15.03.2021, 20:34
(15.03.2021, 20:30)Gast schrieb: Mal was anderes zu NRW. Warum hat der Antragsgegner gesagt, “von dem mir eingeräumten Ermessen” habe ich Gebrauch gemacht. Und die Antragstellerin hat ja auch super viel dazu vorgetragen, warum das hart für sie ist. Familie, Beruf, Behinderung, das klingt ja alles nach VHM. Aber die Norm sieht ja gerade kein Ermessen vor. Zuverlässig ja oder nein war ja die Frage. Fand das sehr unbedankbar und eine ziemliche Nebelkerze bei Unbekannten Normen.
Warum hart für sie hat sie vorgetragen, weil es für 123 I eines Anordnungsgrundes bedarf.
15.03.2021, 20:34
15.03.2021, 20:37
(15.03.2021, 20:32)Hesslich schrieb: Die Frau war aber doch nur Reinigungskraft. Meint ihr nicht, man muss da zwischen z.B. Pilot und Reinigungskraft unterscheiden?
Gesetz und Rechtsprechung sind da wohl einerlei streng. Die meisten Fälle sind so arme Schweine, die ohnehin nicht privilegiert wirken und dann wegen irgendeinem scheiß den Job verlieren. Kann man mal anbringen, macht aber keinen Unterschied.
15.03.2021, 20:39
(15.03.2021, 20:34)Gast schrieb:(15.03.2021, 20:30)Gast schrieb: Mal was anderes zu NRW. Warum hat der Antragsgegner gesagt, “von dem mir eingeräumten Ermessen” habe ich Gebrauch gemacht. Und die Antragstellerin hat ja auch super viel dazu vorgetragen, warum das hart für sie ist. Familie, Beruf, Behinderung, das klingt ja alles nach VHM. Aber die Norm sieht ja gerade kein Ermessen vor. Zuverlässig ja oder nein war ja die Frage. Fand das sehr unbedankbar und eine ziemliche Nebelkerze bei Unbekannten Normen.
Warum hart für sie hat sie vorgetragen, weil es für 123 I eines Anordnungsgrundes bedarf.
Ja, aber die Behörde hat fälschlicherweise von Ermessen gesprochen. Das hat mich nochmal 5 Minuten in der Klausur gekostet nur um zu sehen, dass hier nix mit Ermessen ist. Und der Anordnungsgrund ist schon aus der Tatsache, das ihr sonst gekündigt wird. Den ganzen Rest brauchst du nicht zwingend. Fand das unnötig.
15.03.2021, 20:40
(15.03.2021, 20:30)Gast schrieb: Mal was anderes zu NRW. Warum hat der Antragsgegner gesagt, “von dem mir eingeräumten Ermessen” habe ich Gebrauch gemacht. Und die Antragstellerin hat ja auch super viel dazu vorgetragen, warum das hart für sie ist. Familie, Beruf, Behinderung, das klingt ja alles nach VHM. Aber die Norm sieht ja gerade kein Ermessen vor. Zuverlässig ja oder nein war ja die Frage. Fand das sehr unbedankbar und eine ziemliche Nebelkerze bei Unbekannten Normen.
15.03.2021, 20:41
(15.03.2021, 20:39)Gast schrieb:(15.03.2021, 20:34)Gast schrieb:(15.03.2021, 20:30)Gast schrieb: Mal was anderes zu NRW. Warum hat der Antragsgegner gesagt, “von dem mir eingeräumten Ermessen” habe ich Gebrauch gemacht. Und die Antragstellerin hat ja auch super viel dazu vorgetragen, warum das hart für sie ist. Familie, Beruf, Behinderung, das klingt ja alles nach VHM. Aber die Norm sieht ja gerade kein Ermessen vor. Zuverlässig ja oder nein war ja die Frage. Fand das sehr unbedankbar und eine ziemliche Nebelkerze bei Unbekannten Normen.
Warum hart für sie hat sie vorgetragen, weil es für 123 I eines Anordnungsgrundes bedarf.
Ja, aber die Behörde hat fälschlicherweise von Ermessen gesprochen. Das hat mich nochmal 5 Minuten in der Klausur gekostet nur um zu sehen, dass hier nix mit Ermessen ist. Und der Anordnungsgrund ist schon aus der Tatsache, das ihr sonst gekündigt wird. Den ganzen Rest brauchst du nicht zwingend. Fand das unnötig.
Kann mir mal jemand erklären, warum sie kein Ermessen hinsichtlich der Art und Weise der Überprüfung gehabt haben soll?
