11.03.2021, 16:38
(11.03.2021, 16:35)Gast Hessen schrieb:(11.03.2021, 14:54)Gast schrieb: NRW heute
OLG Hamm, Beschluss vom 7.4.2020 – 4 RVS 12/20, BeckRS 2020, 9059
Unterschlagung der Karte
zweite Komplex:
Tanken ohne zu zahlen mit überklebten, so aber keinem Land zuordnenbaren fremden Kennzeichen.
Und anschloch ab Polizisten.
Prozessual: Spontanaußerung
Durchsuchung bei fehlender Gefahr im Verzug
In Ordnung, aber auf die Nummer mit 274 I Nr.2 muss man kommen. Stand soweit ich weiß nicht im Kommentar, ich kannte nur die Entscheidung in groben Zügen.
Danke für den Beschluss. Immerhin hat auch das AG Paderborn Computerbetrug angenommen. Dann bin ich vlt. doch nicht so doof wie gedacht - jedenfalls nicht doofer als das AG Paderborn
Jetzt rächt sich so langsam, dass die Notenanforderungen im OLG Hamm Bereich nur über bestehen liegen ?
11.03.2021, 16:50
11.03.2021, 16:53
Wie sind die Chancen auf Urteil Morgen?
11.03.2021, 17:00
Kennzeichenkomplex wohl : OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 28.1.2020 3 Ss 350/19
11.03.2021, 17:03
Irgendwie hatte ich in Erinnerung, dass in Hessen Haftgründe auch nicht zu prüfen waren oder hab ich mich vertan...
Hab leider auch Computerbetrug angenommen und keine Urkundenunterdrückung geprüft und im Eifer des Gefechts auch vergessen etwas zur Verwertbarkeit des richterlichen Protokolls zu schreiben.... War schon wieder nichts... könnte langsam echt nur noch heulen.
Hab leider auch Computerbetrug angenommen und keine Urkundenunterdrückung geprüft und im Eifer des Gefechts auch vergessen etwas zur Verwertbarkeit des richterlichen Protokolls zu schreiben.... War schon wieder nichts... könnte langsam echt nur noch heulen.
11.03.2021, 17:07
11.03.2021, 17:28
Wenn ich das richtig sehe, habe die Instanzen das vor dem OLG nicht “richtig” im Sinne des OLG gelöst. Immer wieder schön, gleich zwei solcher Leckerbissen in der Klausur zu finden :-)
11.03.2021, 17:31
(11.03.2021, 17:28)Gast schrieb: Wenn ich das richtig sehe, habe die Instanzen das vor dem OLG nicht “richtig” im Sinne des OLG gelöst. Immer wieder schön, gleich zwei solcher Leckerbissen in der Klausur zu finden :-)
ist das bei wegen erfolgreichen revisionen aus rechtsgründen nicht immer so? dass die unteren gerichte das recht „nicht richtig“ im sinne des oberen gerichts ausgelegt hatten?
11.03.2021, 17:32
(11.03.2021, 17:03)Gast schrieb: Irgendwie hatte ich in Erinnerung, dass in Hessen Haftgründe auch nicht zu prüfen waren oder hab ich mich vertan...
Hab leider auch Computerbetrug angenommen und keine Urkundenunterdrückung geprüft und im Eifer des Gefechts auch vergessen etwas zur Verwertbarkeit des richterlichen Protokolls zu schreiben.... War schon wieder nichts... könnte langsam echt nur noch heulen.
Oh doch du hast Recht. Die waren auch ausgeschlossen. Hab ich vergessen in der Liste.
11.03.2021, 17:35
(11.03.2021, 17:00)Berlin089 schrieb: Kennzeichenkomplex wohl : OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 28.1.2020 3 Ss 350/19
Verdammt. Ich hab die Klausur so mies in den Sand gesetzt. 274 nicht Mal ansatzweise geprüft. Weder bei Kennzeichen noch bei NFC...Und die Beleidigung habe ich auch vollkommen überlesen. Ich hab mich noch gefragt, was das mit der Tür soll. Was hat er denn nochmal zu den Polizeibeamten gesagt?
Strafrecht ist einfach so hart.