16.03.2021, 17:52
(16.03.2021, 17:45)Gast schrieb: Klingt aber fair? Jedenfalls ist WaffenR ja nicht so super speziell sondern kommt häufiger mal vor.
Ja, war fair. Bescheid mit 5 Ziff. wirkt im ersten Moment erstmal viel und man muss sich das prozessual zurechtlegen. Dann war die aber ganz gut zu lösen, denke ich. Im Vergleich zu der Klausur von gestern geradezu ein Traum.
16.03.2021, 18:07
in nrw wollte er aber schon die waffen heraushaben oder?
16.03.2021, 18:10
16.03.2021, 18:11
16.03.2021, 18:14
(16.03.2021, 18:11)Gast schrieb:(16.03.2021, 18:10)Gast schrieb:(16.03.2021, 18:07)Gast schrieb: in nrw wollte er aber schon die waffen heraushaben oder?
Nicht wörtlich aber mit Auslegung hat es nur so Sinn gemacht, weil er ja die Eintragung der Waffen begehrt hat.
sicher nicht wörtlich? erinnert sich vllt jemand daran?
ich frage, weil ich schon ein bisschen ein fass aufgemacht hab woraus er den herausgabeanspruch bzgl der waffen haben könnte.
laut bescheid sollte er ja mit frist von 2 wochen die waffen irgendwo abgeben oder kaputt machen, da stand nichts von der polizeibehörde. hab sicherstellung abgelehnt da gerade kein fall des fristablaufs sodass die behörde sicherstellen könnte (irgnedwas in der nähe 46 ii waffg).
hab öff recht verwahrungsverhältnis angenommen und anspruch aus 695 bgb analog
hoffe der korrektor ist nicht angepisst und sagt „wollte mandant doch gar nicht“?
16.03.2021, 18:18
(16.03.2021, 18:14)Gast schrieb:(16.03.2021, 18:11)Gast schrieb:(16.03.2021, 18:10)Gast schrieb:(16.03.2021, 18:07)Gast schrieb: in nrw wollte er aber schon die waffen heraushaben oder?
Nicht wörtlich aber mit Auslegung hat es nur so Sinn gemacht, weil er ja die Eintragung der Waffen begehrt hat.
sicher nicht wörtlich? erinnert sich vllt jemand daran?
ich frage, weil ich schon ein bisschen ein fass aufgemacht hab woraus er den herausgabeanspruch bzgl der waffen haben könnte.
laut bescheid sollte er ja mit frist von 2 wochen die waffen irgendwo abgeben oder kaputt machen, da stand nichts von der polizeibehörde. hab sicherstellung abgelehnt da gerade kein fall des fristablaufs sodass die behörde sicherstellen könnte (irgnedwas in der nähe 46 ii waffg).
hab öff recht verwahrungsverhältnis angenommen und anspruch aus 695 bgb analog
hoffe der korrektor ist nicht angepisst und sagt „wollte mandant doch gar nicht“?
Aber in NRW stand doch nur, dass er die Karte abgegeben hat, oder? Waffen liegen doch bei der Bank im Schließfach, so war doch auch das Telefonat mit der Polizei dessen neuen Anwalts auf der letzten Seite , die das für einen schlechten Scherz hielten.
16.03.2021, 18:22
(16.03.2021, 18:18)Gast schrieb:(16.03.2021, 18:14)Gast schrieb:(16.03.2021, 18:11)Gast schrieb:(16.03.2021, 18:10)Gast schrieb:(16.03.2021, 18:07)Gast schrieb: in nrw wollte er aber schon die waffen heraushaben oder?
Nicht wörtlich aber mit Auslegung hat es nur so Sinn gemacht, weil er ja die Eintragung der Waffen begehrt hat.
sicher nicht wörtlich? erinnert sich vllt jemand daran?
ich frage, weil ich schon ein bisschen ein fass aufgemacht hab woraus er den herausgabeanspruch bzgl der waffen haben könnte.
laut bescheid sollte er ja mit frist von 2 wochen die waffen irgendwo abgeben oder kaputt machen, da stand nichts von der polizeibehörde. hab sicherstellung abgelehnt da gerade kein fall des fristablaufs sodass die behörde sicherstellen könnte (irgnedwas in der nähe 46 ii waffg).
hab öff recht verwahrungsverhältnis angenommen und anspruch aus 695 bgb analog
hoffe der korrektor ist nicht angepisst und sagt „wollte mandant doch gar nicht“?
