15.03.2021, 17:51
(15.03.2021, 17:36)NRW schrieb: Antrag stattgegeben, mit Argument, dass die Behörde den Arbeitgeber hätte fragen müssen, ob die Ausfälle auf der Arbeit wirklich geschehen sind. Hatte da ja auch das Recht zu. Daher Verstoß gegen 24 VwVfG Untersuchungsgrundsatz. Jemand ähnlich?
Die Frage war doch nicht, ob die Behörde falsch gehandelt hat, sondern ob an der Zuverlässigkeit der As Zweifel bestehen. Und da hat die As in Anhörung und Antrag nichts vorgetragen, was den erheblich Alkoholkonsum ausräumt, sondern das für ihr gutes Recht gehalten, „erheblich zu viel oder krankhaft“ zu trinken.
Und hier gilt ja nicht 24 VwVfG sondern eine gesetzlich normierte Mitwirkungspflicht der As, die diese in zwei von drei Punkten bezüglich des Alkohols verweigert hat.
15.03.2021, 17:52
(15.03.2021, 17:49)Gast schrieb:(15.03.2021, 17:44)Berlin schrieb:(15.03.2021, 17:41)GASTroenterologe schrieb:(15.03.2021, 17:39)Gast schrieb: Berlin:
Allein die Verhackstückelung der abgedruckten "fiktiven" Normen war eine Frechheit. Man konnte nicht wirklich erkennen, welcher Absatz oder Satz da abgedruckt worden ist.
(....) Satz XY. Satz XYZ. (...)
Daraus sollte sich ergeben, dass Satz XY Satz 2 ist und Satz XYZ Satz 3.
Es können doch bei (...) auch zehn Sätze ausgelassen worden sein...
Gibst du mir einen solchen Sachverhalt, dann kann ich auch kein Gold draus machen.
(Geht genervt ab...)
fand es wirklich eine Frechheit, zumal die sich auf Sätze berufen, was weiß ich welcher Satz da abgedruckt ist. Das ist eigtl ein klarer Anfechtungsgrund.
Aber was kam bei euch am Ende raus ? Wie habt ihr das mit dem erledigten VA gelöst ?
Antrag abgelehnt.
Der für 80 V entscheidende VA ist der Widerruf vom Februar 2021. Der war nicht erledigt. Das Schicksal des Ausgangsbescheids ist keine Frage der Statthaftigkeit sondern des RSB.
Siehe auch:
VG Düsseldorf, Beschluss vom 21.02.2019 - 6 L 3108/18
Wurde hier vorhin schon gepostet und ist die Lösung zu der vermeintlichen Erledigung in Berlin.
15.03.2021, 17:52
Mir ist heute zum 2. mal passiert, dass ich vergessen habe den Antrag des Beklagten hin zu schreiben. Hab etwa 70 Probeklausuren geschrieben und das noch nie vergessen. Sowas passiert dann im Examen. Mann bin ich ne voll Flasche ey. Grrrrrrrr
15.03.2021, 17:53
(15.03.2021, 17:44)Berlin schrieb:(15.03.2021, 17:41)GASTroenterologe schrieb:(15.03.2021, 17:39)Gast schrieb: Berlin:
Allein die Verhackstückelung der abgedruckten "fiktiven" Normen war eine Frechheit. Man konnte nicht wirklich erkennen, welcher Absatz oder Satz da abgedruckt worden ist.
(....) Satz XY. Satz XYZ. (...)
Daraus sollte sich ergeben, dass Satz XY Satz 2 ist und Satz XYZ Satz 3.
Es können doch bei (...) auch zehn Sätze ausgelassen worden sein...
Gibst du mir einen solchen Sachverhalt, dann kann ich auch kein Gold draus machen.
(Geht genervt ab...)
fand es wirklich eine Frechheit, zumal die sich auf Sätze berufen, was weiß ich welcher Satz da abgedruckt ist. Das ist eigtl ein klarer Anfechtungsgrund.
Aber was kam bei euch am Ende raus ? Wie habt ihr das mit dem erledigten VA gelöst ?
Keine Erledigung da noch Regelungsgehalt als Kostengrund - Arbeitgeber muss ja bezahlen die Überprüfung, so hab ich das gelöst.
15.03.2021, 17:55
(15.03.2021, 17:53)MehrCDs schrieb:(15.03.2021, 17:44)Berlin schrieb:(15.03.2021, 17:41)GASTroenterologe schrieb:(15.03.2021, 17:39)Gast schrieb: Berlin:
Allein die Verhackstückelung der abgedruckten "fiktiven" Normen war eine Frechheit. Man konnte nicht wirklich erkennen, welcher Absatz oder Satz da abgedruckt worden ist.
(....) Satz XY. Satz XYZ. (...)
Daraus sollte sich ergeben, dass Satz XY Satz 2 ist und Satz XYZ Satz 3.
Es können doch bei (...) auch zehn Sätze ausgelassen worden sein...
Gibst du mir einen solchen Sachverhalt, dann kann ich auch kein Gold draus machen.
(Geht genervt ab...)
fand es wirklich eine Frechheit, zumal die sich auf Sätze berufen, was weiß ich welcher Satz da abgedruckt ist. Das ist eigtl ein klarer Anfechtungsgrund.
Aber was kam bei euch am Ende raus ? Wie habt ihr das mit dem erledigten VA gelöst ?
Keine Erledigung da noch Regelungsgehalt als Kostengrund - Arbeitgeber muss ja bezahlen die Überprüfung, so hab ich das gelöst.
Ehrenamtliche Richter fingiert??
