13.03.2021, 11:40
(13.03.2021, 11:22)Gast schrieb:(13.03.2021, 11:20)Markus schrieb:(11.03.2021, 18:49)Gast schrieb: By the way, der mehrfach fehlerhafte (Scheißhaufen von einem) Sachverhalt(in Berlin), dürfte unabhängig von der Schreibzeitverlängerung, hinreichend Möglichkeit für eine Anfechtung bieten.
Mal wieder typisch Berlin.
@Nicht-Berliner: war bei euch die Sachverhaltsdarstellung gefordert oder erlassen, und wie ist das normalerweise?
Bei uns war das bisher in den Probeklausuren aus den Jahren davor nie gefordert und hat daher für mächtig Irritationen gesorgt, dass der nun darzustellen ist.
In NRW war das nicht gefordert. Nur Erfolgsaussichten der Revision.
Ich glaube, er/sie meint die S1 Klausur. Dort war der Bearbeitungsvermerk entgegen der üblichen Gewohnheiten in Berlin so formuliert, dass eine Sachverhaltsdarstellung im Gutachten erforderlich war. Schätze mal 90% haben diesen Fehler ohnehin überlesen
13.03.2021, 11:45
(13.03.2021, 11:40)Ref Berlin 2 schrieb:(13.03.2021, 11:22)Gast schrieb:(13.03.2021, 11:20)Markus schrieb:(11.03.2021, 18:49)Gast schrieb: By the way, der mehrfach fehlerhafte (Scheißhaufen von einem) Sachverhalt(in Berlin), dürfte unabhängig von der Schreibzeitverlängerung, hinreichend Möglichkeit für eine Anfechtung bieten.
Mal wieder typisch Berlin.
@Nicht-Berliner: war bei euch die Sachverhaltsdarstellung gefordert oder erlassen, und wie ist das normalerweise?
Bei uns war das bisher in den Probeklausuren aus den Jahren davor nie gefordert und hat daher für mächtig Irritationen gesorgt, dass der nun darzustellen ist.
In NRW war das nicht gefordert. Nur Erfolgsaussichten der Revision.
Ich glaube, er/sie meint die S1 Klausur. Dort war der Bearbeitungsvermerk entgegen der üblichen Gewohnheiten in Berlin so formuliert, dass eine Sachverhaltsdarstellung im Gutachten erforderlich war. Schätze mal 90% haben diesen Fehler ohnehin überlesen
Wer überliest denn bitte eine solch wichtige Arbeitsanweisung??
Richtig ist eher, dass 90% noch nicht mit der Erstellung des Sachverhalts begonnen haben dürften, bevor der Hinweis vom GJPA gekommen ist.
13.03.2021, 11:53
Was haltet ihr vom Thema Hambacher Forst / Abseilaktionen in den Ö Klausuren? Zumindest die Hessen ?
13.03.2021, 11:56
13.03.2021, 12:06
13.03.2021, 12:17
Welchen tieferen Grund gibt es eigentlich dafür , beim Revisionsantrag so detailliert zu beantragen, dass zur
"erneuten Verhandlung und Entscheidung in der Sache an eine andere Strafkammer des LG XY zurückzuverweisen" ist?
Muss man das dem BGH erklären?
Ist doch klar, dass an das zuständige Gericht verwiesen werden soll und die mit den Akten keine Papierflieger basteln (sondern das Verfahren neu durchführen) sollen?!
"erneuten Verhandlung und Entscheidung in der Sache an eine andere Strafkammer des LG XY zurückzuverweisen" ist?
Muss man das dem BGH erklären?
Ist doch klar, dass an das zuständige Gericht verwiesen werden soll und die mit den Akten keine Papierflieger basteln (sondern das Verfahren neu durchführen) sollen?!
13.03.2021, 12:32
(13.03.2021, 12:06)Gast schrieb:(13.03.2021, 11:56)Hessen123 schrieb:(13.03.2021, 11:53)Hessen123 schrieb: Was haltet ihr vom Thema Hambacher Forst / Abseilaktionen in den Ö Klausuren? Zumindest die Hessen ?
* Dannenröder Forst. Welcher Forst auch immer
Gibt es dazu ne Entscheidung? Sonst ja eher unwahrscheinlich
Gibt doch genug Beschlüsse, daraus können die doch locker ne Hauptsache-Klausur machen. War im Nov. 20 genauso
13.03.2021, 12:44
(13.03.2021, 08:35)Gast schrieb: Ohne Sachverhalt könnt ihr das doch nicht mehr genau sagen. War er im Raum und hat die Wegnahme gesehen? Dann wohl plus durch einstecken als Vollendung der Wegnahme. Sonst wohl eher nicht, auch wenn er es später einsteckt.
Was mich mehr stört, ist das man die Sachverhalte nicht bekommt. Je nachdem sicher hier ein Fall, wo man das man rechtlich vor dem VG klären muss. Gibt es dazu Fälle? Nur ohne die Feststellungen kann man nicht remonstrieren.
Und so oder so ist der Fall blöd gestellt. Denn anschließend warten beim Begriff der Erpressung oder ob das Ganze eine Raub wegen Finalität ja echte Probleme. Wenn man die nicht diskutiert, läuft man immer Gefahr, massig Punkte so verlieren. So oder so gänzlich ungeeignet für eine Revisionsklausur. Dann doch besser in der S1 Klausur, wo mir die überwiegende Wahrscheinlichkeit für 25 II genügt und dann geht es weiter.
