17.03.2021, 09:49
(16.03.2021, 21:14)Gast schrieb:(16.03.2021, 21:12)Gast schrieb:(16.03.2021, 21:08)Gast schrieb:(16.03.2021, 21:02)Gast schrieb:(16.03.2021, 21:01)Gasstt schrieb: Die Rechtsprechung erkennt ungeschriebene Ausnahmen vom verpflichtenden Vorverfahren an. So auch im Kommentar angenommen. Auch ist bei der örtlichen Ordnungsbehörde gleich die Widerspruchsbehörde. Damit entscheidet dieselbe Behörde. Es würde daher keine divergierende Entscheidung geben.
Ich sag ja, macht Sinn
Das ist aber sehr strittig?
Aber der Sachverhalt macht ja in die Richtung Sinn
Aber aus anwaltlicher Vorsicht allein würde ich mich da nicht drauf verlassen..
stand im Kommentar ja auch unter „ist abzulehnen“, kommt ja vielleicht auch gerade auf den Sachbearbeiter an der gerade da ist?
Ne sorry, das macht für mich überhaupt keinen Sinn. Innerhalb der Behörde gibt es ja eine von dem eigentlichen Sachbearbeiter getrennte Widerspruchsstelle. Meistens sind das die Abteilungsleiter, also die Vorgesetzten der Sachbearbeiter. Nur weil der Sachbearbeiter bei seiner Meinung bleiben will, sagt das noch nichts darüber aus, wie die Widerspruchsstelle entscheiden wird.
17.03.2021, 10:27
(17.03.2021, 09:49)Gast schrieb:(16.03.2021, 21:14)Gast schrieb:(16.03.2021, 21:12)Gast schrieb:(16.03.2021, 21:08)Gast schrieb:(16.03.2021, 21:02)Gast schrieb: Ich sag ja, macht Sinn
Das ist aber sehr strittig?
Aber der Sachverhalt macht ja in die Richtung Sinn
Aber aus anwaltlicher Vorsicht allein würde ich mich da nicht drauf verlassen..
stand im Kommentar ja auch unter „ist abzulehnen“, kommt ja vielleicht auch gerade auf den Sachbearbeiter an der gerade da ist?
Ne sorry, das macht für mich überhaupt keinen Sinn. Innerhalb der Behörde gibt es ja eine von dem eigentlichen Sachbearbeiter getrennte Widerspruchsstelle. Meistens sind das die Abteilungsleiter, also die Vorgesetzten der Sachbearbeiter. Nur weil der Sachbearbeiter bei seiner Meinung bleiben will, sagt das noch nichts darüber aus, wie die Widerspruchsstelle entscheiden wird.
Kann ich der Kollegin/dem Kollegen nur beipflichten.
#VerwaltungsstationimRechtsamtWaffenrecht
17.03.2021, 12:23
Huiuiui immer noch die Klausur von gestern Thema.
Mal was anderes, hat hier noch jemand das Gefühl im Sinne von ... „Ich habe zwar formal alles ganz gut hinbekommen, habe inhaltlich vielleicht sogar noch das richtige angesprochen, aber alles nicht so sauber sondern eher „random“?
Mal was anderes, hat hier noch jemand das Gefühl im Sinne von ... „Ich habe zwar formal alles ganz gut hinbekommen, habe inhaltlich vielleicht sogar noch das richtige angesprochen, aber alles nicht so sauber sondern eher „random“?
17.03.2021, 12:44
(17.03.2021, 12:23)Gast schrieb: Huiuiui immer noch die Klausur von gestern Thema.
Mal was anderes, hat hier noch jemand das Gefühl im Sinne von ... „Ich habe zwar formal alles ganz gut hinbekommen, habe inhaltlich vielleicht sogar noch das richtige angesprochen, aber alles nicht so sauber sondern eher „random“?
Nein, da bist du wirklich der einzige. Es gab und wird niemals einen Kandidaten im juristischen Staatsexamen geben, der auch nur annähernd ein vergleichbares Problem hat. Jeder, aber auch wirklich ausnahmslos jeder Kandidat im juristischen Staatsexamen, hat seit Anbeginn der Zeitrechnung, jeden einzelnen Punkt in seiner Lösung bis ins letzte durchdacht und in vorzüglicher Tiefe zu Papier gebracht!
Was hat dich nur dazu gebracht, von dieser schönen Tradition abzuweichen? Ich bin erzürnt und beschämt.
Da können es für dich natürlich- völlig zurecht - nur 0 Punkte werden.
Ironie Ende.
17.03.2021, 13:08
(17.03.2021, 12:23)Gast schrieb: Huiuiui immer noch die Klausur von gestern Thema.
Mal was anderes, hat hier noch jemand das Gefühl im Sinne von ... „Ich habe zwar formal alles ganz gut hinbekommen, habe inhaltlich vielleicht sogar noch das richtige angesprochen, aber alles nicht so sauber sondern eher „random“?
Der Trick ist es, einfach die überirdisch guten Argumente der Seite, der man sich anschließt, 1 zu 1 aus dem Sachverhalt abzuschreiben und aufs Beste zu hoffen
17.03.2021, 15:45
(17.03.2021, 12:44)Gast schrieb:(17.03.2021, 12:23)Gast schrieb: Huiuiui immer noch die Klausur von gestern Thema.
Mal was anderes, hat hier noch jemand das Gefühl im Sinne von ... „Ich habe zwar formal alles ganz gut hinbekommen, habe inhaltlich vielleicht sogar noch das richtige angesprochen, aber alles nicht so sauber sondern eher „random“?
