11.03.2021, 19:40
(11.03.2021, 18:48)Gast schrieb:(11.03.2021, 18:23)NRW auch schrieb:(11.03.2021, 18:21)Gast schrieb:(11.03.2021, 18:16)NRW auch schrieb: Wichtig war auch, dass man erst den Richter anhauen muss, wegen der Durchsuchung und erst im Notfall die StA... im Kommentar steht irgendwo... meistens bis 21 Uhr Richter im Haus... und im Bearbeitervermerk IN NRW war auch genau das angegeben, dass der bis 21:00 Uhr im Haus war. Durchsuchung war von 20:30-21:00 Uhr laut Bericht der Durchsuchung.
Ich habe Beweisverwertungsverbot angenommen, wegen der Beschlagnahme / Durchsuchung, aber Achtung... habe dann denn Beweis geführt, weil die ja am Anfang, bevor die Beamten die Wohnung betreten habe "augenscheinlich" (genau so stand es auch im SV) dass Kennzeichen, mit Bastelutensilien und schwarzer und gelber Folie gesehen habe. Müsste als Indiz ja vielleicht ausreichen, mit den Aussagen vom Band...
hoffe man dreht mir keinen Strick darauf im Sinne von... UMGEHUNG... aber es ist nun mal so... dass die ja am Anfang nur durch das Reinschauen in die Wohnung schon etwas wahrgenommen haben, was für einen hinreichenden Tatverdacht wohl ausreichen mag.
Oder total bekloppt die Idee?
ich hab das genauso. das erste eintreten war legitim weil GiV, und bereits dort hatten die beamten das kfz schild gesehen. ob danach evtl das zweite betreten und die beschlagnahme rw waren ist egal, da die beamten bereits durch das wahrnehmen im rahmen des ersten (rm) betretens als zeugen vernommen werden könnten
Juuuhuu, wie beruhigend...
ist das ironie?
Nein, war ernst. Dann war mein Gedanke ja doch nicht sooo abgespacet...
11.03.2021, 19:41
Zur Wohnungsdurchsuchung BGH, Beschl. v. 4.6.2020 − 4 StR 15/20
11.03.2021, 19:44
(11.03.2021, 19:35)Guest schrieb: Die Person, die gestern sagte, dass sie sich für heute keinen Betrug/ Computerbetrug wünscht soll mal Bescheid geben, was morgen auf keinen Fall dran kommen soll.
Der war icke^^ morgen bitte wieder nix mit Zivilrecht, Feuer und Co. dazu keine groteske "Frist lief nicht weil beim Urteil XY nicht passte -Problematik" nix mit unterlassener Beweiserhebung und nix mit falscher Besetzung des Gerichts!
11.03.2021, 19:48
(11.03.2021, 19:01)GastNRW21 schrieb:(11.03.2021, 18:58)S2-Orakel schrieb:(11.03.2021, 18:47)S2? schrieb: Was sagt das S2-Orakel?
Urteil
DAS WÄR MAL BITTER!! in NRW kommt im März selten Urteil.. hoffe das bleibt so
Dafür liefen in den Jahren 2008-2015 im März ausnahmslos Urteilsklausuren. Ich glaube kaum, dass sich daraus irgendeine Regelmäßigkeit ableiten lässt
11.03.2021, 19:56
(11.03.2021, 19:41)GastBER schrieb: Zur Wohnungsdurchsuchung BGH, Beschl. v. 4.6.2020 − 4 StR 15/20
Im Berliner Sachverhalt ging der Staatsanwalt aber rechtsirrig davon aus, Gefahr im Verzug würde vorliegen. Die Beamten gingen (in Kenntnis der Tatsache, dass Gefahr im Verzug nicht vorliegt) davon aus, dass die Anordnung des Staatsanwaltes ausreicht. Also wurde nach dieser Sachverhaltsvariante der Richtervorbehalt nicht bewusst umgangen. In der Abwägung kann man daher dazu kommen, dass kein Beweisverwertungsverbot folgt.
11.03.2021, 19:57
(11.03.2021, 19:44)Gast schrieb:(11.03.2021, 19:35)Guest schrieb: Die Person, die gestern sagte, dass sie sich für heute keinen Betrug/ Computerbetrug wünscht soll mal Bescheid geben, was morgen auf keinen Fall dran kommen soll.
Der war icke^^ morgen bitte wieder nix mit Zivilrecht, Feuer und Co. dazu keine groteske "Frist lief nicht weil beim Urteil XY nicht passte -Problematik" nix mit unterlassener Beweiserhebung und nix mit falscher Besetzung des Gerichts!
Danke. Dann ziehe ich mir das nochmal rein.
11.03.2021, 20:12
(11.03.2021, 19:56)Gast schrieb:(11.03.2021, 19:41)GastBER schrieb: Zur Wohnungsdurchsuchung BGH, Beschl. v. 4.6.2020 − 4 StR 15/20
Im Berliner Sachverhalt ging der Staatsanwalt aber rechtsirrig davon aus, Gefahr im Verzug würde vorliegen. Die Beamten gingen (in Kenntnis der Tatsache, dass Gefahr im Verzug nicht vorliegt) davon aus, dass die Anordnung des Staatsanwaltes ausreicht. Also wurde nach dieser Sachverhaltsvariante der Richtervorbehalt nicht bewusst umgangen. In der Abwägung kann man daher dazu kommen, dass kein Beweisverwertungsverbot folgt.
Zum Glück siehst du das auch so, hatte schon Panik bekommen, dass ich nicht im Sinne des BGH entschieden hab ^^
11.03.2021, 20:14
Hab ANgst, dass morgen ein Urteil kommt.
11.03.2021, 20:17
(11.03.2021, 20:14)Gast schrieb: Hab ANgst, dass morgen ein Urteil kommt.
kommt nicht, chill
https://www.juristenkoffer.de/refblog/ex...-2-examen/
11.03.2021, 20:21
(11.03.2021, 20:17)Gast schrieb:(11.03.2021, 20:14)Gast schrieb: Hab ANgst, dass morgen ein Urteil kommt.
kommt nicht, chill
https://www.juristenkoffer.de/refblog/ex...-2-examen/
Der Artikel ist übrigens von "Michael, ehemaliger Referendar in NRW"
Also bombensicher^^