16.03.2021, 23:56
(16.03.2021, 12:29)Gast23 schrieb:Richtig, grob fahrlässig reicht(16.03.2021, 12:23)Gast schrieb:(16.03.2021, 12:05)Gast23 schrieb: Moin,
also wenn du in den Richterbund eintrittst, was viele machen, ist die Haftpflicht dort inklusive. Kannst aber erstmal entspannt starten und dich dann schlau machen, stehst die ersten 3 Monate ja ohnehin unter voller Gegenzeichnung, da trägt jemand anders die Verantwortung.
Bei der StA droht Haftung vor allem bei der Herausgabe von Asservaten. Das läuft eher ungenau ^^
Wenn Du fälschlich etwas herausgibst oder gerade nicht und disziplinarisch einen Rüffel kassierst, hilft die Versicherung ja nicht nicht. Und nach außen haftet -außer bei Vorsatz- der Dienstherr und zwar ohne Dich in Regress zu nehmen. Insoweit ist das kein Argument. Ich habe den Eindruck, dass man sich hier nicht wirklich mit der Thematik befasst hat, dass es quasi risikolos ist, sondern sich lieber etwas aufschwatzen lässt. Muss jeder selbst wissen, aber Gegenzeichnungspflicht etc. sind keine Themen, die Dich nach außen haften lassen. Und wenn man wirklich so heftig Mist baut, dass man gegenüber dem Dienstherrn haftet, dann darfst Du noch den Versicherer verklagen, weil der bestimmt nicht leistet.
Zugegeben habe ich mich noch nicht wirklich mit der Thematik beschäftigt, da ich die qege bis zur persönlichen Haftung ebenfalls als sehr lang erachte.
Aber wie gesagt, viele sind ohnehin im Richterbund, dann muss man über die frage nicht mehr nachdenken.
Aber Nachfrage: Haftet man ggü dem Dienstherrn nicht "schon" bei grober Fahrlässigkeit?
16.03.2021, 23:57
(16.03.2021, 23:56)Gast schrieb:(16.03.2021, 12:29)Gast23 schrieb:Richtig, grob fahrlässig reicht(16.03.2021, 12:23)Gast schrieb:(16.03.2021, 12:05)Gast23 schrieb: Moin,
also wenn du in den Richterbund eintrittst, was viele machen, ist die Haftpflicht dort inklusive. Kannst aber erstmal entspannt starten und dich dann schlau machen, stehst die ersten 3 Monate ja ohnehin unter voller Gegenzeichnung, da trägt jemand anders die Verantwortung.
Bei der StA droht Haftung vor allem bei der Herausgabe von Asservaten. Das läuft eher ungenau ^^
Wenn Du fälschlich etwas herausgibst oder gerade nicht und disziplinarisch einen Rüffel kassierst, hilft die Versicherung ja nicht nicht. Und nach außen haftet -außer bei Vorsatz- der Dienstherr und zwar ohne Dich in Regress zu nehmen. Insoweit ist das kein Argument. Ich habe den Eindruck, dass man sich hier nicht wirklich mit der Thematik befasst hat, dass es quasi risikolos ist, sondern sich lieber etwas aufschwatzen lässt. Muss jeder selbst wissen, aber Gegenzeichnungspflicht etc. sind keine Themen, die Dich nach außen haften lassen. Und wenn man wirklich so heftig Mist baut, dass man gegenüber dem Dienstherrn haftet, dann darfst Du noch den Versicherer verklagen, weil der bestimmt nicht leistet.
Zugegeben habe ich mich noch nicht wirklich mit der Thematik beschäftigt, da ich die qege bis zur persönlichen Haftung ebenfalls als sehr lang erachte.
Aber wie gesagt, viele sind ohnehin im Richterbund, dann muss man über die frage nicht mehr nachdenken.
Aber Nachfrage: Haftet man ggü dem Dienstherrn nicht "schon" bei grober Fahrlässigkeit?
Bzw grobe Fahrlässigkeit ist das einzige was versicherbar ist