Nein, da bist du wirklich der einzige. Es gab und wird niemals einen Kandidaten im juristischen Staatsexamen geben, der auch nur annähernd ein vergleichbares Problem hat. Jeder, aber auch wirklich ausnahmslos jeder Kandidat im juristischen Staatsexamen, hat seit Anbeginn der Zeitrechnung, jeden einzelnen Punkt in seiner Lösung bis ins letzte durchdacht und in vorzüglicher Tiefe zu Papier gebracht!
Was hat dich nur dazu gebracht, von dieser schönen Tradition abzuweichen? Ich bin erzürnt und beschämt.
Da können es für dich natürlich- völlig zurecht - nur 0 Punkte werden.
Ironie Ende.
Okay, das klang vielleicht blöd wie ich das beschrieben habe. Aber irgendwann donnert man ja nur noch so Sätze sinnlos aneinander... ohne irgendeinen Stil... weder Urteil, noch Gutachten, eher einen chaotischen Besinnungsaufsatz...
Aber gut... vielleicht ist da ja wirklich normal
17.03.2021, 16:02
(17.03.2021, 15:45)Gast schrieb:(17.03.2021, 12:44)Gast schrieb:(17.03.2021, 12:23)Gast schrieb: Huiuiui immer noch die Klausur von gestern Thema.
Mal was anderes, hat hier noch jemand das Gefühl im Sinne von ... „Ich habe zwar formal alles ganz gut hinbekommen, habe inhaltlich vielleicht sogar noch das richtige angesprochen, aber alles nicht so sauber sondern eher „random“?
Nein, da bist du wirklich der einzige. Es gab und wird niemals einen Kandidaten im juristischen Staatsexamen geben, der auch nur annähernd ein vergleichbares Problem hat. Jeder, aber auch wirklich ausnahmslos jeder Kandidat im juristischen Staatsexamen, hat seit Anbeginn der Zeitrechnung, jeden einzelnen Punkt in seiner Lösung bis ins letzte durchdacht und in vorzüglicher Tiefe zu Papier gebracht!
Was hat dich nur dazu gebracht, von dieser schönen Tradition abzuweichen? Ich bin erzürnt und beschämt.
Da können es für dich natürlich- völlig zurecht - nur 0 Punkte werden.
Ironie Ende.
Okay, das klang vielleicht blöd wie ich das beschrieben habe. Aber irgendwann donnert man ja nur noch so Sätze sinnlos aneinander... ohne irgendeinen Stil... weder Urteil, noch Gutachten, eher einen chaotischen Besinnungsaufsatz...
Aber gut... vielleicht ist da ja wirklich normal
Ne klang nicht blöd, die Reaktion auf dein Aussage war absolut überzogen. Deine Umschreibung war schon sehr zutreffend. Alleine der Umstand, dass hier nun wirklich alle Rechtsbehelfe als Lösungsansatz von Mitprüflingen in den Raum geworfen wurden, spricht dafür. Das habe ich in so einem Ausmaß noch nie erlebt.
17.03.2021, 16:48
(17.03.2021, 16:02)Gast schrieb:War lustig gemeint. Jeder wünschte sich in seinen Klausuren hier und da besser formuliert zu haben. In der Drucksituation in der Klausur, funktioniert das leider nicht wirklich.(17.03.2021, 15:45)Gast schrieb:(17.03.2021, 12:44)Gast schrieb:(17.03.2021, 12:23)Gast schrieb: Huiuiui immer noch die Klausur von gestern Thema.
Mal was anderes, hat hier noch jemand das Gefühl im Sinne von ... „Ich habe zwar formal alles ganz gut hinbekommen, habe inhaltlich vielleicht sogar noch das richtige angesprochen, aber alles nicht so sauber sondern eher „random“?
Nein, da bist du wirklich der einzige. Es gab und wird niemals einen Kandidaten im juristischen Staatsexamen geben, der auch nur annähernd ein vergleichbares Problem hat. Jeder, aber auch wirklich ausnahmslos jeder Kandidat im juristischen Staatsexamen, hat seit Anbeginn der Zeitrechnung, jeden einzelnen Punkt in seiner Lösung bis ins letzte durchdacht und in vorzüglicher Tiefe zu Papier gebracht!
Was hat dich nur dazu gebracht, von dieser schönen Tradition abzuweichen? Ich bin erzürnt und beschämt.
Da können es für dich natürlich- völlig zurecht - nur 0 Punkte werden.
Ironie Ende.
Okay, das klang vielleicht blöd wie ich das beschrieben habe. Aber irgendwann donnert man ja nur noch so Sätze sinnlos aneinander... ohne irgendeinen Stil... weder Urteil, noch Gutachten, eher einen chaotischen Besinnungsaufsatz...
Aber gut... vielleicht ist da ja wirklich normal
Ne klang nicht blöd, die Reaktion auf dein Aussage war absolut überzogen. Deine Umschreibung war schon sehr zutreffend. Alleine der Umstand, dass hier nun wirklich alle Rechtsbehelfe als Lösungsansatz von Mitprüflingen in den Raum geworfen wurden, spricht dafür. Das habe ich in so einem Ausmaß noch nie erlebt.
Die Vielzahl an unterschiedlichen Lösungsansetzen kann bei drei unterschiedlichen Sachverhalten auch nicht wirklich verwundern.
17.03.2021, 17:45
kann mir einer sagen wann der Zweitversuch wäre, falls man durchfällt ?
17.03.2021, 18:13