13.03.2021, 16:56
Ich muss jetzt auch nochmal etwas zur S2 Klausur fragen.
Ich habe sehr viele Delikte geprüft, die auch fast alle durchgingen (30II oder 223,224 zusätzlich wegen der psychischer Gesundheit neben den anderen, die genannt wurden).
Daher habe ich für die Finalität „nur“ knapp 1-2 Seiten geschrieben (von insgesamt 30). Ist das zu knapp?
Ich habe sehr viele Delikte geprüft, die auch fast alle durchgingen (30II oder 223,224 zusätzlich wegen der psychischer Gesundheit neben den anderen, die genannt wurden).
Daher habe ich für die Finalität „nur“ knapp 1-2 Seiten geschrieben (von insgesamt 30). Ist das zu knapp?
13.03.2021, 17:05
13.03.2021, 17:07
(13.03.2021, 12:44)Gast schrieb:(13.03.2021, 08:35)Gast schrieb: Ohne Sachverhalt könnt ihr das doch nicht mehr genau sagen. War er im Raum und hat die Wegnahme gesehen? Dann wohl plus durch einstecken als Vollendung der Wegnahme. Sonst wohl eher nicht, auch wenn er es später einsteckt.
Was mich mehr stört, ist das man die Sachverhalte nicht bekommt. Je nachdem sicher hier ein Fall, wo man das man rechtlich vor dem VG klären muss. Gibt es dazu Fälle? Nur ohne die Feststellungen kann man nicht remonstrieren.
Und so oder so ist der Fall blöd gestellt. Denn anschließend warten beim Begriff der Erpressung oder ob das Ganze eine Raub wegen Finalität ja echte Probleme. Wenn man die nicht diskutiert, läuft man immer Gefahr, massig Punkte so verlieren. So oder so gänzlich ungeeignet für eine Revisionsklausur. Dann doch besser in der S1 Klausur, wo mir die überwiegende Wahrscheinlichkeit für 25 II genügt und dann geht es weiter.
Ja genau. Sehe ich eben auch so. Leider habe ich mich dann umentschieden in den letzten 45 Minuten und eine "unabhängig von der Problematik, die sich im Rahmen der Finalität der Wegnahme/ Begriff der Erpressung stellen würde (...)" gemacht, damit der Korrektur jedenfalls sieht, dass ich die Probleme gesehen habe :/ Ärgere mich sehr. Aber in dem Moment dachte ich, dass das Problem genau darin liegt und nicht in der "Standard"-Problematik Klassischer Fall von zu kompliziert gedacht..
Ich sehe euer Problem nicht. Der Sachverhalt ist umfassend zu begutachten. Und dann müsst ihr im Sinne des Mandanten solche offensichtlichen Probleme ansprechen, weil im Sinne des BGH nicht auszuschließen ist, dass das Taggericht im zweiten Gang hierzu feststellen treffen wird.
13.03.2021, 17:15
13.03.2021, 17:22
(13.03.2021, 17:07)Gast schrieb:(13.03.2021, 12:44)Gast schrieb:(13.03.2021, 08:35)Gast schrieb: Ohne Sachverhalt könnt ihr das doch nicht mehr genau sagen. War er im Raum und hat die Wegnahme gesehen? Dann wohl plus durch einstecken als Vollendung der Wegnahme. Sonst wohl eher nicht, auch wenn er es später einsteckt.
Was mich mehr stört, ist das man die Sachverhalte nicht bekommt. Je nachdem sicher hier ein Fall, wo man das man rechtlich vor dem VG klären muss. Gibt es dazu Fälle? Nur ohne die Feststellungen kann man nicht remonstrieren.
Und so oder so ist der Fall blöd gestellt. Denn anschließend warten beim Begriff der Erpressung oder ob das Ganze eine Raub wegen Finalität ja echte Probleme. Wenn man die nicht diskutiert, läuft man immer Gefahr, massig Punkte so verlieren. So oder so gänzlich ungeeignet für eine Revisionsklausur. Dann doch besser in der S1 Klausur, wo mir die überwiegende Wahrscheinlichkeit für 25 II genügt und dann geht es weiter.
Ja genau. Sehe ich eben auch so. Leider habe ich mich dann umentschieden in den letzten 45 Minuten und eine "unabhängig von der Problematik, die sich im Rahmen der Finalität der Wegnahme/ Begriff der Erpressung stellen würde (...)" gemacht, damit der Korrektur jedenfalls sieht, dass ich die Probleme gesehen habe :/ Ärgere mich sehr. Aber in dem Moment dachte ich, dass das Problem genau darin liegt und nicht in der "Standard"-Problematik Klassischer Fall von zu kompliziert gedacht..
Ich sehe euer Problem nicht. Der Sachverhalt ist umfassend zu begutachten. Und dann müsst ihr im Sinne des Mandanten solche offensichtlichen Probleme ansprechen, weil im Sinne des BGH nicht auszuschließen ist, dass das Taggericht im zweiten Gang hierzu feststellen treffen wird.
Da haben wir wohl den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr gesehen..
13.03.2021, 17:27
Hab nur 2 Tatbestände geschafft. Das langt nie u nimmer. Dazu das mit der Inaugenscheinnahme nicht...verkackt
13.03.2021, 17:28
(13.03.2021, 17:15)NRW123 schrieb:(13.03.2021, 16:36)Berlin schrieb: Es gab nur eine Berliner wahlklausur also nur eine Ö Klausur dann
Schreibt ihr aber dann die letzten zwei ÖR Klausuren also noch mit ?
