15.03.2021, 22:03
(15.03.2021, 21:58)Gast schrieb: Anwaltsklausuren sind grundsätzlich ziemlich dankbar. Gutachten oder Urteilstil, man kann immer unstrukturiert jedes Problem ansprechen, kaum etwas zu verlieren für den Mandanten, man kann Grundrechte anführen etc. Der Schriftsatz hat auch kaum Formalien.
Also kommt morgen vermutlich ein Widerspruchsbescheid.
????? FML
15.03.2021, 22:09
(15.03.2021, 22:03)Gast schrieb:(15.03.2021, 21:58)Gast schrieb: Anwaltsklausuren sind grundsätzlich ziemlich dankbar. Gutachten oder Urteilstil, man kann immer unstrukturiert jedes Problem ansprechen, kaum etwas zu verlieren für den Mandanten, man kann Grundrechte anführen etc. Der Schriftsatz hat auch kaum Formalien.
Also kommt morgen vermutlich ein Widerspruchsbescheid.
????? FML
FML?
15.03.2021, 22:16
(15.03.2021, 22:09)Gast schrieb:(15.03.2021, 22:03)Gast schrieb:(15.03.2021, 21:58)Gast schrieb: Anwaltsklausuren sind grundsätzlich ziemlich dankbar. Gutachten oder Urteilstil, man kann immer unstrukturiert jedes Problem ansprechen, kaum etwas zu verlieren für den Mandanten, man kann Grundrechte anführen etc. Der Schriftsatz hat auch kaum Formalien.
Also kommt morgen vermutlich ein Widerspruchsbescheid.
????? FML
FML?
Diese Jugend...öhm...Ja!
16.03.2021, 15:08
Wie soll man denn bitte bei sowas fertig werden...
16.03.2021, 15:14
Hahahahahaha
16.03.2021, 15:15
Was kam denn dran?
16.03.2021, 15:20
Waffengesetz
Sammler sammelt aus persönlichen Gründen nach dem Diebstahl seiner Sammlung in 2010 nicht mehr
Erlaubnis Modelle von Pistolen der dt Polizei zwischen 1914 und 1945
Anhörung
Nun Erwerb von zwei Waffen mit der Behauptung, dass sie Modelle von Pistolen aus 1914-1945 seien, Baujahr 2013
Nun 1) Widerruf der Erlaubnis
2)Herausgabe Waffenkarte
3)Ablehnung des Antrags auf Eintragung der beiden Waffen aus 2013
4) Unbrauchbarmachung der Waffen oder Übergabe an Berechtigten
Mandant gibt Waffenkarte zurück, Erledigung Nr 2
Rbh fehlerhaft (sind zwei Abschriften der Klage beizufügen)
AK gegen Widerruf und 113 I 2 3 Vwgo bezüglich der Waffenkarte
Zuverlässigkeit (+) da Schließfach der Bank sicher und Pistole ohne Munition ungefährlich
Bedürfnis (+)bestehen,persönliche Hindergrundsgründe im Zeitpunkt des Widerrufs weggefallen und Bedürfnis glaubhaft gemacht
Im Übrigen unbegründet. Waffen schnell heraus, sonst droht deshalb unzuverlässig
Ggf sogar nachschieben von Gründrn, wenn die Polizei den Widerruf nun auf Unzuverlässigkeit wegen unerlaubten waffenbesitz stützt § 45 II 2 WaffenG
Sammler sammelt aus persönlichen Gründen nach dem Diebstahl seiner Sammlung in 2010 nicht mehr
Erlaubnis Modelle von Pistolen der dt Polizei zwischen 1914 und 1945
Anhörung
Nun Erwerb von zwei Waffen mit der Behauptung, dass sie Modelle von Pistolen aus 1914-1945 seien, Baujahr 2013
Nun 1) Widerruf der Erlaubnis
2)Herausgabe Waffenkarte
3)Ablehnung des Antrags auf Eintragung der beiden Waffen aus 2013
4) Unbrauchbarmachung der Waffen oder Übergabe an Berechtigten
Mandant gibt Waffenkarte zurück, Erledigung Nr 2
Rbh fehlerhaft (sind zwei Abschriften der Klage beizufügen)
AK gegen Widerruf und 113 I 2 3 Vwgo bezüglich der Waffenkarte
Zuverlässigkeit (+) da Schließfach der Bank sicher und Pistole ohne Munition ungefährlich
Bedürfnis (+)bestehen,persönliche Hindergrundsgründe im Zeitpunkt des Widerrufs weggefallen und Bedürfnis glaubhaft gemacht
Im Übrigen unbegründet. Waffen schnell heraus, sonst droht deshalb unzuverlässig
Ggf sogar nachschieben von Gründrn, wenn die Polizei den Widerruf nun auf Unzuverlässigkeit wegen unerlaubten waffenbesitz stützt § 45 II 2 WaffenG
16.03.2021, 16:05
(16.03.2021, 15:20)NRW schrieb: Waffengesetz
Sammler sammelt aus persönlichen Gründen nach dem Diebstahl seiner Sammlung in 2010 nicht mehr
