14.03.2021, 12:37
(14.03.2021, 12:34)Gast schrieb:(14.03.2021, 12:31)GASTroenterologe schrieb: deine Rechnung enthält aber nicht die Entscheidenden Tatsachen, dass du mit den Rotzklausuren erst mal 4 pkt bekommen musst.
Eben. Fast alle die ich kenne die durchgefallen sind sind deshalb durchgefallen, weil sie in nur 2 Klausuren über 4 Punkten waren und in einer von einem Korrektor 4 und vom anderen 3 hatten. (Hessen)
Ja. Ziemlich arschig...
Oh. Und man beachte die Tatsache, dass maximal eine Klausur mit 0 Punkten bewertet werden darf.
Trotzdem möchte ich mich für deine Rechnung zur Nervenberuhigung bedanken.
14.03.2021, 12:39
(14.03.2021, 12:37)Gast schrieb:(14.03.2021, 12:34)Gast schrieb:(14.03.2021, 12:31)GASTroenterologe schrieb: deine Rechnung enthält aber nicht die Entscheidenden Tatsachen, dass du mit den Rotzklausuren erst mal 4 pkt bekommen musst.
Eben. Fast alle die ich kenne die durchgefallen sind sind deshalb durchgefallen, weil sie in nur 2 Klausuren über 4 Punkten waren und in einer von einem Korrektor 4 und vom anderen 3 hatten. (Hessen)
Ja. Ziemlich arschig...
Oh. Und man beachte die Tatsache, dass maximal eine Klausur mit 0 Punkten bewertet werden darf.
Trotzdem möchte ich mich für deine Rechnung zur Nervenberuhigung bedanken.
wo steht das mit den 0 pkten nur einmal?
nrwler hier
14.03.2021, 12:40
(14.03.2021, 12:37)Gast schrieb:(14.03.2021, 12:31)GASTroenterologe schrieb: deine Rechnung enthält aber nicht die Entscheidenden Tatsachen, dass du mit den Rotzklausuren erst mal 4 pkt bekommen musst.
rubrum tenor tatbestand sind 3 punkte und dann in den entscheidungsgründen den parteivortrag verarbeiten - egal wie - sind mindestens 4 punkte
4 Punkte bekommt man nur dann, wenn man mindestens 50% richtig hat.
Oh Mann. Ich merke gerade, dass ich nicht zur Motivation beitrage. Sorry. Ich bin raus.
14.03.2021, 12:41
(14.03.2021, 12:29)Mathematiker schrieb: Hier ein paar Mathematik-Rechnungen zur Beruhigung:
Wenn Du bislang in den 6 geschriebenen Klausuren im Schnitt 4,7 Punkte hattest, hast Du den schriftlichen Teil schon „bestanden“ (= wirst zur mündlichen zugelassen), selbst wenn die letzten beiden Klausuren 0 Punkte sind.
Wenn Du im schriftlichen insgesamt (alle 8 Klausuren) einen Schnitt von 6,75 Punkten hast, dann bist Du Volljurist, selbst wenn die mündliche Prüfung 0 Punkte ist.
Und wenn Du in den sechs bislang geschriebenen Klausuren im Schnitt 9 Punkte hast dann bist Du jetzt schon quasi Volljurist, darfst nur die mündliche nicht verschlafen ?
Danke, find ich cool und wirklich beruhigend.
14.03.2021, 12:42
(14.03.2021, 12:40)Gast schrieb:(14.03.2021, 12:37)Gast schrieb:(14.03.2021, 12:31)GASTroenterologe schrieb: deine Rechnung enthält aber nicht die Entscheidenden Tatsachen, dass du mit den Rotzklausuren erst mal 4 pkt bekommen musst.
rubrum tenor tatbestand sind 3 punkte und dann in den entscheidungsgründen den parteivortrag verarbeiten - egal wie - sind mindestens 4 punkte
4 Punkte bekommt man nur dann, wenn man mindestens 50% richtig hat.
Oh Mann. Ich merke gerade, dass ich nicht zur Motivation beitrage. Sorry. Ich bin raus.
schwachsinn, sorry. wer die formalien richtig hat und eine juristisch vertretbare - wenn auch nicht tiefgründige oder ausgefeilte - lösung in den entscheidungsgründen präsentiert, auch wenn diese stark von der lösungsskizze abweicht, hat mind 4 punkte. da kommt es nicht auf „50% richtig“ oder so. was soll denn „50% richtig“ überhaupt bedeuten? werden da die paragraphen gezählt, die man zitiert hat?
14.03.2021, 12:44
(14.03.2021, 12:37)Gast schrieb:Muss ich dich leider enttäuschen, habe im Erstversuch Einsicht genommen, wenn du in den Entscheidungsgründen Bauplanungs- und Bauordnungsrecht irgendwie ausversehen am Rande vermischst - tschüss. Das nützte dir der richtige Tenor dann auch nix.(14.03.2021, 12:31)GASTroenterologe schrieb: deine Rechnung enthält aber nicht die Entscheidenden Tatsachen, dass du mit den Rotzklausuren erst mal 4 pkt bekommen musst.
rubrum tenor tatbestand sind 3 punkte und dann in den entscheidungsgründen den parteivortrag verarbeiten - egal wie - sind mindestens 4 punkte
14.03.2021, 12:46
(14.03.2021, 12:42)Gast schrieb:(14.03.2021, 12:40)Gast schrieb:(14.03.2021, 12:37)Gast schrieb:(14.03.2021, 12:31)GASTroenterologe schrieb: deine Rechnung enthält aber nicht die Entscheidenden Tatsachen, dass du mit den Rotzklausuren erst mal 4 pkt bekommen musst.
