12.03.2021, 15:41
Oh man,
Habt ihr versuchten Mord angenommen ???
Habt ihr versuchten Mord angenommen ???
12.03.2021, 15:42
12.03.2021, 15:44
Rüge nur § 338 Nr. 5 wegen § 247 StPO (Inaugenscheinnahme Lichtbildmappe)
Versuchter Mord mangels unmittelbaren Ansetzen zu verneinen, da ja noch wesentliche Zwischenakte (Ausleihen des PKW) nach Tatplan erforderlich. Damit dann § 30 II Var. 3 StGB aber
Versuchter Mord mangels unmittelbaren Ansetzen zu verneinen, da ja noch wesentliche Zwischenakte (Ausleihen des PKW) nach Tatplan erforderlich. Damit dann § 30 II Var. 3 StGB aber
12.03.2021, 15:48
(12.03.2021, 15:44)Ref Berlin 2 schrieb: Rüge nur § 338 Nr. 5 wegen § 247 StPO (Inaugenscheinnahme Lichtbildmappe)
Versuchter Mord mangels unmittelbaren Ansetzen zu verneinen, da ja noch wesentliche Zwischenakte (Ausleihen des PKW) nach Tatplan erforderlich. Damit dann § 30 II Var. 3 StGB aber
Hab ich zeitlich alles gar nicht mehr geschafft. 224 noch schnell geprüft und 239b schon nicht mehr geschafft
12.03.2021, 15:52
(12.03.2021, 15:42)Gast schrieb: PPM
(12.03.2021, 15:41)Hessenm schrieb: Oh man,
Habt ihr versuchten Mord angenommen ???
Nein, hab gesagt kein unmittelbares ansetzen. Sonst hätte ich nämlich gar nix gehabt!
Hab auch wegen unmittelbaren Ansetzen (-), weil zwar Tatplanung, aber er sagte „Er könne“ ... seinen Freund wegen des PKWs anrufen und ging dann schlafen...
Hab auch 239 a (-) weil keine Erpressungsabsicht.
Stattdessen 249 I, 250 I Nr. 1 a (beisichführen von Kampfmessern)
250 II Nr. 1 (-) klarstellungshalber wg verwenden (-); war ja vorher
Raub thematisiert insbesondere Finalität
Dann normale Freiheitsberaubung 239 (+)
Bedrohung 241 (+)
Gefährliche KV auch noch Nr. 5 bejaht wegen Schläge auf Kopf ins Kette um Hals
Die angewendeten Vorschriften waren falsch angegeben. Sowohl im Urteil auch bei den Protokollen fehlten die Unterschriften. Die in Augenscheinname der Fotos der Verletzung hätte unter Anwesenheit des Angeklagten erfolgen müssen.
12.03.2021, 15:57
(12.03.2021, 15:52)Romina NRW schrieb:(12.03.2021, 15:42)Gast schrieb: PPM
(12.03.2021, 15:41)Hessenm schrieb: Oh man,
Habt ihr versuchten Mord angenommen ???
Nein, hab gesagt kein unmittelbares ansetzen. Sonst hätte ich nämlich gar nix gehabt!
Hab auch wegen unmittelbaren Ansetzen (-), weil zwar Tatplanung, aber er sagte „Er könne“ ... seinen Freund wegen des PKWs anrufen und ging dann schlafen...
Hab auch 239 a (-) weil keine Erpressungsabsicht.
Stattdessen 249 I, 250 I Nr. 1 a (beisichführen von Kampfmessern)
250 II Nr. 1 (-) klarstellungshalber wg verwenden (-); war ja vorher
Raub thematisiert insbesondere Finalität
Dann normale Freiheitsberaubung 239 (+)
Bedrohung 241 (+)
Gefährliche KV auch noch Nr. 5 bejaht wegen Schläge auf Kopf ins Kette um Hals
Die angewendeten Vorschriften waren falsch angegeben. Sowohl im Urteil auch bei den Protokollen fehlten die Unterschriften. Die in Augenscheinname der Fotos der Verletzung hätte unter Anwesenheit des Angeklagten erfolgen müssen.
