12.03.2021, 06:48
2 Jahre nach dem Berufseinstieg soll meine Vergütung in einer KK neu verhandelt werden. Ich bin mit 3,5 k eingestiegen und es soll nun eine Umsatzbeteiligung vereinbart werden. Die Kanzlei sagt, dass im Gegenzug für die Vereinbarung der Umsatzbeteiligung mein Festgehalt reduziert werden soll. Was haltet ihr davon? Wie soll ich die Umsatzbeteiligung am besten verhandeln? Wie habt ihr das gemacht?
12.03.2021, 08:35
(12.03.2021, 06:48)Rechtsanwalt1 schrieb: 2 Jahre nach dem Berufseinstieg soll meine Vergütung in einer KK neu verhandelt werden. Ich bin mit 3,5 k eingestiegen und es soll nun eine Umsatzbeteiligung vereinbart werden. Die Kanzlei sagt, dass im Gegenzug für die Vereinbarung der Umsatzbeteiligung mein Festgehalt reduziert werden soll. Was haltet ihr davon? Wie soll ich die Umsatzbeteiligung am besten verhandeln? Wie habt ihr das gemacht?
Ein Festgehalt von 3,5 k noch weiter reduzieren?
Sieh zu, dass du diesen Laden verlässt. Abzocke.
12.03.2021, 08:52
Klingt gruselig, ja
12.03.2021, 10:07
Hä, du weist ja wohl, was dein Umsatz ca. ist? Du verhandelst natürlich so, dass du bei Einbrüchen des Umsatzes auch noch Überleben kannst.
12.03.2021, 10:10
Direkt wechseln. Das Festgehalt muss gar nicht sinken. Vereinbart einen Sockel an Grundumsatz und erst darüber die Beteiligung. Der Sockel deckt dann das Grundgehalt.
12.03.2021, 14:13
Ich muss den Vorpostern absolut Recht geben. Das hört sich für mich nach klarer Abzocke an.
Ich weiß natürlich nicht, wie dein Marktwert (Noten etc.) ist, aber 3,5k brutto ist auch bei einer kleineren Kanzlei eher am unteren Ende anzusiedeln und allenfalls als Berufsanfänger angemessen. Dass dein Festgehalt nun noch einmal zugunsten einer ungewissen Umsatzbeteiligung gesenkt werden soll, erscheint mir fragwürdig.
Ich würde darauf abzielen, dass dein Festgehalt bleibt und du zusätzlich am Umsatz beteiligt wirst.
Ich weiß natürlich nicht, wie dein Marktwert (Noten etc.) ist, aber 3,5k brutto ist auch bei einer kleineren Kanzlei eher am unteren Ende anzusiedeln und allenfalls als Berufsanfänger angemessen. Dass dein Festgehalt nun noch einmal zugunsten einer ungewissen Umsatzbeteiligung gesenkt werden soll, erscheint mir fragwürdig.
Ich würde darauf abzielen, dass dein Festgehalt bleibt und du zusätzlich am Umsatz beteiligt wirst.
12.03.2021, 17:27
(12.03.2021, 14:13)Gast schrieb: Ich muss den Vorpostern absolut Recht geben. Das hört sich für mich nach klarer Abzocke an.
Ich weiß natürlich nicht, wie dein Marktwert (Noten etc.) ist, aber 3,5k brutto ist auch bei einer kleineren Kanzlei eher am unteren Ende anzusiedeln und allenfalls als Berufsanfänger angemessen. Dass dein Festgehalt nun noch einmal zugunsten einer ungewissen Umsatzbeteiligung gesenkt werden soll, erscheint mir fragwürdig.
Ich würde darauf abzielen, dass dein Festgehalt bleibt und du zusätzlich am Umsatz beteiligt wirst.
Hier ist der TE. Noten sind b+b.
12.03.2021, 17:37
3,5k brutto empfinde ich als jemand, der auch erst seit kurzem auf dem Land in einer Kanzlei tätig ist, als absolut frech.
Was der Kollege hier vorgeschlagen hat, empfinde ich auch als fair: Einen Grundumsatz, der mit deinem Grundgehalt von 3,5k verrechnet wird, sodass erst darüber die Umsatzbeteiligung greift, für den Fall, dass du darunter liegst, du aber "weich" fällst (ehrlich gesagt, empfinde ich den Fall auf 3,5k als bretthart, wenn man bedenkt, was du an Ausbildung hinter dir hast und dass du mit 2 Jahren Berufserfahrung jetzt nicht mehr ganz neu bist, aber gut).