rubrum tenor tatbestand sind 3 punkte und dann in den entscheidungsgründen den parteivortrag verarbeiten - egal wie - sind mindestens 4 punkte
4 Punkte bekommt man nur dann, wenn man mindestens 50% richtig hat.
Oh Mann. Ich merke gerade, dass ich nicht zur Motivation beitrage. Sorry. Ich bin raus.
schwachsinn, sorry. wer die formalien richtig hat und eine juristisch vertretbare - wenn auch nicht tiefgründige oder ausgefeilte - lösung in den entscheidungsgründen präsentiert, auch wenn diese stark von der lösungsskizze abweicht, hat mind 4 punkte. da kommt es nicht auf „50% richtig“ oder so. was soll denn „50% richtig“ überhaupt bedeuten? werden da die paragraphen gezählt, die man zitiert hat?
wahrscheinlich eher 5-6 pkte.
die formalien müssen auch nicht perfekt sein, aber sollten zumindest nicht gegen das gesetz verstoßen, zB wenn das gesetz die formulierung „in namen des volkes“ vorschreibt, sollte sie auch fallen. ob aber der überleitungssatz leicht anders formuliert ist (aber trotzdem alle notwendigen inhalte enthält) oder so führt nicht zum durchfallen, auf welcher grundlage auch?
14.03.2021, 12:47
(14.03.2021, 11:42)Endspurt schrieb:für Berliner zumindest, statt "für Recht erkannt" -> "entschieden:"(14.03.2021, 09:31)Gast schrieb:(14.03.2021, 09:05)NRWlo schrieb:(14.03.2021, 08:44)Gast schrieb:(14.03.2021, 07:46)NRWlo schrieb: Stimmt danke. Und Gerichtsbescheid... ?!
Kann kommen. Aber ist ja vom Aufbau her dem Urteil sehr ähnlich.
Gibts online wo eine Klausur zum Bescheid? Ausformuliert... dass ich mir das mal anschauen kann? Weiß jemand was?
Ich wüsste jetzt nicht wo dazu ne Probeklausur ist. Vielleicht im Berliner Klausurenkurs?
Dachte aber dass so die wenigen Unterschiede die sind:
Statt Urteil Gerichtsbescheid oben.
In der Begründetheit als Obersatz:
Gemäß § 84 VwGO entscheidet die Kammer ohne mündliche Verhandlung durch Gerichtsbescheid, weil die Sache keine besondere Schwierigkeit aufweist und der entscheidungserhebliche Sachverhalt geklärt ist. Die Beteiligten wurden hierzu gehört und dem Einzelrichter hat die Kammer den Rechtsstreit durch Beschluss gemäß § 6 I VwGO übertragen.
Rechtsmittelbelehrung: Beschwerde, §68 I, III GKG
Und im Tenor natürlich das Ding Gerichtsbescheid nennen.
Glaube das war’s.
Im Kaiserskript S. 116 steht alles noch mal drin. Es heisst:
hat die 16. Kammer des VG DUS aufgrund der BERATUNG vom....
durch...
für Recht erkannt.
14.03.2021, 12:47
(14.03.2021, 12:42)Gast schrieb:(14.03.2021, 12:40)Gast schrieb:(14.03.2021, 12:37)Gast schrieb:(14.03.2021, 12:31)GASTroenterologe schrieb: deine Rechnung enthält aber nicht die Entscheidenden Tatsachen, dass du mit den Rotzklausuren erst mal 4 pkt bekommen musst.
rubrum tenor tatbestand sind 3 punkte und dann in den entscheidungsgründen den parteivortrag verarbeiten - egal wie - sind mindestens 4 punkte
4 Punkte bekommt man nur dann, wenn man mindestens 50% richtig hat.
Oh Mann. Ich merke gerade, dass ich nicht zur Motivation beitrage. Sorry. Ich bin raus.
schwachsinn, sorry. wer die formalien richtig hat und eine juristisch vertretbare - wenn auch nicht tiefgründige oder ausgefeilte - lösung in den entscheidungsgründen präsentiert, auch wenn diese stark von der lösungsskizze abweicht, hat mind 4 punkte. da kommt es nicht auf „50% richtig“ oder so. was soll denn „50% richtig“ überhaupt bedeuten? werden da die paragraphen gezählt, die man zitiert hat?
Das ist auch eine ganz falsche Rechnung .. 50% ist falsch .. 50% von 18 ist 9. zum bestehen braucht man 4pkt. Man kann ne ganze menge falsch machen, solange man nicht die Systematik und Struktur vergeigt.
14.03.2021, 12:48
(14.03.2021, 12:44)Gast schrieb:(14.03.2021, 12:37)Gast schrieb:Muss ich dich leider enttäuschen, habe im Erstversuch Einsicht genommen, wenn du in den Entscheidungsgründen Bauplanungs- und Bauordnungsrecht irgendwie ausversehen am Rande vermischst - tschüss. Das nützte dir der richtige Tenor dann auch nix.(14.03.2021, 12:31)GASTroenterologe schrieb: deine Rechnung enthält aber nicht die Entscheidenden Tatsachen, dass du mit den Rotzklausuren erst mal 4 pkt bekommen musst.
rubrum tenor tatbestand sind 3 punkte und dann in den entscheidungsgründen den parteivortrag verarbeiten - egal wie - sind mindestens 4 punkte
meinst du wenn man bei den begriffen aus versehen jeweils den anderen begriff verwendet?
halte ich für einen vernachlässigbaren flüchtigkeitsfehler, wenn der inhalt sonst juristisch stimmt. der muss dann aber auch juristisch stimmen