12.03.2021, 16:37
(12.03.2021, 16:31)Gast9876 schrieb:(12.03.2021, 16:25)Gast schrieb:(12.03.2021, 16:18)Romina schrieb:(12.03.2021, 16:15)M Ref Berlin 2 schrieb: Ganz einfach: Urteil und Protokoll kommen im Original unterschrieben zu den Akten. Davon angefertigte Abschriften werden unterzeichnet durch den/die Urkundsbeamtin und dann entsprechend zugestellt.
Heißt? Ausfertigung ist doch ne Kopie... da müssten doch die Unterschriften zu sehen sein.
Es gab aber nur ein Unterschrift von der Ausfertigung von Urkundentypen...
hi, kurze frage, nicht böse gemeint, ist deutsch nicht deine Muttersprache
Rassistische Bemerkungen gehen ja mal gar nicht!!!!
Ich fand’s persönlich auch rassistisch, aber als “erfolgreiche” Frau, die nicht ganz dumm ist ;-), bin ich es gewohnt, von Männern (war sicherlich einer... ;-) ) Derartiges entgegengebracht zu bekommen... Tut mir leid, wenn deine (Fragensteller) Klausur heute nicht so gut lief und dich meinen Anmerkungen auf die Palme bringen, weil ich hier als Romina auftrete :-D
Regt euch nicht auf. Seid durchlässig für sowas... wir sitzen alle im gleichen Boot... das LJPA ist unser Gegner ;-)
Sende positive Vibes
@Rick - Hoffe es lief heute gut?
12.03.2021, 16:38
(12.03.2021, 16:37)Hessen schrieb:(12.03.2021, 15:52)Romina NRW schrieb:(12.03.2021, 15:42)Gast schrieb: PPM
(12.03.2021, 15:41)Hessenm schrieb: Oh man,
Habt ihr versuchten Mord angenommen ???
Nein, hab gesagt kein unmittelbares ansetzen. Sonst hätte ich nämlich gar nix gehabt!
Hab auch wegen unmittelbaren Ansetzen (-), weil zwar Tatplanung, aber er sagte „Er könne“ ... seinen Freund wegen des PKWs anrufen und ging dann schlafen...
Hab auch 239 a (-) weil keine Erpressungsabsicht.
Stattdessen 249 I, 250 I Nr. 1 a (beisichführen von Kampfmessern)
250 II Nr. 1 (-) klarstellungshalber wg verwenden (-); war ja vorher
Raub thematisiert insbesondere Finalität
Dann normale Freiheitsberaubung 239 (+)
Bedrohung 241 (+)
Gefährliche KV auch noch Nr. 5 bejaht wegen Schläge auf Kopf ins Kette um Hals
Die angewendeten Vorschriften waren falsch angegeben. Sowohl im Urteil auch bei den Protokollen fehlten die Unterschriften. Die in Augenscheinname der Fotos der Verletzung hätte unter Anwesenheit des Angeklagten erfolgen müssen.
Hat noch einer den Meinungsstreit im Fischer gefunden und aufgrund der BGH Meinung Raub abgelehnt und nur Diebstahl angenommen? Da war eig ein ganz passendes Beispiel mit einem gefesselten Portier eines Hotels, auf dem Weg nach draußen haben sie dann noch spontan die Kasse leergeräumt - nach BGH: Diebstahl, da die Nötigungshandlung (Fesseln) bereits abgeschlossen war und nur noch die Nötigungswirkungen fortdauerten
ja
12.03.2021, 16:39
(12.03.2021, 16:37)Romina schrieb:(12.03.2021, 16:31)Gast9876 schrieb:(12.03.2021, 16:25)Gast schrieb:(12.03.2021, 16:18)Romina schrieb:(12.03.2021, 16:15)M Ref Berlin 2 schrieb: Ganz einfach: Urteil und Protokoll kommen im Original unterschrieben zu den Akten. Davon angefertigte Abschriften werden unterzeichnet durch den/die Urkundsbeamtin und dann entsprechend zugestellt.
