14.03.2021, 13:00
(14.03.2021, 12:54)Gast schrieb:(14.03.2021, 12:42)Gast schrieb:(14.03.2021, 12:40)Gast schrieb:(14.03.2021, 12:37)Gast schrieb:(14.03.2021, 12:31)GASTroenterologe schrieb: deine Rechnung enthält aber nicht die Entscheidenden Tatsachen, dass du mit den Rotzklausuren erst mal 4 pkt bekommen musst.
rubrum tenor tatbestand sind 3 punkte und dann in den entscheidungsgründen den parteivortrag verarbeiten - egal wie - sind mindestens 4 punkte
4 Punkte bekommt man nur dann, wenn man mindestens 50% richtig hat.
Oh Mann. Ich merke gerade, dass ich nicht zur Motivation beitrage. Sorry. Ich bin raus.
schwachsinn, sorry. wer die formalien richtig hat und eine juristisch vertretbare - wenn auch nicht tiefgründige oder ausgefeilte - lösung in den entscheidungsgründen präsentiert, auch wenn diese stark von der lösungsskizze abweicht, hat mind 4 punkte. da kommt es nicht auf „50% richtig“ oder so. was soll denn „50% richtig“ überhaupt bedeuten? werden da die paragraphen gezählt, die man zitiert hat?
V1 - TB, Tenor und Begründung der Nebenentscheidung ordentlich. Entscheidungsgründe gehen in die richtige Richtung (richtige Normen und Problemstellen erkannt) aber "mangelnde Begründungstiefe". 3 Punkte. Von mir für dich getestet.
das ist natürlich blöd. war das bei allen klausuren so bewertet? oder war das ungewöhnlich streng und insg hast du doch bestanden?
14.03.2021, 13:06
(14.03.2021, 13:00)Gast schrieb:(14.03.2021, 12:54)Gast schrieb:(14.03.2021, 12:42)Gast schrieb:(14.03.2021, 12:40)Gast schrieb:(14.03.2021, 12:37)Gast schrieb: rubrum tenor tatbestand sind 3 punkte und dann in den entscheidungsgründen den parteivortrag verarbeiten - egal wie - sind mindestens 4 punkte
4 Punkte bekommt man nur dann, wenn man mindestens 50% richtig hat.
Oh Mann. Ich merke gerade, dass ich nicht zur Motivation beitrage. Sorry. Ich bin raus.
schwachsinn, sorry. wer die formalien richtig hat und eine juristisch vertretbare - wenn auch nicht tiefgründige oder ausgefeilte - lösung in den entscheidungsgründen präsentiert, auch wenn diese stark von der lösungsskizze abweicht, hat mind 4 punkte. da kommt es nicht auf „50% richtig“ oder so. was soll denn „50% richtig“ überhaupt bedeuten? werden da die paragraphen gezählt, die man zitiert hat?
V1 - TB, Tenor und Begründung der Nebenentscheidung ordentlich. Entscheidungsgründe gehen in die richtige Richtung (richtige Normen und Problemstellen erkannt) aber "mangelnde Begründungstiefe". 3 Punkte. Von mir für dich getestet.
das ist natürlich blöd. war das bei allen klausuren so bewertet? oder war das ungewöhnlich streng und insg hast du doch bestanden?
Begründungs- bzw Eindringtiefe ist das A und O, was Kaiser auch immer sehr oft betont hat. Meistens hat man zwar die Probleme gesehen, aber nicht mit Eindringtiefe argumentiert. Und schwups sind es drei Punkte.
14.03.2021, 13:08
(14.03.2021, 13:06)Endspurt schrieb:(14.03.2021, 13:00)Gast schrieb:(14.03.2021, 12:54)Gast schrieb:(14.03.2021, 12:42)Gast schrieb:(14.03.2021, 12:40)Gast schrieb: 4 Punkte bekommt man nur dann, wenn man mindestens 50% richtig hat.
Oh Mann. Ich merke gerade, dass ich nicht zur Motivation beitrage. Sorry. Ich bin raus.
schwachsinn, sorry. wer die formalien richtig hat und eine juristisch vertretbare - wenn auch nicht tiefgründige oder ausgefeilte - lösung in den entscheidungsgründen präsentiert, auch wenn diese stark von der lösungsskizze abweicht, hat mind 4 punkte. da kommt es nicht auf „50% richtig“ oder so. was soll denn „50% richtig“ überhaupt bedeuten? werden da die paragraphen gezählt, die man zitiert hat?