Super, hab ich alles nicht
12.03.2021, 15:57
Was habt ihr zu der Wahlverteidigung?
Weiß nicht warum es da nen Wechsel hab udn worauf die hinaus wollten.
Weiß nicht warum es da nen Wechsel hab udn worauf die hinaus wollten.
12.03.2021, 15:58
(12.03.2021, 15:52)Romina NRW schrieb:(12.03.2021, 15:42)Gast schrieb: PPM
(12.03.2021, 15:41)Hessenm schrieb: Oh man,
Habt ihr versuchten Mord angenommen ???
Nein, hab gesagt kein unmittelbares ansetzen. Sonst hätte ich nämlich gar nix gehabt!
Hab auch wegen unmittelbaren Ansetzen (-), weil zwar Tatplanung, aber er sagte „Er könne“ ... seinen Freund wegen des PKWs anrufen und ging dann schlafen...
Hab auch 239 a (-) weil keine Erpressungsabsicht.
Stattdessen 249 I, 250 I Nr. 1 a (beisichführen von Kampfmessern)
250 II Nr. 1 (-) klarstellungshalber wg verwenden (-); war ja vorher
Raub thematisiert insbesondere Finalität
Dann normale Freiheitsberaubung 239 (+)
Bedrohung 241 (+)
Gefährliche KV auch noch Nr. 5 bejaht wegen Schläge auf Kopf ins Kette um Hals
Die angewendeten Vorschriften waren falsch angegeben. Sowohl im Urteil auch bei den Protokollen fehlten die Unterschriften. Die in Augenscheinname der Fotos der Verletzung hätte unter Anwesenheit des Angeklagten erfolgen müssen.
Welche Vorschriften waren falsch? 239a I 2. Hs? Es war doch Ausnutzen der Bemächtigungslage
12.03.2021, 15:58
(12.03.2021, 15:57)Gast schrieb: Was habt ihr zu der Wahlverteidigung?
Weiß nicht warum es da nen Wechsel hab udn worauf die hinaus wollten.
Ich habe es bei der Revisionsbegründungsfrist und dort bei der maßgeblichen Zustellung angesprochen. Es war letztlich aber ne krasse Nebelkerze wegen § 145a StPO
12.03.2021, 15:58
(12.03.2021, 15:57)Gast schrieb:(12.03.2021, 15:52)Romina NRW schrieb:(12.03.2021, 15:42)Gast schrieb: PPM
(12.03.2021, 15:41)Hessenm schrieb: Oh man,
Habt ihr versuchten Mord angenommen ???
Nein, hab gesagt kein unmittelbares ansetzen. Sonst hätte ich nämlich gar nix gehabt!
Hab auch wegen unmittelbaren Ansetzen (-), weil zwar Tatplanung, aber er sagte „Er könne“ ... seinen Freund wegen des PKWs anrufen und ging dann schlafen...
Hab auch 239 a (-) weil keine Erpressungsabsicht.
Stattdessen 249 I, 250 I Nr. 1 a (beisichführen von Kampfmessern)
250 II Nr. 1 (-) klarstellungshalber wg verwenden (-); war ja vorher
Raub thematisiert insbesondere Finalität
Dann normale Freiheitsberaubung 239 (+)
Bedrohung 241 (+)
Gefährliche KV auch noch Nr. 5 bejaht wegen Schläge auf Kopf ins Kette um Hals
Die angewendeten Vorschriften waren falsch angegeben. Sowohl im Urteil auch bei den Protokollen fehlten die Unterschriften. Die in Augenscheinname der Fotos der Verletzung hätte unter Anwesenheit des Angeklagten erfolgen müssen.
Super, hab ich alles nicht
Bei den Protokollen stand doch „gez. (...)“