Das solltest du vielleicht deinen Chefs auch so vermitteln. Beispiel: "Im Schnitt habe ich in den letzten Jahren pro Monat x€ umgesetzt. Hiervon erscheint mir der Betrag von x€ - y€ = z€ (denn du wirst nicht jeden Monat diesen Schnitt erreichen) als faires Grundgehalt (das sollten dann aber auch wirklich mindestens die 3,5k sein). Wenn der Betrag z überschritten wird, wird der übersteigende Betrag mit soundsoviel % auf mein Gehalt aufgeschlagen, die anderen soundsoviel % gehen an die Kanzlei (Da solltest du dir mal zur Kostenstruktur der Kanzlei Gedanken machen. Was realistisch ist, wird man sehr verschieden beurteilen müssen)."
So wurde das bei mir auch gemacht und bei allen anderen Vereinbarungen hätte ich auch nicht zugestimmt. Egal ob mit 4 Punkten oder mit 8. Ein angemessenes Gehalt muss drin sein.
Was der Kollege hier vorgeschlagen hat, empfinde ich auch als fair: Einen Grundumsatz, der mit deinem Grundgehalt von 3,5k verrechnet wird, sodass erst darüber die Umsatzbeteiligung greift, für den Fall, dass du darunter liegst, du aber "weich" fällst (ehrlich gesagt, empfinde ich den Fall auf 3,5k als bretthart, wenn man bedenkt, was du an Ausbildung hinter dir hast und dass du mit 2 Jahren Berufserfahrung jetzt nicht mehr ganz neu bist, aber gut).
Das solltest du vielleicht deinen Chefs auch so vermitteln. Beispiel: "Im Schnitt habe ich in den letzten Jahren pro Monat x€ umgesetzt. Hiervon erscheint mir der Betrag von x€ - y€ = z€ (denn du wirst nicht jeden Monat diesen Schnitt erreichen) als faires Grundgehalt (das sollten dann aber auch wirklich mindestens die 3,5k sein). Wenn der Betrag z überschritten wird, wird der übersteigende Betrag mit soundsoviel % auf mein Gehalt aufgeschlagen, die anderen soundsoviel % gehen an die Kanzlei (Da solltest du dir mal zur Kostenstruktur der Kanzlei Gedanken machen. Was realistisch ist, wird man sehr verschieden beurteilen müssen)."
So wurde das bei mir auch gemacht und bei allen anderen Vereinbarungen hätte ich auch nicht zugestimmt. Egal ob mit 4 Punkten oder mit 8. Ein angemessenes Gehalt muss drin sein.
12.03.2021, 19:25
Kann mich dem Vorrednern nur anschließen. Dein Gehalt sollte steigen - und nicht der Gefahr ausgesetzt sein, noch weniger zu werden. Du bist immerhin besser/schneller/mit Berufserfahrung als vor 2 Jahren. An den 3500€ würde ich daher auch nicht rütteln und diese als finanzielles Mindestpolster immer beibehalten wollen + dann halt Bonus/Umsatzbeteiligung. Haben Sie dir denn schon ein konkretes Angebot, wie sie das ausgestalten wollen, gemacht?
12.03.2021, 21:29
(12.03.2021, 19:25)Gast schrieb: Kann mich dem Vorrednern nur anschließen. Dein Gehalt sollte steigen - und nicht der Gefahr ausgesetzt sein, noch weniger zu werden. Du bist immerhin besser/schneller/mit Berufserfahrung als vor 2 Jahren. An den 3500€ würde ich daher auch nicht rütteln und diese als finanzielles Mindestpolster immer beibehalten wollen + dann halt Bonus/Umsatzbeteiligung. Haben Sie dir denn schon ein konkretes Angebot, wie sie das ausgestalten wollen, gemacht?
Nein, ein konkretes Angebot gibt es noch nicht. Welche Umsatzbeteiligung ist denn „üblich“?
Der Kanzlei geht es gut. Allerdings auch recht hohe Kostenstruktur.
Meint ihr, es wäre angemessen, das Grundgehalt auf 4K hochzuhandeln und auf den darüber hinausgehenden Umsatz eine Umsatzbeteiligung von 50 % auszuhandeln?