15.03.2021, 16:33
VG Düsseldorf, Beschluss vom 21.02.2019 - 6 L 3108/18
15.03.2021, 16:35
(15.03.2021, 16:33)Hessen schrieb:(15.03.2021, 16:27)Hessen123 schrieb: Warum zur Hölle war eigentlich das VG Darmstadt zuständig? Alles spielte doch in FFM.. das hat mir meine 5 Minuten gekostet, in denen ich die PKH in der Begründetheit hätte erwähnen können
§ 52 Nr. 3 S. 2 VwGO Die Luftsicherheitsbehörde (PP FFM) war für GANZ HESSEN zuständig. Damit kommt es nicht auf den Sitz der Behörde oder VA Erlass sondern Wohnort des Beschwerten an.
Oh man :D Ich habe den 52 angestarrt und es trotzdem nicht gesehen. Zum Glück ist morgen die letzte Klausur!
15.03.2021, 16:37
War das wirklich ne ganz andere Klausur? Oder hatten wir nur keine PKH?
Was habt ihr denn per § 80 V wiederhergestellt? Der widerrufene Bescheid war doch durch Zeitablauf erledigt...
Wäre nicht auch eine Umdeutung § 123 möglich gewesen? Oder was sollten die Argumente zu Art 19 IV GG im Sachverhalt? Und "mit Blick auf den neu gestellten Antrag"...?
Was habt ihr denn per § 80 V wiederhergestellt? Der widerrufene Bescheid war doch durch Zeitablauf erledigt...
Wäre nicht auch eine Umdeutung § 123 möglich gewesen? Oder was sollten die Argumente zu Art 19 IV GG im Sachverhalt? Und "mit Blick auf den neu gestellten Antrag"...?
15.03.2021, 16:38
(15.03.2021, 16:35)Hessen123 schrieb:(15.03.2021, 16:33)Hessen schrieb:(15.03.2021, 16:27)Hessen123 schrieb: Warum zur Hölle war eigentlich das VG Darmstadt zuständig? Alles spielte doch in FFM.. das hat mir meine 5 Minuten gekostet, in denen ich die PKH in der Begründetheit hätte erwähnen können
§ 52 Nr. 3 S. 2 VwGO Die Luftsicherheitsbehörde (PP FFM) war für GANZ HESSEN zuständig. Damit kommt es nicht auf den Sitz der Behörde oder VA Erlass sondern Wohnort des Beschwerten an.
Oh man :D Ich habe den 52 angestarrt und es trotzdem nicht gesehen. Zum Glück ist morgen die letzte Klausur!
Habe es auch nur dank des KS gesehen. Fettschriftspringen im Kommentar lohnt sich immer! Nicht nur in der Revision :-)
Aber damit steht und fällt die Klausur ja nicht. Kopf hoch :-) Last one, dann LOTS OF DRINKS
15.03.2021, 16:41
(15.03.2021, 16:38)Hessen schrieb:(15.03.2021, 16:35)Hessen123 schrieb:(15.03.2021, 16:33)Hessen schrieb:(15.03.2021, 16:27)Hessen123 schrieb: Warum zur Hölle war eigentlich das VG Darmstadt zuständig? Alles spielte doch in FFM.. das hat mir meine 5 Minuten gekostet, in denen ich die PKH in der Begründetheit hätte erwähnen können
§ 52 Nr. 3 S. 2 VwGO Die Luftsicherheitsbehörde (PP FFM) war für GANZ HESSEN zuständig. Damit kommt es nicht auf den Sitz der Behörde oder VA Erlass sondern Wohnort des Beschwerten an.
Oh man :D Ich habe den 52 angestarrt und es trotzdem nicht gesehen. Zum Glück ist morgen die letzte Klausur!
Habe es auch nur dank des KS gesehen. Fettschriftspringen im Kommentar lohnt sich immer! Nicht nur in der Revision :-)
Aber damit steht und fällt die Klausur ja nicht. Kopf hoch :-) Last one, dann LOTS OF DRINKS
Hab gar nichts zur Zuständigkeit geschrieben, weil mir das in den Übungsklausuren immer als überflüssig angestrichen wurde. Aber hier war’s wohl doch gewollte oder?
15.03.2021, 16:41
(15.03.2021, 16:38)Hessen schrieb:(15.03.2021, 16:35)Hessen123 schrieb:(15.03.2021, 16:33)Hessen schrieb:(15.03.2021, 16:27)Hessen123 schrieb: Warum zur Hölle war eigentlich das VG Darmstadt zuständig? Alles spielte doch in FFM.. das hat mir meine 5 Minuten gekostet, in denen ich die PKH in der Begründetheit hätte erwähnen können
§ 52 Nr. 3 S. 2 VwGO Die Luftsicherheitsbehörde (PP FFM) war für GANZ HESSEN zuständig. Damit kommt es nicht auf den Sitz der Behörde oder VA Erlass sondern Wohnort des Beschwerten an.
Oh man :D Ich habe den 52 angestarrt und es trotzdem nicht gesehen. Zum Glück ist morgen die letzte Klausur!