V1 - TB, Tenor und Begründung der Nebenentscheidung ordentlich. Entscheidungsgründe gehen in die richtige Richtung (richtige Normen und Problemstellen erkannt) aber "mangelnde Begründungstiefe". 3 Punkte. Von mir für dich getestet.
das ist natürlich blöd. war das bei allen klausuren so bewertet? oder war das ungewöhnlich streng und insg hast du doch bestanden?
Begründungs- bzw Eindringtiefe ist das A und O, was Kaiser auch immer sehr oft betont hat. Meistens hat man zwar die Probleme gesehen, aber nicht mit Eindringtiefe argumentiert. Und schwups sind es drei Punkte.
weder bei kaiser noch in den ags jemals wegen fehlender tiefe nicht bestanden.
nicht bestanden war wg grober (!) fehler bei formalien oder den entscheidungsgründen.
durch die tiefe kommt man auf vb und co, die tiefe ist aber nicht voraussetzung für das bloße bestehen
14.03.2021, 13:10
Leute es gibt immer vereinzelte Ar...korrektoren.
Kenne es aber auch nur so, dass wenn man tief geht... in den oberen Rängen landet, zum Bestehen braucht man das im zweiten Examen nicht.
Kenne es aber auch nur so, dass wenn man tief geht... in den oberen Rängen landet, zum Bestehen braucht man das im zweiten Examen nicht.
14.03.2021, 13:13
(14.03.2021, 13:06)Endspurt schrieb:(14.03.2021, 13:00)Gast schrieb:(14.03.2021, 12:54)Gast schrieb:(14.03.2021, 12:42)Gast schrieb:(14.03.2021, 12:40)Gast schrieb: 4 Punkte bekommt man nur dann, wenn man mindestens 50% richtig hat.
Oh Mann. Ich merke gerade, dass ich nicht zur Motivation beitrage. Sorry. Ich bin raus.
schwachsinn, sorry. wer die formalien richtig hat und eine juristisch vertretbare - wenn auch nicht tiefgründige oder ausgefeilte - lösung in den entscheidungsgründen präsentiert, auch wenn diese stark von der lösungsskizze abweicht, hat mind 4 punkte. da kommt es nicht auf „50% richtig“ oder so. was soll denn „50% richtig“ überhaupt bedeuten? werden da die paragraphen gezählt, die man zitiert hat?
V1 - TB, Tenor und Begründung der Nebenentscheidung ordentlich. Entscheidungsgründe gehen in die richtige Richtung (richtige Normen und Problemstellen erkannt) aber "mangelnde Begründungstiefe". 3 Punkte. Von mir für dich getestet.
das ist natürlich blöd. war das bei allen klausuren so bewertet? oder war das ungewöhnlich streng und insg hast du doch bestanden?
Begründungs- bzw Eindringtiefe ist das A und O, was Kaiser auch immer sehr oft betont hat. Meistens hat man zwar die Probleme gesehen, aber nicht mit Eindringtiefe argumentiert. Und schwups sind es drei Punkte.
Kaiser redet viel...
Das ganze lässt sich immer damit lösen aus den Kommentaren die Definitionen prägnant zu holen und dann den relevanten SV so umfangreich es geht darunter zu setzen. Großes rumgeschwafel will kein Praktiker sehen!
14.03.2021, 13:21
(14.03.2021, 13:13)Sky schrieb:(14.03.2021, 13:06)Endspurt schrieb:(14.03.2021, 13:00)Gast schrieb:(14.03.2021, 12:54)Gast schrieb:(14.03.2021, 12:42)Gast schrieb: schwachsinn, sorry. wer die formalien richtig hat und eine juristisch vertretbare - wenn auch nicht tiefgründige oder ausgefeilte - lösung in den entscheidungsgründen präsentiert, auch wenn diese stark von der lösungsskizze abweicht, hat mind 4 punkte. da kommt es nicht auf „50% richtig“ oder so. was soll denn „50% richtig“ überhaupt bedeuten? werden da die paragraphen gezählt, die man zitiert hat?
V1 - TB, Tenor und Begründung der Nebenentscheidung ordentlich. Entscheidungsgründe gehen in die richtige Richtung (richtige Normen und Problemstellen erkannt) aber "mangelnde Begründungstiefe". 3 Punkte. Von mir für dich getestet.
das ist natürlich blöd. war das bei allen klausuren so bewertet? oder war das ungewöhnlich streng und insg hast du doch bestanden?