15.03.2021, 20:45
(15.03.2021, 20:41)Gast schrieb:(15.03.2021, 20:39)Gast schrieb:(15.03.2021, 20:34)Gast schrieb:(15.03.2021, 20:30)Gast schrieb: Mal was anderes zu NRW. Warum hat der Antragsgegner gesagt, “von dem mir eingeräumten Ermessen” habe ich Gebrauch gemacht. Und die Antragstellerin hat ja auch super viel dazu vorgetragen, warum das hart für sie ist. Familie, Beruf, Behinderung, das klingt ja alles nach VHM. Aber die Norm sieht ja gerade kein Ermessen vor. Zuverlässig ja oder nein war ja die Frage. Fand das sehr unbedankbar und eine ziemliche Nebelkerze bei Unbekannten Normen.
Warum hart für sie hat sie vorgetragen, weil es für 123 I eines Anordnungsgrundes bedarf.
Ja, aber die Behörde hat fälschlicherweise von Ermessen gesprochen. Das hat mich nochmal 5 Minuten in der Klausur gekostet nur um zu sehen, dass hier nix mit Ermessen ist. Und der Anordnungsgrund ist schon aus der Tatsache, das ihr sonst gekündigt wird. Den ganzen Rest brauchst du nicht zwingend. Fand das unnötig.
Kann mir mal jemand erklären, warum sie kein Ermessen hinsichtlich der Art und Weise der Überprüfung gehabt haben soll?
Das haben sie. Haben sie aber nicht gesagt, sie haben gesagt, bei der Verweigerung der Bestätigung haben sie das ihnen eingeräumte Ermessen ausgeübt.
15.03.2021, 20:57
(15.03.2021, 20:40)Gast schrieb:Seid ihr sicher, dass da kein Ermessen ist? Hab auch drüber nachgedacht. Aber in 7 Ia stand ja Abwägung der Gesamtumstände im Einzelfall. Hab gesagt, dass deshalb Ermessen eröffnet... aber klingt falsch, wenn ich jetzt so darüber nachdenke(15.03.2021, 20:30)Gast schrieb: Mal was anderes zu NRW. Warum hat der Antragsgegner gesagt, “von dem mir eingeräumten Ermessen” habe ich Gebrauch gemacht. Und die Antragstellerin hat ja auch super viel dazu vorgetragen, warum das hart für sie ist. Familie, Beruf, Behinderung, das klingt ja alles nach VHM. Aber die Norm sieht ja gerade kein Ermessen vor. Zuverlässig ja oder nein war ja die Frage. Fand das sehr unbedankbar und eine ziemliche Nebelkerze bei Unbekannten Normen.
15.03.2021, 20:59
(15.03.2021, 20:45)Gast schrieb:Bzgl der OB Überprüfung stattzufinden hat gab es kein Entschließungsermessen. Bzgl des WIE gab es eins... und das haben Sie m.E. fehlerhaft ausgeübt.(15.03.2021, 20:41)Gast schrieb:(15.03.2021, 20:39)Gast schrieb:(15.03.2021, 20:34)Gast schrieb:(15.03.2021, 20:30)Gast schrieb: Mal was anderes zu NRW. Warum hat der Antragsgegner gesagt, “von dem mir eingeräumten Ermessen” habe ich Gebrauch gemacht. Und die Antragstellerin hat ja auch super viel dazu vorgetragen, warum das hart für sie ist. Familie, Beruf, Behinderung, das klingt ja alles nach VHM. Aber die Norm sieht ja gerade kein Ermessen vor. Zuverlässig ja oder nein war ja die Frage. Fand das sehr unbedankbar und eine ziemliche Nebelkerze bei Unbekannten Normen.
Warum hart für sie hat sie vorgetragen, weil es für 123 I eines Anordnungsgrundes bedarf.
Ja, aber die Behörde hat fälschlicherweise von Ermessen gesprochen. Das hat mich nochmal 5 Minuten in der Klausur gekostet nur um zu sehen, dass hier nix mit Ermessen ist. Und der Anordnungsgrund ist schon aus der Tatsache, das ihr sonst gekündigt wird. Den ganzen Rest brauchst du nicht zwingend. Fand das unnötig.
Kann mir mal jemand erklären, warum sie kein Ermessen hinsichtlich der Art und Weise der Überprüfung gehabt haben soll?
Das haben sie. Haben sie aber nicht gesagt, sie haben gesagt, bei der Verweigerung der Bestätigung haben sie das ihnen eingeräumte Ermessen ausgeübt.
15.03.2021, 20:59
Kann morgen in der Behördenklausur in NRW auch das Schreiben eines Widerspruchsbescheids verlangt werden?