15.03.2021, 17:24
(15.03.2021, 17:20)NRW 123 schrieb: @NRW: Hat jemand von euch den Antrag abgelehnt? Finde leider kein Urteil oder Beschluss zu heute...
Hatte große Probleme mit der Zeit, gefühlt nur Normen abgeschrieben, Subsumtion ist so gut wie nicht vorhanden. Das nagt so an mir...
Antrag abgelehnt, da As nicht mit dem für die Vorwegnahme der Hs erforderlichen Grad der Glaubhaftmachung einen Anordnungsanspruch dargelegt hat. Zuverlässigkeit war von ihr darzulegen und zu beweisen -> (-)
15.03.2021, 17:36
Antrag stattgegeben, mit Argument, dass die Behörde den Arbeitgeber hätte fragen müssen, ob die Ausfälle auf der Arbeit wirklich geschehen sind. Hatte da ja auch das Recht zu. Daher Verstoß gegen 24 VwVfG Untersuchungsgrundsatz. Jemand ähnlich?
15.03.2021, 17:39
Berlin:
Allein die Verhackstückelung der abgedruckten "fiktiven" Normen war eine Frechheit. Man konnte nicht wirklich erkennen, welcher Absatz oder Satz da abgedruckt worden ist.
(....) Satz XY. Satz XYZ. (...)
Daraus sollte sich ergeben, dass Satz XY Satz 2 ist und Satz XYZ Satz 3.
Es können doch bei (...) auch zehn Sätze ausgelassen worden sein...
Gibst du mir einen solchen Sachverhalt, dann kann ich auch kein Gold draus machen.
(Geht genervt ab...)
Allein die Verhackstückelung der abgedruckten "fiktiven" Normen war eine Frechheit. Man konnte nicht wirklich erkennen, welcher Absatz oder Satz da abgedruckt worden ist.
(....) Satz XY. Satz XYZ. (...)
Daraus sollte sich ergeben, dass Satz XY Satz 2 ist und Satz XYZ Satz 3.
Es können doch bei (...) auch zehn Sätze ausgelassen worden sein...
Gibst du mir einen solchen Sachverhalt, dann kann ich auch kein Gold draus machen.
(Geht genervt ab...)
15.03.2021, 17:40
Antrag stattgegeben, Arbeitgeber hätte gefragt werden müssen, ob Ausfälle wirklich stattgefunden haben. Milderes Mittel.
15.03.2021, 17:41
(15.03.2021, 17:39)Gast schrieb: Berlin:
Allein die Verhackstückelung der abgedruckten "fiktiven" Normen war eine Frechheit. Man konnte nicht wirklich erkennen, welcher Absatz oder Satz da abgedruckt worden ist.
(....) Satz XY. Satz XYZ. (...)
Daraus sollte sich ergeben, dass Satz XY Satz 2 ist und Satz XYZ Satz 3.
Es können doch bei (...) auch zehn Sätze ausgelassen worden sein...
Gibst du mir einen solchen Sachverhalt, dann kann ich auch kein Gold draus machen.
(Geht genervt ab...)
fand es wirklich eine Frechheit, zumal die sich auf Sätze berufen, was weiß ich welcher Satz da abgedruckt ist. Das ist eigtl ein klarer Anfechtungsgrund.
15.03.2021, 17:44
(15.03.2021, 17:41)GASTroenterologe schrieb:(15.03.2021, 17:39)Gast schrieb: Berlin:
Allein die Verhackstückelung der abgedruckten "fiktiven" Normen war eine Frechheit. Man konnte nicht wirklich erkennen, welcher Absatz oder Satz da abgedruckt worden ist.
(....) Satz XY. Satz XYZ. (...)
Daraus sollte sich ergeben, dass Satz XY Satz 2 ist und Satz XYZ Satz 3.
Es können doch bei (...) auch zehn Sätze ausgelassen worden sein...
Gibst du mir einen solchen Sachverhalt, dann kann ich auch kein Gold draus machen.
(Geht genervt ab...)
fand es wirklich eine Frechheit, zumal die sich auf Sätze berufen, was weiß ich welcher Satz da abgedruckt ist. Das ist eigtl ein klarer Anfechtungsgrund.
Aber was kam bei euch am Ende raus ? Wie habt ihr das mit dem erledigten VA gelöst ?
15.03.2021, 17:45
(15.03.2021, 16:47)Gast schrieb:(15.03.2021, 16:45)Hessen schrieb: Hat sich noch wer kreativ betätigt bei der Namensfindung der RichterInnen?
mir ist nichts eingefallen also hab ich einfach drei mal meinen eignenen namen genommen :P hoffe das ist nicht schlimm dass alle drei richter gleich heißen
Den eigenen Namen genommen, ernsthaft? Das kann richtig Probleme geben
15.03.2021, 17:47
15.03.2021, 17:49
(15.03.2021, 17:44)Berlin schrieb:(15.03.2021, 17:41)GASTroenterologe schrieb:(15.03.2021, 17:39)Gast schrieb: Berlin:
Allein die Verhackstückelung der abgedruckten "fiktiven" Normen war eine Frechheit. Man konnte nicht wirklich erkennen, welcher Absatz oder Satz da abgedruckt worden ist.
(....) Satz XY. Satz XYZ. (...)
Daraus sollte sich ergeben, dass Satz XY Satz 2 ist und Satz XYZ Satz 3.
Es können doch bei (...) auch zehn Sätze ausgelassen worden sein...
Gibst du mir einen solchen Sachverhalt, dann kann ich auch kein Gold draus machen.
(Geht genervt ab...)
fand es wirklich eine Frechheit, zumal die sich auf Sätze berufen, was weiß ich welcher Satz da abgedruckt ist. Das ist eigtl ein klarer Anfechtungsgrund.
Aber was kam bei euch am Ende raus ? Wie habt ihr das mit dem erledigten VA gelöst ?
Antrag abgelehnt.
Der für 80 V entscheidende VA ist der Widerruf vom Februar 2021. Der war nicht erledigt. Das Schicksal des Ausgangsbescheids ist keine Frage der Statthaftigkeit sondern des RSB.
15.03.2021, 17:50
(15.03.2021, 17:45)Gast schrieb:(15.03.2021, 16:47)Gast schrieb:(15.03.2021, 16:45)Hessen schrieb: Hat sich noch wer kreativ betätigt bei der Namensfindung der RichterInnen?
mir ist nichts eingefallen also hab ich einfach drei mal meinen eignenen namen genommen :P hoffe das ist nicht schlimm dass alle drei richter gleich heißen
Den eigenen Namen genommen, ernsthaft? Das kann richtig Probleme geben
Da kann man nur hoffen, dass der Kollege selbst Müller o.ä. heisst. Drei verschiedene Nachnamen sollten einem eigentlich schon einfallen.