Ja genau. Sehe ich eben auch so. Leider habe ich mich dann umentschieden in den letzten 45 Minuten und eine "unabhängig von der Problematik, die sich im Rahmen der Finalität der Wegnahme/ Begriff der Erpressung stellen würde (...)" gemacht, damit der Korrektur jedenfalls sieht, dass ich die Probleme gesehen habe :/ Ärgere mich sehr. Aber in dem Moment dachte ich, dass das Problem genau darin liegt und nicht in der "Standard"-Problematik Klassischer Fall von zu kompliziert gedacht..
13.03.2021, 13:07
(13.03.2021, 09:52)Gast schrieb:(13.03.2021, 09:46)Gast schrieb:(13.03.2021, 09:37)Gast schrieb:(13.03.2021, 09:30)Gast schrieb:(13.03.2021, 09:16)Gast schrieb: Mal eine andere Frage bzw. eine allgemeinere... ich habe es weder in der S1 noch in der S2 geschafft wirklich wie im ersten Examen die Prüfungspunkte der Delikte durchzugehen, bin gerade eher bei der S2 eher zu den Problem- oder scheiternden Tatbestandsmerkmalen gesprungen. Drücken die einen dann direkt runter auf 4-5 Punkte, weil nicht „sauber“?! Weiß das jemand?
Im Zivilrecht übrigens ähnlich.
Eigentlich schaffe ich das nur sauber im ÖR - aber ich glaube da ist es auch am wichtigsten?
Was meint ihr und ist eure Erfahrung?
Russack von Kaiser sagt, nur die problematischen Punkte im Gutachtenstil prüfen, den Rest einfach feststellen (fremde bewegliche Sache in unserem Fall) und einfaches mit abgekürzten Gutachtenstil (handelte mit Zueignungsabsicht, insbesondere der Aneignungsabsicht). Sonst kommst du ja nicht durch. Also richtig ausführlich zB die Finalität oder das unmittelbare Ansetzen beim Mordversuch, das waren ja Schwerpunkte.
Aber hätte Russack das auch gesagt, wenn der Bearbeitervermerk eine umfassende Begutachtung in materieller Hinsicht fordert?
Naja, er sagt es allgemein zu Revisionsklausuren und ist Richter in NRW am OLG. Was willst Du bei unproblematischen Tatbestandsmerkmalen mehr machen. Sagen, dass Schmuck ein körperlicher Gegenstand ist, der von einem zum anderen Ort fortbewegt werden kann und der nicht im Alleineigentum des M stand?
Umfassend heißt doch nur, dass auch die nicht angesprochenen Delikte wie 226, 239, 249, 250 und 30 II etc hier zu prüfen sind.
Naja, in jedem Gutachten muss man alle Delikte prüfen. Umfassend kann hier auch bedeuten ganz vertieft prüfen und nicht nur feststellen. Zumal die Klausur ja ansonsten kaum etwas enthielt bzw. nicht geprüft werden musste. Ich habe aber auch nur verkürzt geprüft, schon weil es nervig ist.
Ich denke umfassend meint hier einfach, nicht nur die Delikte, die das Gericht angenommen hat....
13.03.2021, 13:46
(13.03.2021, 13:07)Gast schrieb:(13.03.2021, 09:52)Gast schrieb:(13.03.2021, 09:46)Gast schrieb:(13.03.2021, 09:37)Gast schrieb:(13.03.2021, 09:30)Gast schrieb: Russack von Kaiser sagt, nur die problematischen Punkte im Gutachtenstil prüfen, den Rest einfach feststellen (fremde bewegliche Sache in unserem Fall) und einfaches mit abgekürzten Gutachtenstil (handelte mit Zueignungsabsicht, insbesondere der Aneignungsabsicht). Sonst kommst du ja nicht durch. Also richtig ausführlich zB die Finalität oder das unmittelbare Ansetzen beim Mordversuch, das waren ja Schwerpunkte.
Aber hätte Russack das auch gesagt, wenn der Bearbeitervermerk eine umfassende Begutachtung in materieller Hinsicht fordert?
Naja, er sagt es allgemein zu Revisionsklausuren und ist Richter in NRW am OLG. Was willst Du bei unproblematischen Tatbestandsmerkmalen mehr machen. Sagen, dass Schmuck ein körperlicher Gegenstand ist, der von einem zum anderen Ort fortbewegt werden kann und der nicht im Alleineigentum des M stand?
Umfassend heißt doch nur, dass auch die nicht angesprochenen Delikte wie 226, 239, 249, 250 und 30 II etc hier zu prüfen sind.
Naja, in jedem Gutachten muss man alle Delikte prüfen. Umfassend kann hier auch bedeuten ganz vertieft prüfen und nicht nur feststellen. Zumal die Klausur ja ansonsten kaum etwas enthielt bzw. nicht geprüft werden musste. Ich habe aber auch nur verkürzt geprüft, schon weil es nervig ist.
Ich denke umfassend meint hier einfach, nicht nur die Delikte, die das Gericht angenommen hat....
Also ich hoffe. Ich heb nämlich in allen Klausuren nicht jedes TB Merkmal angesprochen. Zum Beispiel in der Revision bei Raub direkt auf Finalität gesprungen...
Wäre sonst in einer Klausur fertig geworden. Ich habe gerade die Sorge, dass ich dadurch jetzt überall durchrasseln könnte...