Aber in NRW stand doch nur, dass er die Karte abgegeben hat, oder? Waffen liegen doch bei der Bank im Schließfach, so war doch auch das Telefonat mit der Polizei dessen neuen Anwalts auf der letzten Seite , die das für einen schlechten Scherz hielten.
nein, ich meine im kopf zu haben, dass er sowohl karte als auch waffen abgegeben hatte. er wollte ja keinen ärger mit der polizei und karte und waffen gab er auch nur wenige tage vor ablauf der frist aus ziffer 4 ab.
das war komisch für mich weil was soll die polizei mit den waffen machen? die sind ja keine lagerhalle für freiwillig abgegebene sachen.
16.03.2021, 18:25
(16.03.2021, 18:18)Gast schrieb:(16.03.2021, 18:14)Gast schrieb:(16.03.2021, 18:11)Gast schrieb:(16.03.2021, 18:10)Gast schrieb:(16.03.2021, 18:07)Gast schrieb: in nrw wollte er aber schon die waffen heraushaben oder?
Nicht wörtlich aber mit Auslegung hat es nur so Sinn gemacht, weil er ja die Eintragung der Waffen begehrt hat.
sicher nicht wörtlich? erinnert sich vllt jemand daran?
ich frage, weil ich schon ein bisschen ein fass aufgemacht hab woraus er den herausgabeanspruch bzgl der waffen haben könnte.
laut bescheid sollte er ja mit frist von 2 wochen die waffen irgendwo abgeben oder kaputt machen, da stand nichts von der polizeibehörde. hab sicherstellung abgelehnt da gerade kein fall des fristablaufs sodass die behörde sicherstellen könnte (irgnedwas in der nähe 46 ii waffg).
hab öff recht verwahrungsverhältnis angenommen und anspruch aus 695 bgb analog
hoffe der korrektor ist nicht angepisst und sagt „wollte mandant doch gar nicht“?
Aber in NRW stand doch nur, dass er die Karte abgegeben hat, oder? Waffen liegen doch bei der Bank im Schließfach, so war doch auch das Telefonat mit der Polizei dessen neuen Anwalts auf der letzten Seite , die das für einen schlechten Scherz hielten.
Stimmt, jetzt wo du es sagst. Und das Gespräch war ja nach dem Mandantengespräch. Aber ich meine auch da gelesen zu haben, das er beides abgegeben hat aus Befürchtung einer polizeilichen Beschlagnahmung.
16.03.2021, 18:29
(16.03.2021, 18:25)Gast schrieb:(16.03.2021, 18:18)Gast schrieb:(16.03.2021, 18:14)Gast schrieb:(16.03.2021, 18:11)Gast schrieb:(16.03.2021, 18:10)Gast schrieb: Nicht wörtlich aber mit Auslegung hat es nur so Sinn gemacht, weil er ja die Eintragung der Waffen begehrt hat.
sicher nicht wörtlich? erinnert sich vllt jemand daran?
ich frage, weil ich schon ein bisschen ein fass aufgemacht hab woraus er den herausgabeanspruch bzgl der waffen haben könnte.
laut bescheid sollte er ja mit frist von 2 wochen die waffen irgendwo abgeben oder kaputt machen, da stand nichts von der polizeibehörde. hab sicherstellung abgelehnt da gerade kein fall des fristablaufs sodass die behörde sicherstellen könnte (irgnedwas in der nähe 46 ii waffg).
hab öff recht verwahrungsverhältnis angenommen und anspruch aus 695 bgb analog
hoffe der korrektor ist nicht angepisst und sagt „wollte mandant doch gar nicht“?
Aber in NRW stand doch nur, dass er die Karte abgegeben hat, oder? Waffen liegen doch bei der Bank im Schließfach, so war doch auch das Telefonat mit der Polizei dessen neuen Anwalts auf der letzten Seite , die das für einen schlechten Scherz hielten.
Stimmt, jetzt wo du es sagst. Und das Gespräch war ja nach dem Mandantengespräch. Aber ich meine auch da gelesen zu haben, das er beides abgegeben hat aus Befürchtung einer polizeilichen Beschlagnahmung.
Er hat wörtlich gesagt, dass er die Karte abgegeben hat, weil er keinen Ärger will. Das die Waffen nicht mehr bei ihm sind, hat er nicht gesagt. Da gab es auch kein „und die Pistolen“. Das habe ich für NRW jedenfalls mehrmals kontrolliert, weil ich es so merkwürdig fand.
16.03.2021, 18:44
Ich habe VK mit LK (ÖR Herausgabeanspruch Waffenbesitzkarte und Waffen) wegen 113 I 2 VwGO