12.03.2021, 22:09
Bei einer normalen Kostenquote von 50 % sind 50% Umsatzbeteiligung im Regelfall zu hoch angesetzt. Bei unseren angestellten Rechtsanwälten liegt die Umsatzbeteiligung gestaffelt bei maximal 30 %.
Was für dich angemessen ist, liegt wirklich an deinem Umsatz, den wir nicht kennen. Wenn ich als Partner bedenke, dass bei meinen eigenen Mandaten ohne Berücksichtigung der angestellten Anwälte und deren Kosten und Umsätze die Kostenquote bei eben diesen 50% liegt und der Kostenaufwand bei den angestellten Anwälten nicht so viel niedriger liegt (die haben weniger Mitarbeiter, die sie unterstützen, ansonsten sind die Kosten ähnlich) muss der Lohnaufwand für den Anwalt deutlich unter 50% des Umsatzes im Schnitt liegen, damit sich das (abseits von anderen Effekten) für den Arbeitgeber lohnt.
Was für dich angemessen ist, liegt wirklich an deinem Umsatz, den wir nicht kennen. Wenn ich als Partner bedenke, dass bei meinen eigenen Mandaten ohne Berücksichtigung der angestellten Anwälte und deren Kosten und Umsätze die Kostenquote bei eben diesen 50% liegt und der Kostenaufwand bei den angestellten Anwälten nicht so viel niedriger liegt (die haben weniger Mitarbeiter, die sie unterstützen, ansonsten sind die Kosten ähnlich) muss der Lohnaufwand für den Anwalt deutlich unter 50% des Umsatzes im Schnitt liegen, damit sich das (abseits von anderen Effekten) für den Arbeitgeber lohnt.
12.03.2021, 23:44
(12.03.2021, 22:09)Gast 0815 schrieb: Bei einer normalen Kostenquote von 50 % sind 50% Umsatzbeteiligung im Regelfall zu hoch angesetzt. Bei unseren angestellten Rechtsanwälten liegt die Umsatzbeteiligung gestaffelt bei maximal 30 %.
Was für dich angemessen ist, liegt wirklich an deinem Umsatz, den wir nicht kennen. Wenn ich als Partner bedenke, dass bei meinen eigenen Mandaten ohne Berücksichtigung der angestellten Anwälte und deren Kosten und Umsätze die Kostenquote bei eben diesen 50% liegt und der Kostenaufwand bei den angestellten Anwälten nicht so viel niedriger liegt (die haben weniger Mitarbeiter, die sie unterstützen, ansonsten sind die Kosten ähnlich) muss der Lohnaufwand für den Anwalt deutlich unter 50% des Umsatzes im Schnitt liegen, damit sich das (abseits von anderen Effekten) für den Arbeitgeber lohnt.
Und wie viel bekommen die jungen Anwälte dann bei euch? Gebt ihr ein Sockelgehalt als Festgehalt und dann ab einer bestimmten Umsatzschwelle die Umsatzbeteiligung?
13.03.2021, 05:33
Das Gehalt ist schon unterschiedlich je nach Verhandlungsgeschick und Vorbildung, zum Berufsbeginn gab es jetzt z.b. 3,5 k brutto + Umsatzbeteiligung gestaffelt (10 % ab 2k pro Monat, 15 % ab 3k und 20 % ab 4K). Zudem zahlen wir freiwillig seit Jahren Urlaubs - und Weihnachtsgeld.
Da das hier immer belächelt wird, grundsätzlich suchen kleine Kanzleien schon immer jemanden mit partnerperspektive, je nach Struktur lohnt sich das für die vorhandenen Partner durchaus auch, da Kosten mitgetragen werden oder am Umsatz partizipiert wird etc.. Wenn es dann mit der Partnerschaft nicht klappt, liegt es nicht immer an der Verarschung durch die Partner, sondern oft daran, dass es tatsächlich nicht passt und immer häufiger daran, dass junge Juristen keinen Bock auf Risiko oder Selbstständigkeit haben.
Spätestens nach 3 Jahren sollten die Parteien im übrigen wissen, ob es mit der Partnerschaft in dieser Konstellation klappen kann.
Da das hier immer belächelt wird, grundsätzlich suchen kleine Kanzleien schon immer jemanden mit partnerperspektive, je nach Struktur lohnt sich das für die vorhandenen Partner durchaus auch, da Kosten mitgetragen werden oder am Umsatz partizipiert wird etc.. Wenn es dann mit der Partnerschaft nicht klappt, liegt es nicht immer an der Verarschung durch die Partner, sondern oft daran, dass es tatsächlich nicht passt und immer häufiger daran, dass junge Juristen keinen Bock auf Risiko oder Selbstständigkeit haben.
Spätestens nach 3 Jahren sollten die Parteien im übrigen wissen, ob es mit der Partnerschaft in dieser Konstellation klappen kann.
13.03.2021, 08:13
Steigt bei euch auch das Sockelgehalt? Oder erhöht sich das Gehalt mit der Zeit dann einfach aufgrund der variablen Anteile (Umsatzbeteiligung) und steigender Umsätze?
13.03.2021, 11:34
(13.03.2021, 08:13)Rechtsanwalt1 schrieb: Steigt bei euch auch das Sockelgehalt? Oder erhöht sich das Gehalt mit der Zeit dann einfach aufgrund der variablen Anteile (Umsatzbeteiligung) und steigender Umsätze?
Vorweg, wir haben gerade einmal vier angestellte Anwälte. In so einer kleinen Einheit gibt es kein festes Schema, das ist alles verhandlungssache. Wir bevorzugen die Gehaltssteigerung über die Umsatzbeteiligung, es gab und gibt aber auch Kollegen, die ein Auto oder ein höheres Festgehalt bevorzugen und sogar auf die Umsatzbeteiligung verzichten. Auf die letzten 15 Jahre statistisch betrachtet sind diejenigen mit Beteiligung besser gefahren, dass kann aber auch daran liegen, dass sich in dieser Entscheidung auch eine etwas geschäftstüchtigere Persönlichkeit zeigt.
Wir haben aber auch situativ aus unterschiedlichen Gründen eingestellt, wenn wir jemanden brauchen, der uns konkret entlasten soll und der überschüssige Fälle abarbeiten soll, ist das umsatztechnisch undankbar, dass muss ich im Festgehalt berücksichtigen, wenn jemand für ein neues Dezernat aufgebaut werden soll, ist nach einiger Zeit eine größere Umsatzbeteiligung für beide Seiten ggf. besser und motivierender.
Also so wie oft bei Jura, es kommt darauf an.