15.03.2021, 17:56
(15.03.2021, 17:55)Gast schrieb:(15.03.2021, 17:53)MehrCDs schrieb:(15.03.2021, 17:44)Berlin schrieb:(15.03.2021, 17:41)GASTroenterologe schrieb:(15.03.2021, 17:39)Gast schrieb: Berlin:
Allein die Verhackstückelung der abgedruckten "fiktiven" Normen war eine Frechheit. Man konnte nicht wirklich erkennen, welcher Absatz oder Satz da abgedruckt worden ist.
(....) Satz XY. Satz XYZ. (...)
Daraus sollte sich ergeben, dass Satz XY Satz 2 ist und Satz XYZ Satz 3.
Es können doch bei (...) auch zehn Sätze ausgelassen worden sein...
Gibst du mir einen solchen Sachverhalt, dann kann ich auch kein Gold draus machen.
(Geht genervt ab...)
fand es wirklich eine Frechheit, zumal die sich auf Sätze berufen, was weiß ich welcher Satz da abgedruckt ist. Das ist eigtl ein klarer Anfechtungsgrund.
Aber was kam bei euch am Ende raus ? Wie habt ihr das mit dem erledigten VA gelöst ?
Keine Erledigung da noch Regelungsgehalt als Kostengrund - Arbeitgeber muss ja bezahlen die Überprüfung, so hab ich das gelöst.
Ehrenamtliche Richter fingiert??
??= ich bin ein depp
15.03.2021, 17:58
(15.03.2021, 17:51)Gast schrieb:(15.03.2021, 17:36)NRW schrieb: Antrag stattgegeben, mit Argument, dass die Behörde den Arbeitgeber hätte fragen müssen, ob die Ausfälle auf der Arbeit wirklich geschehen sind. Hatte da ja auch das Recht zu. Daher Verstoß gegen 24 VwVfG Untersuchungsgrundsatz. Jemand ähnlich?
Die Frage war doch nicht, ob die Behörde falsch gehandelt hat, sondern ob an der Zuverlässigkeit der As Zweifel bestehen. Und da hat die As in Anhörung und Antrag nichts vorgetragen, was den erheblich Alkoholkonsum ausräumt, sondern das für ihr gutes Recht gehalten, „erheblich zu viel oder krankhaft“ zu trinken.
Und hier gilt ja nicht 24 VwVfG sondern eine gesetzlich normierte Mitwirkungspflicht der As, die diese in zwei von drei Punkten bezüglich des Alkohols verweigert hat.
Ja und wo waren da begründete Zweifel? Gesetzliche Vorgaben erfüllt. Von Alkoholtest oder Offenbarung Psychotherapeutischer Behandlung stand da nix
15.03.2021, 17:58
(15.03.2021, 17:55)Gast schrieb:(15.03.2021, 17:53)MehrCDs schrieb:(15.03.2021, 17:44)Berlin schrieb:(15.03.2021, 17:41)GASTroenterologe schrieb:(15.03.2021, 17:39)Gast schrieb: Berlin:
Allein die Verhackstückelung der abgedruckten "fiktiven" Normen war eine Frechheit. Man konnte nicht wirklich erkennen, welcher Absatz oder Satz da abgedruckt worden ist.
(....) Satz XY. Satz XYZ. (...)
Daraus sollte sich ergeben, dass Satz XY Satz 2 ist und Satz XYZ Satz 3.
Es können doch bei (...) auch zehn Sätze ausgelassen worden sein...
Gibst du mir einen solchen Sachverhalt, dann kann ich auch kein Gold draus machen.
(Geht genervt ab...)
fand es wirklich eine Frechheit, zumal die sich auf Sätze berufen, was weiß ich welcher Satz da abgedruckt ist. Das ist eigtl ein klarer Anfechtungsgrund.
Aber was kam bei euch am Ende raus ? Wie habt ihr das mit dem erledigten VA gelöst ?
Keine Erledigung da noch Regelungsgehalt als Kostengrund - Arbeitgeber muss ja bezahlen die Überprüfung, so hab ich das gelöst.
Ehrenamtliche Richter fingiert??
§ 5 III S. 2
15.03.2021, 17:59
(15.03.2021, 17:58)Hessen schrieb:(15.03.2021, 17:55)Gast schrieb:(15.03.2021, 17:53)MehrCDs schrieb:(15.03.2021, 17:44)Berlin schrieb:(15.03.2021, 17:41)GASTroenterologe schrieb: fand es wirklich eine Frechheit, zumal die sich auf Sätze berufen, was weiß ich welcher Satz da abgedruckt ist. Das ist eigtl ein klarer Anfechtungsgrund.
Aber was kam bei euch am Ende raus ? Wie habt ihr das mit dem erledigten VA gelöst ?
Keine Erledigung da noch Regelungsgehalt als Kostengrund - Arbeitgeber muss ja bezahlen die Überprüfung, so hab ich das gelöst.
Ehrenamtliche Richter fingiert??
§ 5 III S. 2
I know
15.03.2021, 18:01
(15.03.2021, 17:47)Rick Sanchez schrieb:(15.03.2021, 17:14)Romina schrieb: @ Rick, wie war es?Ganz strange, habe das Gefühl, dass es ganz ok war, aber ich bin eine Öffrecht Niete - also bestimmt ein Trugschluss ? und bei dir?
Noch EINE !!
Ja man- morgen um 14 uhr heißt es: Scheiß auf den Scheiß !!
Joar, also habe das Fristenthematik auch nicht :-D Auch überwiegend mich im Ermessen aufgehalten... mal sehen...
Morgen ist Schluss