16.03.2021, 19:25
(16.03.2021, 19:00)Nrw schrieb:(16.03.2021, 18:07)Gast schrieb: in nrw wollte er aber schon die waffen heraushaben oder?
Ich bin mir ziemlich sicher, das er am Ende im Vermerk zum Anwalt sagte, dass er sowohl waffenbesitzkarte als auch Waffen zurück haben möchte.
Habe das auch mit § 113 abs. 1 s.2 gelöst.
Ein Antrag nach 80 oder 123 fand ich nicht zweckmäßig, da er nichts von Eile gesagt hat und dies nur unnötig mehr Kosten verursacht.
Komisch, bin mir genau so sicher (in Berlin), dass er nichts von der Waffe gesagt hat. Hab das mehrmals gelesen.
Noch jemand so gelesen wie ich?
16.03.2021, 19:25
(16.03.2021, 19:24)Gast schrieb:(16.03.2021, 19:22)Gast schrieb:(16.03.2021, 19:17)Gast schrieb: ich hab hinsichtlich Ziffern 1 und 3 einen Antrag nach 80 V und hinsichtlich der erledigten Ziffern 2 und 4 Fortsetzungsfeststellungsklage in einem Schriftsatz, weil der Bearbeitervermerk ja einen einheitlichen Schriftsatz haben wollte. Geht das?
Welches Bundesland ?
Hessen
FFK?
Und wieso eilantrag ?
16.03.2021, 19:26
16.03.2021, 19:27
(16.03.2021, 19:26)Gast schrieb:(16.03.2021, 19:24)Gast schrieb: In Hessen war das doch ein Widerspruch u keine Klage oder?
Ja aber den Widerspruch solltest du ja nicht entwerfen, da nur ein "einheitlicher Schriftsatz an das Gericht" gefordert war. Deswegen blieb da nur 80 V (und FFK)
Ok dann hab ich es falsch
16.03.2021, 19:29
(16.03.2021, 19:25)Gast schrieb:(16.03.2021, 19:24)Gast schrieb:(16.03.2021, 19:22)Gast schrieb:(16.03.2021, 19:17)Gast schrieb: ich hab hinsichtlich Ziffern 1 und 3 einen Antrag nach 80 V und hinsichtlich der erledigten Ziffern 2 und 4 Fortsetzungsfeststellungsklage in einem Schriftsatz, weil der Bearbeitervermerk ja einen einheitlichen Schriftsatz haben wollte. Geht das?
Welches Bundesland ?
Hessen
FFK?
Und wieso eilantrag ?
FFK, weil Erledigung aufgrund der Abgabe der Waffenbesitzkarte und der Waffen. Rspr nimmt in solchen Fällen des WaffG auch Erledigung an.
Eilantrag, weil halt "Schriftsatz an Gericht" gefordert war und in Hauptsache wohl kein Weg an Widerspruch vorbei ging
16.03.2021, 19:29
(16.03.2021, 19:25)Berlin schrieb:(16.03.2021, 19:00)Nrw schrieb:(16.03.2021, 18:07)Gast schrieb: in nrw wollte er aber schon die waffen heraushaben oder?
Ich bin mir ziemlich sicher, das er am Ende im Vermerk zum Anwalt sagte, dass er sowohl waffenbesitzkarte als auch Waffen zurück haben möchte.
Habe das auch mit § 113 abs. 1 s.2 gelöst.
Ein Antrag nach 80 oder 123 fand ich nicht zweckmäßig, da er nichts von Eile gesagt hat und dies nur unnötig mehr Kosten verursacht.
Komisch, bin mir genau so sicher (in Berlin), dass er nichts von der Waffe gesagt hat. Hab das mehrmals gelesen.
Noch jemand so gelesen wie ich?
Keine Waffe
16.03.2021, 19:30
Ich habe auch nichts von der Waffe gelesen!
16.03.2021, 19:32
(16.03.2021, 19:29)Gast schrieb:(16.03.2021, 19:25)Gast schrieb:(16.03.2021, 19:24)Gast schrieb:(16.03.2021, 19:22)Gast schrieb:(16.03.2021, 19:17)Gast schrieb: ich hab hinsichtlich Ziffern 1 und 3 einen Antrag nach 80 V und hinsichtlich der erledigten Ziffern 2 und 4 Fortsetzungsfeststellungsklage in einem Schriftsatz, weil der Bearbeitervermerk ja einen einheitlichen Schriftsatz haben wollte. Geht das?
Welches Bundesland ?
Hessen
FFK?
Und wieso eilantrag ?
FFK, weil Erledigung aufgrund der Abgabe der Waffenbesitzkarte und der Waffen. Rspr nimmt in solchen Fällen des WaffG auch Erledigung an.
Eilantrag, weil halt "Schriftsatz an Gericht" gefordert war und in Hauptsache wohl kein Weg an Widerspruch vorbei ging
Und was ist das FFK Interesse ?
16.03.2021, 19:32
Ist halt mega lebensfern, aber glaub das mit der Waffe haben sie rausgenommen.
Weil das so komisch war, hab ich den Text an der Stelle 5 mal gelesen und bin mir recht sicher.
Weil das so komisch war, hab ich den Text an der Stelle 5 mal gelesen und bin mir recht sicher.
16.03.2021, 19:35
(16.03.2021, 19:32)Gast schrieb:(16.03.2021, 19:29)Gast schrieb:(16.03.2021, 19:25)Gast schrieb:(16.03.2021, 19:24)Gast schrieb:(16.03.2021, 19:22)Gast schrieb: Welches Bundesland ?
Hessen
FFK?
Und wieso eilantrag ?
FFK, weil Erledigung aufgrund der Abgabe der Waffenbesitzkarte und der Waffen. Rspr nimmt in solchen Fällen des WaffG auch Erledigung an.
Eilantrag, weil halt "Schriftsatz an Gericht" gefordert war und in Hauptsache wohl kein Weg an Widerspruch vorbei ging
Und was ist das FFK Interesse ?
Wiederholungsinteresse? Er will doch weitersammeln