Heißt? Ausfertigung ist doch ne Kopie... da müssten doch die Unterschriften zu sehen sein.
Es gab aber nur ein Unterschrift von der Ausfertigung von Urkundentypen...
hi, kurze frage, nicht böse gemeint, ist deutsch nicht deine Muttersprache
Rassistische Bemerkungen gehen ja mal gar nicht!!!!
Ich fand’s persönlich auch rassistisch, aber als “erfolgreiche” Frau, die nicht ganz dumm ist ;-), bin ich es gewohnt, von Männern (war sicherlich einer... ;-) ) Derartiges entgegengebracht zu bekommen... Tut mir leid, wenn deine (Fragensteller) Klausur heute nicht so gut lief und dich meinen Anmerkungen auf die Palme bringen, weil ich hier als Romina auftrete :-D
Regt euch nicht auf. Seid durchlässig für sowas... wir sitzen alle im gleichen Boot... das LJPA ist unser Gegner ;-)
Sende positive Vibes
@Rick - Hoffe es lief heute gut?
Sexistische Vorurteile gehen ja mal gar nicht!!!!!! identifiziere mich übrigens als sie/ihr
12.03.2021, 16:39
Raub komplett verpeilt. Hab nur Mord abgelehnt u 224...Zeit um. Durchgefallen
12.03.2021, 16:39
@Romina: Bei einer Ausfertigung werden die Unterschriften nicht kopiert, sondern quasi abgetippt. Daher war das kein Fehler.
12.03.2021, 16:40
12.03.2021, 16:43
(12.03.2021, 16:37)Hessen schrieb:(12.03.2021, 15:52)Romina NRW schrieb:(12.03.2021, 15:42)Gast schrieb: PPM
(12.03.2021, 15:41)Hessenm schrieb: Oh man,
Habt ihr versuchten Mord angenommen ???
Nein, hab gesagt kein unmittelbares ansetzen. Sonst hätte ich nämlich gar nix gehabt!
Hab auch wegen unmittelbaren Ansetzen (-), weil zwar Tatplanung, aber er sagte „Er könne“ ... seinen Freund wegen des PKWs anrufen und ging dann schlafen...
Hab auch 239 a (-) weil keine Erpressungsabsicht.
Stattdessen 249 I, 250 I Nr. 1 a (beisichführen von Kampfmessern)
250 II Nr. 1 (-) klarstellungshalber wg verwenden (-); war ja vorher
Raub thematisiert insbesondere Finalität
Dann normale Freiheitsberaubung 239 (+)
Bedrohung 241 (+)
Gefährliche KV auch noch Nr. 5 bejaht wegen Schläge auf Kopf ins Kette um Hals
Die angewendeten Vorschriften waren falsch angegeben. Sowohl im Urteil auch bei den Protokollen fehlten die Unterschriften. Die in Augenscheinname der Fotos der Verletzung hätte unter Anwesenheit des Angeklagten erfolgen müssen.
Hat noch einer den Meinungsstreit im Fischer gefunden und aufgrund der BGH Meinung Raub abgelehnt und nur Diebstahl angenommen? Da war eig ein ganz passendes Beispiel mit einem gefesselten Portier eines Hotels, auf dem Weg nach draußen haben sie dann noch spontan die Kasse leergeräumt - nach BGH: Diebstahl, da die Nötigungshandlung (Fesseln) bereits abgeschlossen war und nur noch die Nötigungswirkungen fortdauerten
Ja, aber das ist überholt. Steht auch so im Fischer. bghst 32,88 war das, nun bghst 48, 365.
12.03.2021, 16:44
12.03.2021, 16:45
(12.03.2021, 16:43)Gast schrieb:(12.03.2021, 16:37)Hessen schrieb:(12.03.2021, 15:52)Romina NRW schrieb:(12.03.2021, 15:42)Gast schrieb: PPM
(12.03.2021, 15:41)Hessenm schrieb: Oh man,
Habt ihr versuchten Mord angenommen ???
