12.03.2021, 17:29
(12.03.2021, 16:55)Gast schrieb:(12.03.2021, 16:51)Hessenm schrieb: Ich bewundere euch alle. Wie kann man so viel sehen und auch aufs Blatt Papier bringen...
Noch zwei Klausuren und dann haben wir die schlacht überstanden...
Habt ihr irgendwelche Typs für die letzten Klausuren. Bin über jeden Hinweis dankbar ?
ja, ich würde staatshaftungsR mit europabezug anschauen
Oki :-/
12.03.2021, 17:34
(12.03.2021, 17:20)Gast schrieb:(12.03.2021, 17:16)Romina schrieb:(12.03.2021, 17:09)Gast schrieb:(12.03.2021, 17:07)Gast schrieb: War das Gericht richtig besetzt?
hab da unnötig viel seit mit verbracht aber mEn ja
weil schwurgericht
hab da deswegen dann auch nichts zu geschrieben
weil ja alles OK war
ist das richtig so, da nichts zu zu schreiben?
Habe ich auch überlegt und bin mir auch immer icu nicht sicher. Weil nur örtliche Zuständigkeit ja im Bearbeitervermerk als richtig angenommen wurde, oft steht das dann da, wenn es sachlich falsch ist...
Muss ja Schwurgericht wegen Mord... und da müssten ja noch zwei Schöffen dazu, die standen da aber nicht...
hab’s dann so gelassen, weil ich nicht weiter Zeit darauf verlieren wollte...
aber es gab doch 3 richter u 2 schöffen?
Ah okay. Um so besser
12.03.2021, 17:37
Was sagt ihr zu 337,136 iv keine Audiovisuelle Vernehmung von den Beamten?
12.03.2021, 17:44
(12.03.2021, 17:27)Rick Sanchez schrieb:(12.03.2021, 17:19)Romina schrieb:(12.03.2021, 17:12)Rick Sanchez schrieb: Heyho ,
Ja ich würde sagen es lief heute ganz ok - hoffe es reicht für 4 Punkte. Zulässigkeit ganz knapp - nur kurz was du der Revisionseinlegung ausm Kommentar abgeschrieben; Verfahrensrüge hab ich nur die Augenscheinseinnahme 338 Nr. 5; versuchten Mord hab ich auch wegen dem unmittelbaren Ansetzen abgelehnt, erpresserischen Menschenraub auch wegen Absicht, gef KV bejaht und dazu die schwere KV bejaht und Freiheitsberaubung bejaht und dann das Problem mit Raub durch unterlassen aufgemacht und erstmal was dazu geschrieben ob das überhaupt geht, es aber am Ende abgelehnt, weil es meiner Meinung nach nicht vom tatplan umfasst war - dieser J hat den Schmuck ja weggenommen und das konnte ich dem Angeklagten dann noch zurechnen. Eine aus meinem Kurs kam noch mit der grandiosen Idee der sukzessiven Mittäterschaft, aber dazu hatte ich auch einfach keine Zeit mehr - dann noch kurz Bedrohung und nötig bejaht und den Antrag falsch aufgeschrieben insgesamt bin ich guter Dinge, aber who knows...
Und bei dir lief's Ok?
Das freut mich und klingt nach mehr als 4 Punkte. Ja, war absolut okay (hab oben schon einiges dazu geschrieben) glaube das beste und sauberste was ich jemals in Strafrecht auf’s Papier bekommen habe...
Hatte mich quasi gestern Abend noch auf diese Dinge vorbereitet, auch materiell... war schon etwas crazy. Bin eben doch noch was am Abend vorher nochmal was durchzugehen...
Bald haben wir es geschafft...
Das freut mich :)
Ja ich habe halt die nachträgliche Billigung des Behaltens nicht als Grundlage für eine mitttäterschaftliche Begehung angenommen ( steht so auch im Kommentar ) aber die sukzessive hätte ich prüfen müssen, i know.
