14.03.2021, 18:13
14.03.2021, 18:19
(14.03.2021, 18:13)GASTroenterologe schrieb:(14.03.2021, 17:44)Gast schrieb: Okay... also morgen im Urteil haben wir dann aller Voraussicht nach n Fall von 80V, Right?
Nö. Kann auch ne Klage sein, oder 80a oder 123. Oder Behördenklausur.
in NRW wird morgen eine gerichtliche entscheidung drankommen. das kann urteil oder beschluss sein (achtung: 80V ist beschluss, kein urteil!)
wie das in anderen bundesländern ist, weiß ich nicht.
14.03.2021, 18:42
(14.03.2021, 17:44)Gast schrieb: Okay... also morgen im Urteil haben wir dann aller Voraussicht nach n Fall von 80V, Right?Nicht unbedingt. Kann auch auch eben ein 80 a III 1 ivm 80 V sein. Also wehrt sich der Nachbar gegen die Baugenehmigung des Bauherren im Wege des einstweiligen RS.
In Abwandlung zum 80 V, musst du bei 80 a III ein paar Besonderheiten beachten. Insbesondere die Antragsbefugnis des Nachbarn herleiten.
14.03.2021, 19:04
Wie schlimm ist es, wenn man statt Angeschuldigter Angeklagter in der SI Klausur schreibt?
14.03.2021, 19:08
(14.03.2021, 19:04)Gast schrieb: Wie schlimm ist es, wenn man statt Angeschuldigter Angeklagter in der SI Klausur schreibt?
In der Anklageschrift? Wird nicht so schlimm sein. Letztlich ist der Beschuldigte bei Abfassung der Anklageschrift auch noch kein Angeschuldigter, weil er das erst mit Anklage wird. Also, gleiches Recht für Alle!^^
14.03.2021, 19:55
Leute, könnt ihr eigentlich alle Definitionen ? Oder gibts Geheimtipps? Ich dachte mir, wenn Standardmaßnahmen kommen, kann man vllt im Meyer/ Goßner die Gefahrbegriffe nachschlagen?
14.03.2021, 20:01
Also in BErlin sind keine außer vwvfg und Vwgo Kommentare keine Kommentare zugelassen... leider
14.03.2021, 20:08
NRW auch nicht. Aber der Meyer- Goßner schon. Der könnte tatsächlich an einzelnen Stellen helfen..
14.03.2021, 20:11
14.03.2021, 20:17
Also wir durften bisher in alle Klausuren alle Kommentare mit nehmen, ich habe sogar in der StAKlausur den Palandt benutzt.