14.03.2021, 09:07
Es kommt 80a mit Baurecht und Anfechtungsklage mit Polizeirecht.
14.03.2021, 09:16
14.03.2021, 09:20
(14.03.2021, 09:16)Endspurt schrieb:(14.03.2021, 09:07)Gast schrieb: Es kommt 80a mit Baurecht und Anfechtungsklage mit Polizeirecht.ist das eine Vermutung, weil es einfach Standard Repertoire des LJPA ist oder wünschst du es dir eher ? Oder hast du konkreten Verdacht ?
Wünsche mir sicher keinen 80a, aber wird kommen. Safecall.
14.03.2021, 09:31
(14.03.2021, 09:05)NRWlo schrieb:(14.03.2021, 08:44)Gast schrieb:(14.03.2021, 07:46)NRWlo schrieb:(14.03.2021, 01:18)Gast schrieb:(13.03.2021, 22:46)NRWlo schrieb: Montag Standard NRW Urteil Klausur - Right? Also für Montag muss man sich prozessual nur den Aufbau anschauen?! Inklusive Beschluss wegen Rücknahme oder Erledigung ?!
Ja und Beschluss wegen 80 V und 80a und 123
Stimmt danke. Und Gerichtsbescheid... ?!
Kann kommen. Aber ist ja vom Aufbau her dem Urteil sehr ähnlich.
Gibts online wo eine Klausur zum Bescheid? Ausformuliert... dass ich mir das mal anschauen kann? Weiß jemand was?
Ich wüsste jetzt nicht wo dazu ne Probeklausur ist. Vielleicht im Berliner Klausurenkurs?
Dachte aber dass so die wenigen Unterschiede die sind:
Statt Urteil Gerichtsbescheid oben.
In der Begründetheit als Obersatz:
Gemäß § 84 VwGO entscheidet die Kammer ohne mündliche Verhandlung durch Gerichtsbescheid, weil die Sache keine besondere Schwierigkeit aufweist und der entscheidungserhebliche Sachverhalt geklärt ist. Die Beteiligten wurden hierzu gehört und dem Einzelrichter hat die Kammer den Rechtsstreit durch Beschluss gemäß § 6 I VwGO übertragen.
Rechtsmittelbelehrung: Beschwerde, §68 I, III GKG
Und im Tenor natürlich das Ding Gerichtsbescheid nennen.
Glaube das war’s.
14.03.2021, 09:35
Ich danke Dir.
Ist ja nur im Fall, wenn ohne mündliche Verhandlung entschieden wird, oder?
Gott ich bin so raus aus ÖR...
Ist ja nur im Fall, wenn ohne mündliche Verhandlung entschieden wird, oder?
Gott ich bin so raus aus ÖR...
14.03.2021, 09:38
(14.03.2021, 09:31)Gast schrieb:(14.03.2021, 09:05)NRWlo schrieb:(14.03.2021, 08:44)Gast schrieb:(14.03.2021, 07:46)NRWlo schrieb:(14.03.2021, 01:18)Gast schrieb: Ja und Beschluss wegen 80 V und 80a und 123
Stimmt danke. Und Gerichtsbescheid... ?!
Kann kommen. Aber ist ja vom Aufbau her dem Urteil sehr ähnlich.
Gibts online wo eine Klausur zum Bescheid? Ausformuliert... dass ich mir das mal anschauen kann? Weiß jemand was?
Ich wüsste jetzt nicht wo dazu ne Probeklausur ist. Vielleicht im Berliner Klausurenkurs?
Dachte aber dass so die wenigen Unterschiede die sind:
Statt Urteil Gerichtsbescheid oben.
In der Begründetheit als Obersatz:
Gemäß § 84 VwGO entscheidet die Kammer ohne mündliche Verhandlung durch Gerichtsbescheid, weil die Sache keine besondere Schwierigkeit aufweist und der entscheidungserhebliche Sachverhalt geklärt ist. Die Beteiligten wurden hierzu gehört und dem Einzelrichter hat die Kammer den Rechtsstreit durch Beschluss gemäß § 6 I VwGO übertragen.
Rechtsmittelbelehrung: Beschwerde, §68 I, III GKG
Und im Tenor natürlich das Ding Gerichtsbescheid nennen.
Glaube das war’s.
Meinte natürlich den Obersatz der Entscheidungsgründe.
Bzgl. Tenor
Nennt man das Ding in der VV Gerichtsbescheid.
Also z.B. „Hinsichtlich der Kosten ist der GB vorl. vollstreckbar. ...“
Dachte das war’s dann.
14.03.2021, 09:39
14.03.2021, 09:40
Danke... schöner Zusammenhalt hier.
14.03.2021, 09:42
14.03.2021, 11:17
(14.03.2021, 09:42)Gast schrieb:(14.03.2021, 09:40)NRWlo schrieb: Danke... schöner Zusammenhalt hier.
Sitzen doch alle im gleichen Boot und haben alle den gleichen Feind.
Allerdings. Komischerweise war meine Aufregung während der Klausurtage komplett weg. Jetzt ist es wieder wie vor den Klausuren.. dabei sind es nur noch 2... mein Hirn spinnt