Nein, hab gesagt kein unmittelbares ansetzen. Sonst hätte ich nämlich gar nix gehabt!
Hab auch wegen unmittelbaren Ansetzen (-), weil zwar Tatplanung, aber er sagte „Er könne“ ... seinen Freund wegen des PKWs anrufen und ging dann schlafen...
Hab auch 239 a (-) weil keine Erpressungsabsicht.
Stattdessen 249 I, 250 I Nr. 1 a (beisichführen von Kampfmessern)
250 II Nr. 1 (-) klarstellungshalber wg verwenden (-); war ja vorher
Raub thematisiert insbesondere Finalität
Dann normale Freiheitsberaubung 239 (+)
Bedrohung 241 (+)
Gefährliche KV auch noch Nr. 5 bejaht wegen Schläge auf Kopf ins Kette um Hals
Die angewendeten Vorschriften waren falsch angegeben. Sowohl im Urteil auch bei den Protokollen fehlten die Unterschriften. Die in Augenscheinname der Fotos der Verletzung hätte unter Anwesenheit des Angeklagten erfolgen müssen.
Hat noch einer den Meinungsstreit im Fischer gefunden und aufgrund der BGH Meinung Raub abgelehnt und nur Diebstahl angenommen? Da war eig ein ganz passendes Beispiel mit einem gefesselten Portier eines Hotels, auf dem Weg nach draußen haben sie dann noch spontan die Kasse leergeräumt - nach BGH: Diebstahl, da die Nötigungshandlung (Fesseln) bereits abgeschlossen war und nur noch die Nötigungswirkungen fortdauerten
Ja, aber das ist überholt. Steht auch so im Fischer. bghst 32,88 war das, nun bghst 48, 365.
Hier wird viel vertreten, Raub wohl näher an der Rechtsprechung. Aber ist doch egal, wer es ablehnt prüft Diebstahl mit waffen und lehnt 239a ab.
12.03.2021, 16:46
(12.03.2021, 16:43)Gast schrieb:(12.03.2021, 16:37)Hessen schrieb:(12.03.2021, 15:52)Romina NRW schrieb:(12.03.2021, 15:42)Gast schrieb: PPM
(12.03.2021, 15:41)Hessenm schrieb: Oh man,
Habt ihr versuchten Mord angenommen ???
Nein, hab gesagt kein unmittelbares ansetzen. Sonst hätte ich nämlich gar nix gehabt!
Hab auch wegen unmittelbaren Ansetzen (-), weil zwar Tatplanung, aber er sagte „Er könne“ ... seinen Freund wegen des PKWs anrufen und ging dann schlafen...
Hab auch 239 a (-) weil keine Erpressungsabsicht.
Stattdessen 249 I, 250 I Nr. 1 a (beisichführen von Kampfmessern)
250 II Nr. 1 (-) klarstellungshalber wg verwenden (-); war ja vorher
Raub thematisiert insbesondere Finalität
Dann normale Freiheitsberaubung 239 (+)
Bedrohung 241 (+)
Gefährliche KV auch noch Nr. 5 bejaht wegen Schläge auf Kopf ins Kette um Hals
Die angewendeten Vorschriften waren falsch angegeben. Sowohl im Urteil auch bei den Protokollen fehlten die Unterschriften. Die in Augenscheinname der Fotos der Verletzung hätte unter Anwesenheit des Angeklagten erfolgen müssen.
Hat noch einer den Meinungsstreit im Fischer gefunden und aufgrund der BGH Meinung Raub abgelehnt und nur Diebstahl angenommen? Da war eig ein ganz passendes Beispiel mit einem gefesselten Portier eines Hotels, auf dem Weg nach draußen haben sie dann noch spontan die Kasse leergeräumt - nach BGH: Diebstahl, da die Nötigungshandlung (Fesseln) bereits abgeschlossen war und nur noch die Nötigungswirkungen fortdauerten
Ja, aber das ist überholt. Steht auch so im Fischer. bghst 32,88 war das, nun bghst 48, 365.
Nicht gesehen, aber genauso entschieden