16.03.2021, 20:24
Ich habe im Gutachten zunächst die Rechtmäßigkeit der Ziffern geprüft. Nach meiner Prüfung waren lediglich zif 1 und 2 rechtswidrig. Daher habe ich im Rahmen der Zweckmäßigkeit die Zulässigkeit des Widerspruchs geprüft und auf 80 II vwvfg verwiesen. Dann hab ich eine mögliche Klage verneint, da zunächst über den Widerspruch zu entscheiden war, daher habe ich den eilrechtsschutz geprüft hinsichtlich zif 1 die Anordnung hinsichtlich zif. 2 die Wiederherstellung und zusätzlich noch 80 v 3 vwgo. Habe nur ein Schriftsatz an das Gericht formuliert und im Rahmen des rechtsschutzbedürfnisses die Zulässigkeit des Widerspruchs thematisiert
16.03.2021, 20:25
Ich fass mal zusammen. Es war vermutlich so:
1. NRW hat den Sachverhalt erstellt: Dort gibts kein Widerspruchsverfahren im Landesrecht
2. Hessen hat den SV modifiziert dahingehend, dass man Widerspruch wohl prüfen müsste.
3. Berlin ist wieder einmal zu faul und hat den NRW-SV inklusive Rechtslage übernommen, allerdings ohne Herausgabe der Waffe, sondern nur die Herausagabe der Waffenbesitzkarte.
1. NRW hat den Sachverhalt erstellt: Dort gibts kein Widerspruchsverfahren im Landesrecht
2. Hessen hat den SV modifiziert dahingehend, dass man Widerspruch wohl prüfen müsste.
3. Berlin ist wieder einmal zu faul und hat den NRW-SV inklusive Rechtslage übernommen, allerdings ohne Herausgabe der Waffe, sondern nur die Herausagabe der Waffenbesitzkarte.
16.03.2021, 20:26
(16.03.2021, 20:25)Gast schrieb: Ich fass mal zusammen. Es war vermutlich so:
1. NRW hat den Sachverhalt erstellt: Dort gibts kein Widerspruchsverfahren im Landesrecht
2. Hessen hat den SV modifiziert dahingehend, dass man Widerspruch wohl prüfen müsste.
3. Berlin ist wieder einmal zu faul und hat den NRW-SV inklusive Rechtslage übernommen, allerdings ohne Herausgabe der Waffe, sondern nur die Herausagabe der Waffenbesitzkarte.
In Berlin wollte er auch die Waffen.
16.03.2021, 20:27
In Hessen hatte er nur die Waffenbesitzkarte freiwillig zurückgegeben, die waffen, die er erworben hatte, waren im Schließfach der Bank, diese sollte er unbrauchbar machen. Der Widerspruch war nach bearbeitervermerk statthaft. Wenn der fehlerhaften Rechtsmittelbelehrung war die Prüfung des Widerspruchs im Sachverhalt angelegt
16.03.2021, 20:28
(16.03.2021, 20:26)Gast schrieb:(16.03.2021, 20:25)Gast schrieb: Ich fass mal zusammen. Es war vermutlich so:
1. NRW hat den Sachverhalt erstellt: Dort gibts kein Widerspruchsverfahren im Landesrecht
2. Hessen hat den SV modifiziert dahingehend, dass man Widerspruch wohl prüfen müsste.
3. Berlin ist wieder einmal zu faul und hat den NRW-SV inklusive Rechtslage übernommen, allerdings ohne Herausgabe der Waffe, sondern nur die Herausagabe der Waffenbesitzkarte.
In Berlin wollte er auch die Waffen.
Wo stand das im Sachverhalt? Auf S 2 unten steht, in dem Textzusammenhang mit "Ich habe genug Zeit"... dass er nur die Karte heraushaben wollte.
16.03.2021, 20:29
(16.03.2021, 20:27)Gast schrieb: In Hessen hatte er nur die Waffenbesitzkarte freiwillig zurückgegeben, die waffen, die er erworben hatte, waren im Schließfach der Bank, diese sollte er unbrauchbar machen. Der Widerspruch war nach bearbeitervermerk statthaft. Wenn der fehlerhaften Rechtsmittelbelehrung war die Prüfung des Widerspruchs im Sachverhalt angelegt
Nee, waffen hatte er auch zurückgegeben
16.03.2021, 20:30
(16.03.2021, 20:28)Gast schrieb:(16.03.2021, 20:26)Gast schrieb:(16.03.2021, 20:25)Gast schrieb: Ich fass mal zusammen. Es war vermutlich so:
1. NRW hat den Sachverhalt erstellt: Dort gibts kein Widerspruchsverfahren im Landesrecht
2. Hessen hat den SV modifiziert dahingehend, dass man Widerspruch wohl prüfen müsste.
3. Berlin ist wieder einmal zu faul und hat den NRW-SV inklusive Rechtslage übernommen, allerdings ohne Herausgabe der Waffe, sondern nur die Herausagabe der Waffenbesitzkarte.