Erlaubnis Modelle von Pistolen der dt Polizei zwischen 1914 und 1945
Anhörung
Nun Erwerb von zwei Waffen mit der Behauptung, dass sie Modelle von Pistolen aus 1914-1945 seien, Baujahr 2013
Nun 1) Widerruf der Erlaubnis
2)Herausgabe Waffenkarte
3)Ablehnung des Antrags auf Eintragung der beiden Waffen aus 2013
4) Unbrauchbarmachung der Waffen oder Übergabe an Berechtigten
Mandant gibt Waffenkarte zurück, Erledigung Nr 2
Rbh fehlerhaft (sind zwei Abschriften der Klage beizufügen)
AK gegen Widerruf und 113 I 2 3 Vwgo bezüglich der Waffenkarte
Zuverlässigkeit (+) da Schließfach der Bank sicher und Pistole ohne Munition ungefährlich
Bedürfnis (+)bestehen,persönliche Hindergrundsgründe im Zeitpunkt des Widerrufs weggefallen und Bedürfnis glaubhaft gemacht
Im Übrigen unbegründet. Waffen schnell heraus, sonst droht deshalb unzuverlässig
Ggf sogar nachschieben von Gründrn, wenn die Polizei den Widerruf nun auf Unzuverlässigkeit wegen unerlaubten waffenbesitz stützt § 45 II 2 WaffenG
In Hessen hatte er die waffen abgegeben u es war dachte ich widerruf
16.03.2021, 16:05
(16.03.2021, 16:05)Gast schrieb:(16.03.2021, 15:20)NRW schrieb: Waffengesetz
Sammler sammelt aus persönlichen Gründen nach dem Diebstahl seiner Sammlung in 2010 nicht mehr
Erlaubnis Modelle von Pistolen der dt Polizei zwischen 1914 und 1945
Anhörung
Nun Erwerb von zwei Waffen mit der Behauptung, dass sie Modelle von Pistolen aus 1914-1945 seien, Baujahr 2013
Nun 1) Widerruf der Erlaubnis
2)Herausgabe Waffenkarte
3)Ablehnung des Antrags auf Eintragung der beiden Waffen aus 2013
4) Unbrauchbarmachung der Waffen oder Übergabe an Berechtigten
Mandant gibt Waffenkarte zurück, Erledigung Nr 2
Rbh fehlerhaft (sind zwei Abschriften der Klage beizufügen)
AK gegen Widerruf und 113 I 2 3 Vwgo bezüglich der Waffenkarte
Zuverlässigkeit (+) da Schließfach der Bank sicher und Pistole ohne Munition ungefährlich
Bedürfnis (+)bestehen,persönliche Hindergrundsgründe im Zeitpunkt des Widerrufs weggefallen und Bedürfnis glaubhaft gemacht
Im Übrigen unbegründet. Waffen schnell heraus, sonst droht deshalb unzuverlässig
Ggf sogar nachschieben von Gründrn, wenn die Polizei den Widerruf nun auf Unzuverlässigkeit wegen unerlaubten waffenbesitz stützt § 45 II 2 WaffenG
In Hessen hatte er die waffen abgegeben u es war dachte ich widerruf
Widerspruch
16.03.2021, 16:09
(16.03.2021, 16:05)Gast schrieb:(16.03.2021, 15:20)NRW schrieb: Waffengesetz
Sammler sammelt aus persönlichen Gründen nach dem Diebstahl seiner Sammlung in 2010 nicht mehr
Erlaubnis Modelle von Pistolen der dt Polizei zwischen 1914 und 1945
Anhörung
Nun Erwerb von zwei Waffen mit der Behauptung, dass sie Modelle von Pistolen aus 1914-1945 seien, Baujahr 2013
Nun 1) Widerruf der Erlaubnis
2)Herausgabe Waffenkarte
3)Ablehnung des Antrags auf Eintragung der beiden Waffen aus 2013
4) Unbrauchbarmachung der Waffen oder Übergabe an Berechtigten
Mandant gibt Waffenkarte zurück, Erledigung Nr 2
Rbh fehlerhaft (sind zwei Abschriften der Klage beizufügen)
AK gegen Widerruf und 113 I 2 3 Vwgo bezüglich der Waffenkarte
Zuverlässigkeit (+) da Schließfach der Bank sicher und Pistole ohne Munition ungefährlich
Bedürfnis (+)bestehen,persönliche Hindergrundsgründe im Zeitpunkt des Widerrufs weggefallen und Bedürfnis glaubhaft gemacht
Im Übrigen unbegründet. Waffen schnell heraus, sonst droht deshalb unzuverlässig
Ggf sogar nachschieben von Gründrn, wenn die Polizei den Widerruf nun auf Unzuverlässigkeit wegen unerlaubten waffenbesitz stützt § 45 II 2 WaffenG
In Hessen hatte er die waffen abgegeben u es war dachte ich widerruf
Hab wegen Abgabe von Schein und Waffe nur im Rahmen der Zweckmäßigkeit erwähnt das auch ein Antrag nach §80 V 3 auf Rückgängigmachung des Vollzugs zu stellen ist