Begründungs- bzw Eindringtiefe ist das A und O, was Kaiser auch immer sehr oft betont hat. Meistens hat man zwar die Probleme gesehen, aber nicht mit Eindringtiefe argumentiert. Und schwups sind es drei Punkte.
Kaiser redet viel...
Das ganze lässt sich immer damit lösen aus den Kommentaren die Definitionen prägnant zu holen und dann den relevanten SV so umfangreich es geht darunter zu setzen. Großes rumgeschwafel will kein Praktiker sehen!
Es kommt drauf an. Ist es eine POR Klausur oder Baurecht, dann sollte man sich weniger Fehlerchen erlauben als bei einer Klausur mit unbekannten Normen, die nur Abgedruckt sind. Es kommt auch darauf an, mit welchen Klausuren man bei welchem Korrektor landet. Ob 4 oder 6 Punkte ist auch eher so Pi mal Daumen.
14.03.2021, 13:24
(14.03.2021, 13:21)Gast schrieb:(14.03.2021, 13:13)Sky schrieb:(14.03.2021, 13:06)Endspurt schrieb:(14.03.2021, 13:00)Gast schrieb:(14.03.2021, 12:54)Gast schrieb: V1 - TB, Tenor und Begründung der Nebenentscheidung ordentlich. Entscheidungsgründe gehen in die richtige Richtung (richtige Normen und Problemstellen erkannt) aber "mangelnde Begründungstiefe". 3 Punkte. Von mir für dich getestet.
das ist natürlich blöd. war das bei allen klausuren so bewertet? oder war das ungewöhnlich streng und insg hast du doch bestanden?
Begründungs- bzw Eindringtiefe ist das A und O, was Kaiser auch immer sehr oft betont hat. Meistens hat man zwar die Probleme gesehen, aber nicht mit Eindringtiefe argumentiert. Und schwups sind es drei Punkte.
Kaiser redet viel...
Das ganze lässt sich immer damit lösen aus den Kommentaren die Definitionen prägnant zu holen und dann den relevanten SV so umfangreich es geht darunter zu setzen. Großes rumgeschwafel will kein Praktiker sehen!
Es kommt drauf an. Ist es eine POR Klausur oder Baurecht, dann sollte man sich weniger Fehlerchen erlauben als bei einer Klausur mit unbekannten Normen, die nur Abgedruckt sind. Es kommt auch darauf an, mit welchen Klausuren man bei welchem Korrektor landet. Ob 4 oder 6 Punkte ist auch eher so Pi mal Daumen.
es ist richtig dass bei dee exakt gleichen klausur 4-6 prüferabhängig ist.
aber zwischen 3 und 4 gibt es schon nochmal nen sehr großen und bewussten unterschied.
ich habe die bewertungen meiner kaiserklausuren daher immer nur aus dem gesichtspunkt „nicht bestanden“, „einstellig bestanden“ oder „zweistellig bestanden“ betrachtet, die genauen ziffern sind kaum aussagekräftig
14.03.2021, 13:25
Btw, hatte mir mal zusammengefasst, was 2020 jeden Monat in ÖR gelaufen ist. Meine Analyse hat ergeben, dass idR jeden Monat (Ausnahme zwei Monate mal nicht) Baurecht läuft. Da Januar und Februar kein Baurecht lief, dürfte es tatsächlich allerhöchste Eisenbahn sein......
14.03.2021, 13:30
(14.03.2021, 13:25)Endspurt schrieb: Btw, hatte mir mal zusammengefasst, was 2020 jeden Monat in ÖR gelaufen ist. Meine Analyse hat ergeben, dass idR jeden Monat (Ausnahme zwei Monate mal nicht) Baurecht läuft. Da Januar und Februar kein Baurecht lief, dürfte es tatsächlich allerhöchste Eisenbahn sein......
horror news
14.03.2021, 13:43
(14.03.2021, 13:30)nrwlo schrieb:(14.03.2021, 13:25)Endspurt schrieb: Btw, hatte mir mal zusammengefasst, was 2020 jeden Monat in ÖR gelaufen ist. Meine Analyse hat ergeben, dass idR jeden Monat (Ausnahme zwei Monate mal nicht) Baurecht läuft. Da Januar und Februar kein Baurecht lief, dürfte es tatsächlich allerhöchste Eisenbahn sein......
horror news
geht mir auch so.. finde das ja auch echt unfair, dass wir keine Kommentare fürs materielle Recht haben