In Berlin wollte er auch die Waffen.
Wo stand das im Sachverhalt? Auf S 2 unten steht, in dem Textzusammenhang mit "Ich habe genug Zeit"... dass er nur die Karte heraushaben wollte.
Er hat meiner Meinung nach beides bei der Polizei abgegeben. Wollte beides zurück und hat Zeit.
16.03.2021, 20:30
(16.03.2021, 20:24)Gast schrieb:(16.03.2021, 20:22)Nrw schrieb:(16.03.2021, 20:20)Gast schrieb:(16.03.2021, 20:15)Nrw schrieb:(16.03.2021, 20:12)Gast schrieb: Wenn ich in einem Bescheid drei VA anfechte, kann ich doch beantragen den Bescheid vom...aufzuheben, oder?
Dann muss doch bei drei Anfechtungen und einer Verpflichtungsgegenklage in einem Bescheid auch beantragt werden können, unter Aufhebung des Bescheids vom...den Beklagten zu verpflichten....
Also nicht bezüglich Ziff. 1-3 den Bescheid aufzuheben und bezüglich Ziff. 4 unter Aufhebung des Bescheid vom....den Beklagten zu verpflichten....?
Guter einwand :D habe 3 getrennte Anträge gemacht...
Ich habe beantragt:
1. Den Bescheid des...vom...aufzuheben.2. Den Beklagten zu verpflichten..............3. Den Beklagten zu verurteilen, die Sachen....an den Kläger herauszugeben.
Ja genau so habe ich es auch außer bei 3. Habe ich auch verpflichten, aber verurteilen ist denke ich richtig, ist ja ein realakt.
Ich glaube sogar, ich habe bei 3. doch auch verpflichten geschrieben
Ich habe überall verurteilen geschrieben, weil im Kommentar das so bei der Verpflichtungsklage stand.. war auch irritiert, aber habe mich dann an den Kommentar gehalten, weil “verurteilen” sogar fett markiert war.
Schlimm?
16.03.2021, 20:31
(16.03.2021, 20:12)Gast schrieb: Wenn ich in einem Bescheid drei VA anfechte, kann ich doch beantragen den Bescheid vom...aufzuheben, oder?so pauschal geht das glaub ich nicht weil wenn teile von diesem VA erledigt sind dann hättest du diesbzgl kein RSB und die klage würde (teil-)kostenpflichtig abgewiesen weil unzulässig
Dann muss doch bei drei Anfechtungen und einer Verpflichtungsgegenklage in einem Bescheid auch beantragt werden können, unter Aufhebung des Bescheids vom...den Beklagten zu verpflichten....
Also nicht bezüglich Ziff. 1-3 den Bescheid aufzuheben und bezüglich Ziff. 4 unter Aufhebung des Bescheid vom....den Beklagten zu verpflichten....?
oder?
16.03.2021, 20:32
(16.03.2021, 20:30)Gast schrieb:(16.03.2021, 20:28)Gast schrieb:(16.03.2021, 20:26)Gast schrieb:(16.03.2021, 20:25)Gast schrieb: Ich fass mal zusammen. Es war vermutlich so:
1. NRW hat den Sachverhalt erstellt: Dort gibts kein Widerspruchsverfahren im Landesrecht
2. Hessen hat den SV modifiziert dahingehend, dass man Widerspruch wohl prüfen müsste.
3. Berlin ist wieder einmal zu faul und hat den NRW-SV inklusive Rechtslage übernommen, allerdings ohne Herausgabe der Waffe, sondern nur die Herausagabe der Waffenbesitzkarte.
In Berlin wollte er auch die Waffen.
Wo stand das im Sachverhalt? Auf S 2 unten steht, in dem Textzusammenhang mit "Ich habe genug Zeit"... dass er nur die Karte heraushaben wollte.
Er hat meiner Meinung nach beides bei der Polizei abgegeben. Wollte beides zurück und hat Zeit.
Ne, da steht, er hat beides zurückgegeben, wollte aber nur die Karte zurückhaben.