3
18.03.2021, 16:20
Wir (OLG Bezirk Köln) haben aktuelle Schönfelder und Palandt sowie Zöller. Der Schönfelder verstaubt bei mir auf der Fensterbank, ich nutze dejure. Palandt und Zöller schon häufiger, weil ich die oft übersichtlicher finde als die Online Kommentare.
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Gast
Unregistered
 
#4
18.03.2021, 19:51
Für Gesetze nutze ich eigentlich nur noch beck-online. Dann kann ich auch gleich einen Kommentar aufrufen.

Bin nicht mehr am LG, aber dort hat man hier Zöller via Juris.

Allgemein ist hier der Zugriff auf beck online und juris extrem umfassend.
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Gast
Unregistered
 
#5
19.03.2021, 09:07
Hier (VG) gibt es einen (nahezu) Vollzugriff auf Beck-Online, Juris und Wolters. Ich habe daher keinerlei Bedürfnis für irgendwelche Papierausstattung.
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Gast
Unregistered
 
#6
19.03.2021, 10:51
(18.03.2021, 12:43)Gast schrieb:  Liebe Richter*innen,

wie ist das mit Arbeitsmaterialien im Gericht, insbesondere Gesetze und Kommentare: Kann man sie anfordern/bestellen oder wie funktioniert das (z.B. in NRW)?

Ich bin nicht zu geizig, mir einen Schönfelder zu kaufen – mich interessiert einfach, ob es dafür bestimmte Regelungen gibt.

Wir (NRW) kriegen jedes Jahr auch die Standardkommentare für unsere Spezialzuständigkeit. Haben da aber auch die entsprechenden Zusatzmodule für Beck.
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