Habe es auch nur dank des KS gesehen. Fettschriftspringen im Kommentar lohnt sich immer! Nicht nur in der Revision :-)
Aber damit steht und fällt die Klausur ja nicht. Kopf hoch :-) Last one, dann LOTS OF DRINKS
Hab gar nichts zur Zuständigkeit geschrieben, weil mir das in den Übungsklausuren immer als überflüssig angestrichen wurde. Aber hier war’s wohl doch gewollte oder?
15.03.2021, 16:42
(15.03.2021, 16:27)Gast schrieb:(15.03.2021, 16:19)Berlinerhier schrieb:(15.03.2021, 16:04)Berlin 03.2021 schrieb:(15.03.2021, 15:41)NRW schrieb: Wie war der Sachverhalt und Antrag denn in Berlin?
Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des WS
Widerruf des Bescheides über die Zuverlässigkeit aufgrund von angeblichem Alkoholmissbrauch
Wohl eine andere Klausur heute...
und was habt ihr mit der Jahresfrist gemacht?
Du meinst der in 48 IV VwVfG? Beginnt erst mit Kenntnis aller Ermessensumstände zu laufen.
So eindeutig ?
Misst!
15.03.2021, 16:43
(15.03.2021, 16:37)gastBerlin schrieb: War das wirklich ne ganz andere Klausur? Oder hatten wir nur keine PKH?
Was habt ihr denn per § 80 V wiederhergestellt? Der widerrufene Bescheid war doch durch Zeitablauf erledigt...
Wäre nicht auch eine Umdeutung § 123 möglich gewesen? Oder was sollten die Argumente zu Art 19 IV GG im Sachverhalt? Und "mit Blick auf den neu gestellten Antrag"...?
Aber der Widerruf hat sich damit nicht erledigt. Das war im RSB beim 80 V anzusprechen.
15.03.2021, 16:44
(15.03.2021, 16:41)Gast schrieb:Denke schon. Weil eben eigentlich FFM nach § 1 AGVwGO zuständig gewesen wäre, wegen PP Frankfurt. Nur der Bearbeitervermerk hat das gedreht.(15.03.2021, 16:38)Hessen schrieb:(15.03.2021, 16:35)Hessen123 schrieb:(15.03.2021, 16:33)Hessen schrieb:(15.03.2021, 16:27)Hessen123 schrieb: Warum zur Hölle war eigentlich das VG Darmstadt zuständig? Alles spielte doch in FFM.. das hat mir meine 5 Minuten gekostet, in denen ich die PKH in der Begründetheit hätte erwähnen können
§ 52 Nr. 3 S. 2 VwGO Die Luftsicherheitsbehörde (PP FFM) war für GANZ HESSEN zuständig. Damit kommt es nicht auf den Sitz der Behörde oder VA Erlass sondern Wohnort des Beschwerten an.
Oh man :D Ich habe den 52 angestarrt und es trotzdem nicht gesehen. Zum Glück ist morgen die letzte Klausur!
Habe es auch nur dank des KS gesehen. Fettschriftspringen im Kommentar lohnt sich immer! Nicht nur in der Revision :-)
Aber damit steht und fällt die Klausur ja nicht. Kopf hoch :-) Last one, dann LOTS OF DRINKS
Hab gar nichts zur Zuständigkeit geschrieben, weil mir das in den Übungsklausuren immer als überflüssig angestrichen wurde. Aber hier war’s wohl doch gewollte oder?
Aber es wird schon nicht Kriegsentscheidend sein.
15.03.2021, 16:44
(15.03.2021, 16:41)Gast schrieb:Auch nicht, war insofern auch nicht beanstandet worden.(15.03.2021, 16:38)Hessen schrieb:(15.03.2021, 16:35)Hessen123 schrieb:(15.03.2021, 16:33)Hessen schrieb:(15.03.2021, 16:27)Hessen123 schrieb: Warum zur Hölle war eigentlich das VG Darmstadt zuständig? Alles spielte doch in FFM.. das hat mir meine 5 Minuten gekostet, in denen ich die PKH in der Begründetheit hätte erwähnen können
§ 52 Nr. 3 S. 2 VwGO Die Luftsicherheitsbehörde (PP FFM) war für GANZ HESSEN zuständig. Damit kommt es nicht auf den Sitz der Behörde oder VA Erlass sondern Wohnort des Beschwerten an.
Oh man :D Ich habe den 52 angestarrt und es trotzdem nicht gesehen. Zum Glück ist morgen die letzte Klausur!
Habe es auch nur dank des KS gesehen. Fettschriftspringen im Kommentar lohnt sich immer! Nicht nur in der Revision :-)
Aber damit steht und fällt die Klausur ja nicht. Kopf hoch :-) Last one, dann LOTS OF DRINKS
Hab gar nichts zur Zuständigkeit geschrieben, weil mir das in den Übungsklausuren immer als überflüssig angestrichen wurde. Aber hier war’s wohl doch gewollte oder?