Ja, es gibt 6 Pflichtklausuren je 2 pro Rechtsgebiet und eine Wahlklausur, bei der man sich das Rechtsgebiet aussuchen kann.
13.03.2021, 19:06
(13.03.2021, 16:56)Berlin März schrieb: Ich muss jetzt auch nochmal etwas zur S2 Klausur fragen.
Ich habe sehr viele Delikte geprüft, die auch fast alle durchgingen (30II oder 223,224 zusätzlich wegen der psychischer Gesundheit neben den anderen, die genannt wurden).
Daher habe ich für die Finalität „nur“ knapp 1-2 Seiten geschrieben (von insgesamt 30). Ist das zu knapp?
Also 1-2 Seiten für die Finalität finde ich ganz schön viel. Ich habe absolut keine Zeit mehr gehabt für das materielle Gutachten. Habe mich bei den Revisionsgründen recht lange aufgehalten. Bei der Prüfung zu 211,22 ebenfalls. Bei 223,224 und 226 teilweise auch. Und den Rest, das ist bei mir 239, 239a, 249 ff. nichts mehr wirklich „geprüft“ sondern hier nur ganz kurz mit jeweils 1-3 Sätzen irgendetwas abgelehnt bzw. angenommen. Das musste so schnell gehen, dass ich nun nichtmal weiß, was genau ich da auf Papier gebracht habe. Definitiv aber zu wenig. Und definitiv nicht im Gutachten. Für mich war die Klausur einfach bei bestem Willen nicht machbar in der Zeit. Total unbefriedigend. Ich habe viel gesehenen. Ich hatte sehr viele Ideen. Und auch viele mögliche Lösungen, die ich gerne hätte zeigen wollen. Aber das war nicht machbar für mich.
13.03.2021, 19:14
(13.03.2021, 19:06)Gast schrieb:(13.03.2021, 16:56)Berlin März schrieb: Ich muss jetzt auch nochmal etwas zur S2 Klausur fragen.
Ich habe sehr viele Delikte geprüft, die auch fast alle durchgingen (30II oder 223,224 zusätzlich wegen der psychischer Gesundheit neben den anderen, die genannt wurden).
Daher habe ich für die Finalität „nur“ knapp 1-2 Seiten geschrieben (von insgesamt 30). Ist das zu knapp?
Also 1-2 Seiten für die Finalität finde ich ganz schön viel. Ich habe absolut keine Zeit mehr gehabt für das materielle Gutachten. Habe mich bei den Revisionsgründen recht lange aufgehalten. Bei der Prüfung zu 211,22 ebenfalls. Bei 223,224 und 226 teilweise auch. Und den Rest, das ist bei mir 239, 239a, 249 ff. nichts mehr wirklich „geprüft“ sondern hier nur ganz kurz mit jeweils 1-3 Sätzen irgendetwas abgelehnt bzw. angenommen. Das musste so schnell gehen, dass ich nun nichtmal weiß, was genau ich da auf Papier gebracht habe. Definitiv aber zu wenig. Und definitiv nicht im Gutachten. Für mich war die Klausur einfach bei bestem Willen nicht machbar in der Zeit. Total unbefriedigend. Ich habe viel gesehenen. Ich hatte sehr viele Ideen. Und auch viele mögliche Lösungen, die ich gerne hätte zeigen wollen. Aber das war nicht machbar für mich.
Ja ich fand es auch sehr sehr viel! Wenn es da nicht einfach runtergerattert ist, dann war das problematisch.
13.03.2021, 19:46
(13.03.2021, 19:14)Gast schrieb:(13.03.2021, 19:06)Gast schrieb:(13.03.2021, 16:56)Berlin März schrieb: Ich muss jetzt auch nochmal etwas zur S2 Klausur fragen.
Ich habe sehr viele Delikte geprüft, die auch fast alle durchgingen (30II oder 223,224 zusätzlich wegen der psychischer Gesundheit neben den anderen, die genannt wurden).
Daher habe ich für die Finalität „nur“ knapp 1-2 Seiten geschrieben (von insgesamt 30). Ist das zu knapp?
Also 1-2 Seiten für die Finalität finde ich ganz schön viel. Ich habe absolut keine Zeit mehr gehabt für das materielle Gutachten. Habe mich bei den Revisionsgründen recht lange aufgehalten. Bei der Prüfung zu 211,22 ebenfalls. Bei 223,224 und 226 teilweise auch. Und den Rest, das ist bei mir 239, 239a, 249 ff. nichts mehr wirklich „geprüft“ sondern hier nur ganz kurz mit jeweils 1-3 Sätzen irgendetwas abgelehnt bzw. angenommen. Das musste so schnell gehen, dass ich nun nichtmal weiß, was genau ich da auf Papier gebracht habe. Definitiv aber zu wenig. Und definitiv nicht im Gutachten. Für mich war die Klausur einfach bei bestem Willen nicht machbar in der Zeit. Total unbefriedigend. Ich habe viel gesehenen. Ich hatte sehr viele Ideen. Und auch viele mögliche Lösungen, die ich gerne hätte zeigen wollen. Aber das war nicht machbar für mich.
Ja ich fand es auch sehr sehr viel! Wenn es da nicht einfach runtergerattert ist, dann war das problematisch.
War 226 nicht ausgeschlossen? Ich meine in Hessen war es das?