16.03.2021, 19:00
(16.03.2021, 18:56)Die Gast schrieb:(16.03.2021, 18:54)Gast schrieb:(16.03.2021, 18:48)wir kom aus nr-westfalen in dein dort reingefahren schrieb:(16.03.2021, 18:46)NRWlo schrieb:(16.03.2021, 18:44)Gast schrieb: Ich habe VK mit LK (ÖR Herausgabeanspruch Waffenbesitzkarte und Waffen) wegen 113 I 2 VwGO
So im Kaiserseminar gelernt... nehmen sie LJPAs wohl gerne 113 I 2 VwGO wenn schon etwas vollzogen ist.
Eilbedarf dazu hat er sich nicht geäußert. Und AK hätte den Bescheid ja nur zerschossen, er wollte aber ja die Erlaubnis und die Eintragung der beiden Waffen.
ja, allerdings war ziffer 1 des bescheides ja ein widerruf. wird der zerschossen, lebt die erlaubnis wieder auf, oder?
So hab ich das auch gesehen. Plus Antrag 80v3.
80v war aber insgesamt sinnvoll, weil die aufschiebende wirkung ja wegen 45v waffg entfällt.
Aber er hatte doch sowieso alles abgegeben
Ja, gut, aber das hat er ja nur vorsorglich gemacht.
Und dann klagt er und was passiert mit dem ganzen Zeug in der Zeit, das bei der Polizei herumliegt?
Aber kann man bestimmt beides vertreten - wie so oft.
16.03.2021, 19:00
(16.03.2021, 18:07)Gast schrieb: in nrw wollte er aber schon die waffen heraushaben oder?
Ich bin mir ziemlich sicher, das er am Ende im Vermerk zum Anwalt sagte, dass er sowohl waffenbesitzkarte als auch Waffen zurück haben möchte.
Habe das auch mit § 113 abs. 1 s.2 gelöst.
Ein Antrag nach 80 oder 123 fand ich nicht zweckmäßig, da er nichts von Eile gesagt hat und dies nur unnötig mehr Kosten verursacht.
16.03.2021, 19:06
(16.03.2021, 19:00)Nrw schrieb:(16.03.2021, 18:07)Gast schrieb: in nrw wollte er aber schon die waffen heraushaben oder?
Ich bin mir ziemlich sicher, das er am Ende im Vermerk zum Anwalt sagte, dass er sowohl waffenbesitzkarte als auch Waffen zurück haben möchte.
Habe das auch mit § 113 abs. 1 s.2 gelöst.
Ein Antrag nach 80 oder 123 fand ich nicht zweckmäßig, da er nichts von Eile gesagt hat und dies nur unnötig mehr Kosten verursacht.
wunderbar, super, habe das sehr ähnlich, dann ist es jedenfalls ist GROB falsch :-)
16.03.2021, 19:08
(16.03.2021, 19:06)Gast schrieb:(16.03.2021, 19:00)Nrw schrieb:(16.03.2021, 18:07)Gast schrieb: in nrw wollte er aber schon die waffen heraushaben oder?
Ich bin mir ziemlich sicher, das er am Ende im Vermerk zum Anwalt sagte, dass er sowohl waffenbesitzkarte als auch Waffen zurück haben möchte.
Habe das auch mit § 113 abs. 1 s.2 gelöst.
Ein Antrag nach 80 oder 123 fand ich nicht zweckmäßig, da er nichts von Eile gesagt hat und dies nur unnötig mehr Kosten verursacht.
wunderbar, super, habe das sehr ähnlich, dann ist es jedenfalls ist GROB falsch :-)
Total vergessen was dazu zu schreiben, dass er das ja wieder haben will...oh man
16.03.2021, 19:08
Wie habt ihr die Hilfswiderklage der Beklagten behandelt?
16.03.2021, 19:12
(16.03.2021, 19:00)Gast schrieb:(16.03.2021, 18:56)Die Gast schrieb:(16.03.2021, 18:54)Gast schrieb:(16.03.2021, 18:48)wir kom aus nr-westfalen in dein dort reingefahren schrieb:(16.03.2021, 18:46)NRWlo schrieb: So im Kaiserseminar gelernt... nehmen sie LJPAs wohl gerne 113 I 2 VwGO wenn schon etwas vollzogen ist.
Eilbedarf dazu hat er sich nicht geäußert. Und AK hätte den Bescheid ja nur zerschossen, er wollte aber ja die Erlaubnis und die Eintragung der beiden Waffen.
ja, allerdings war ziffer 1 des bescheides ja ein widerruf. wird der zerschossen, lebt die erlaubnis wieder auf, oder?
So hab ich das auch gesehen. Plus Antrag 80v3.
80v war aber insgesamt sinnvoll, weil die aufschiebende wirkung ja wegen 45v waffg entfällt.
Aber er hatte doch sowieso alles abgegeben
Ja, gut, aber das hat er ja nur vorsorglich gemacht.
Und dann klagt er und was passiert mit dem ganzen Zeug in der Zeit, das bei der Polizei herumliegt?
Aber kann man bestimmt beides vertreten - wie so oft.
Stimme dir zu. Geht wohl auch mit 80 V.
Hier eine Entscheidung in einem ähnlichen Fall. Da hatte der AS die Waffe und die Karte auch schon zur Verwahrung an die Polizei herausgegeben. VG München hat dies auch normal über 80 V gelöst (wobei in diesem Fall mangels Zuverlässigkeit des AS abgelehnt). https://openjur.de/u/697400.html
16.03.2021, 19:17
ich hab hinsichtlich Ziffern 1 und 3 einen Antrag nach 80 V und hinsichtlich der erledigten Ziffern 2 und 4 Fortsetzungsfeststellungsklage in einem Schriftsatz, weil der Bearbeitervermerk ja einen einheitlichen Schriftsatz haben wollte. Geht das?
16.03.2021, 19:22
(16.03.2021, 19:17)Gast schrieb: ich hab hinsichtlich Ziffern 1 und 3 einen Antrag nach 80 V und hinsichtlich der erledigten Ziffern 2 und 4 Fortsetzungsfeststellungsklage in einem Schriftsatz, weil der Bearbeitervermerk ja einen einheitlichen Schriftsatz haben wollte. Geht das?
Welches Bundesland ?
16.03.2021, 19:24
(16.03.2021, 19:22)Gast schrieb:(16.03.2021, 19:17)Gast schrieb: ich hab hinsichtlich Ziffern 1 und 3 einen Antrag nach 80 V und hinsichtlich der erledigten Ziffern 2 und 4 Fortsetzungsfeststellungsklage in einem Schriftsatz, weil der Bearbeitervermerk ja einen einheitlichen Schriftsatz haben wollte. Geht das?
Welches Bundesland ?
Hessen
16.03.2021, 19:24
In Hessen war das doch ein Widerspruch u keine Klage oder?