14.03.2021, 12:22
(14.03.2021, 12:18)Berlin 2021 schrieb: Ich glaube, dass die nächste Klausur aus Hessen kommt. Das wechselt sich ja scheinbar immer ab. Daher an die Hessen, was kommt bei euch oft dran und ist die erste Klausur immer Urteil/Gerichtsbescheid/Beschluss?
Hör auf. Die Hessen haben ja auch diese Widerspruchsverfahren...
14.03.2021, 12:26
Hat die S1 klausur bei allen in Berlin gespielt?
Finde es etwas komisch, das bei uns soviele Fehler eingebaut waren und bei den anderen nicht.
Viel Erfolg für morgen!
Finde es etwas komisch, das bei uns soviele Fehler eingebaut waren und bei den anderen nicht.
Viel Erfolg für morgen!
14.03.2021, 12:27
Wenn ich so lese was ihr alle schreibt ... Ich weiß gar nicht mehr worüber wir hier reden. Und das schlimme ist, den Prüfungsämtern ist es ja egal, dass wir schon Klausuren hinter uns haben und mit den Nerven blank liegen. Für die ist jeden Klausur halt eine Klausur an Tag x. Die Klausuren werden ja nicht konzipiert als leichte Klausur für den letzten Tag; eher das Gegenteil
Ich weiß nicht mehr wie man einen Verwaltungsrechtlichen Tatbestand schreibt und will es mir eigtl auch nicht mehr antun. Ist der in der Regel erlassen in NRW oder Hessen?
Ich weiß nicht mehr wie man einen Verwaltungsrechtlichen Tatbestand schreibt und will es mir eigtl auch nicht mehr antun. Ist der in der Regel erlassen in NRW oder Hessen?
14.03.2021, 12:29
Hier ein paar Mathematik-Rechnungen zur Beruhigung:
Wenn Du bislang in den 6 geschriebenen Klausuren im Schnitt 4,7 Punkte hattest, hast Du den schriftlichen Teil schon „bestanden“ (= wirst zur mündlichen zugelassen), selbst wenn die letzten beiden Klausuren 0 Punkte sind.
Wenn Du im schriftlichen insgesamt (alle 8 Klausuren) einen Schnitt von 6,75 Punkten hast, dann bist Du Volljurist, selbst wenn die mündliche Prüfung 0 Punkte ist.
Und wenn Du in den sechs bislang geschriebenen Klausuren im Schnitt 9 Punkte hast dann bist Du jetzt schon quasi Volljurist, darfst nur die mündliche nicht verschlafen ?
Wenn Du bislang in den 6 geschriebenen Klausuren im Schnitt 4,7 Punkte hattest, hast Du den schriftlichen Teil schon „bestanden“ (= wirst zur mündlichen zugelassen), selbst wenn die letzten beiden Klausuren 0 Punkte sind.
Wenn Du im schriftlichen insgesamt (alle 8 Klausuren) einen Schnitt von 6,75 Punkten hast, dann bist Du Volljurist, selbst wenn die mündliche Prüfung 0 Punkte ist.
Und wenn Du in den sechs bislang geschriebenen Klausuren im Schnitt 9 Punkte hast dann bist Du jetzt schon quasi Volljurist, darfst nur die mündliche nicht verschlafen ?
14.03.2021, 12:30
(14.03.2021, 12:29)Mathematiker schrieb: Hier ein paar Mathematik-Rechnungen zur Beruhigung:
Wenn Du bislang in den 6 geschriebenen Klausuren im Schnitt 4,7 Punkte hattest, hast Du den schriftlichen Teil schon „bestanden“ (= wirst zur mündlichen zugelassen), selbst wenn die letzten beiden Klausuren 0 Punkte sind.
Wenn Du im schriftlichen insgesamt (alle 8 Klausuren) einen Schnitt von 6,75 Punkten hast, dann bist Du Volljurist, selbst wenn die mündliche Prüfung 0 Punkte ist.
Und wenn Du in den sechs bislang geschriebenen Klausuren im Schnitt 9 Punkte hast dann bist Du jetzt schon quasi Volljurist, darfst nur die mündliche nicht verschlafen ?
das ? sollte ein sein
14.03.2021, 12:31
(14.03.2021, 12:27)GASTroenterologe schrieb: Wenn ich so lese was ihr alle schreibt ... Ich weiß gar nicht mehr worüber wir hier reden. Und das schlimme ist, den Prüfungsämtern ist es ja egal, dass wir schon Klausuren hinter uns haben und mit den Nerven blank liegen. Für die ist jeden Klausur halt eine Klausur an Tag x. Die Klausuren werden ja nicht konzipiert als leichte Klausur für den letzten Tag; eher das Gegenteil
Ich weiß nicht mehr wie man einen Verwaltungsrechtlichen Tatbestand schreibt und will es mir eigtl auch nicht mehr antun. Ist der in der Regel erlassen in NRW oder Hessen?
Ich muss dich wohl enttäuschen. Der Tatbestand ist bei uns nie erlassen.
14.03.2021, 12:31
deine Rechnung enthält aber nicht die Entscheidenden Tatsachen, dass du mit den Rotzklausuren erst mal 4 pkt bekommen musst.
14.03.2021, 12:31
(14.03.2021, 12:27)GASTroenterologe schrieb: Wenn ich so lese was ihr alle schreibt ... Ich weiß gar nicht mehr worüber wir hier reden. Und das schlimme ist, den Prüfungsämtern ist es ja egal, dass wir schon Klausuren hinter uns haben und mit den Nerven blank liegen. Für die ist jeden Klausur halt eine Klausur an Tag x. Die Klausuren werden ja nicht konzipiert als leichte Klausur für den letzten Tag; eher das Gegenteil
Ich weiß nicht mehr wie man einen Verwaltungsrechtlichen Tatbestand schreibt und will es mir eigtl auch nicht mehr antun. Ist der in der Regel erlassen in NRW oder Hessen?
Ich muss dich wohl enttäuschen. Der Tatbestand ist bei uns nie erlassen.
14.03.2021, 12:34
(14.03.2021, 12:31)GASTroenterologe schrieb: deine Rechnung enthält aber nicht die Entscheidenden Tatsachen, dass du mit den Rotzklausuren erst mal 4 pkt bekommen musst.
Eben. Fast alle die ich kenne die durchgefallen sind sind deshalb durchgefallen, weil sie in nur 2 Klausuren über 4 Punkten waren und in einer von einem Korrektor 4 und vom anderen 3 hatten. (Hessen)
Ja. Ziemlich arschig...
14.03.2021, 12:37
(14.03.2021, 12:31)GASTroenterologe schrieb: deine Rechnung enthält aber nicht die Entscheidenden Tatsachen, dass du mit den Rotzklausuren erst mal 4 pkt bekommen musst.
rubrum tenor tatbestand sind 3 punkte und dann in den entscheidungsgründen den parteivortrag verarbeiten - egal wie - sind mindestens 4 punkte