Zum Schwurgericht - die die den Mord abgelehnt haben, haben aufgrund der Feststellungen eine funktionale Unzuständigkeit, aber Rügepräklusion ( nicht mein genialer Einfall ?)
Auch, wenn man Mord ablehnt verbleibt § 30 II StGB übrig. Das Schwurgericht ist auch hier zuständig.
12.03.2021, 17:58
Ist es eigentlich schlimm, wenn man „Ende der Bearbeitung“ am Ende der Klausur vergisst zu schreiben?
12.03.2021, 18:02
12.03.2021, 18:02
(12.03.2021, 17:34)Romina schrieb:(12.03.2021, 17:20)Gast schrieb:(12.03.2021, 17:16)Romina schrieb:(12.03.2021, 17:09)Gast schrieb:(12.03.2021, 17:07)Gast schrieb: War das Gericht richtig besetzt?
hab da unnötig viel seit mit verbracht aber mEn ja
weil schwurgericht
hab da deswegen dann auch nichts zu geschrieben
weil ja alles OK war
ist das richtig so, da nichts zu zu schreiben?
Habe ich auch überlegt und bin mir auch immer icu nicht sicher. Weil nur örtliche Zuständigkeit ja im Bearbeitervermerk als richtig angenommen wurde, oft steht das dann da, wenn es sachlich falsch ist...
Muss ja Schwurgericht wegen Mord... und da müssten ja noch zwei Schöffen dazu, die standen da aber nicht...
hab’s dann so gelassen, weil ich nicht weiter Zeit darauf verlieren wollte...
aber es gab doch 3 richter u 2 schöffen?
Ah okay. Um so besser
Gilt das auch für Hessen?
Habe das selbst nicht bedacht, aber ein Kollege meinte das wäre falsche gewesen?
12.03.2021, 18:03
(12.03.2021, 18:02)Gast schrieb:(12.03.2021, 17:34)Romina schrieb:(12.03.2021, 17:20)Gast schrieb:(12.03.2021, 17:16)Romina schrieb:(12.03.2021, 17:09)Gast schrieb: hab da unnötig viel seit mit verbracht aber mEn ja
weil schwurgericht
hab da deswegen dann auch nichts zu geschrieben
weil ja alles OK war
ist das richtig so, da nichts zu zu schreiben?
Habe ich auch überlegt und bin mir auch immer icu nicht sicher. Weil nur örtliche Zuständigkeit ja im Bearbeitervermerk als richtig angenommen wurde, oft steht das dann da, wenn es sachlich falsch ist...
Muss ja Schwurgericht wegen Mord... und da müssten ja noch zwei Schöffen dazu, die standen da aber nicht...
hab’s dann so gelassen, weil ich nicht weiter Zeit darauf verlieren wollte...
aber es gab doch 3 richter u 2 schöffen?
Ah okay. Um so besser
Gilt das auch für Hessen?
Habe das selbst nicht bedacht, aber ein Kollege meinte das wäre falsche gewesen?
Richtig, in Hessen sind die Schwurgerichte mit 3 Schöffen (1 Vorsitzender Schöffe, 2 Beisitzende Schöffen) und zwei Hauptamtlichen anders besetzt als im Rest der Republik.
12.03.2021, 18:06
(12.03.2021, 18:02)Gast schrieb:(12.03.2021, 17:58)Hermine schrieb: Ist es eigentlich schlimm, wenn man „Ende der Bearbeitung“ am Ende der Klausur vergisst zu schreiben?
Dein Ernst? Heißt Du Granger mit Nachnamen?
Die Frage ist wirklich ernst gemeint Wollte mir einfach einen anderen Namen als Gast geben...
12.03.2021, 18:06
Maßgeblich für die funktionelle Zuständigkeit ist die Anklage und ob die Eröffnung willkürlich war. Ob die Feststellungen einen mord tragen ist vollkommen unerheblich...