11.03.2021, 15:37
Wer kommt denn bitte auf §274 StGB in diesem Zusammenhang?
Ich kann nicht mal dem Urteil richtig folgen....puh...
Ich kann nicht mal dem Urteil richtig folgen....puh...
11.03.2021, 15:38
11.03.2021, 15:38
Alter die Klausur ist so krank.. wer soll das alles schaffen
11.03.2021, 15:41
wohin habt ihr angeklagt? ich hatte einfach null zeit, mir über prozessuales nachzudenken, dementsprechend fehlt mir auch das b gutachten... habe einfach schöffengericht genommen weil mir im eifer des gefechts nichts eingefallen ist...
11.03.2021, 15:45
(11.03.2021, 15:41)GästinNRW schrieb: wohin habt ihr angeklagt? ich hatte einfach null zeit, mir über prozessuales nachzudenken, dementsprechend fehlt mir auch das b gutachten... habe einfach schöffengericht genommen weil mir im eifer des gefechts nichts eingefallen ist...263, 274, 248b
185
263a, 246
11.03.2021, 15:46
(11.03.2021, 15:45)Gast schrieb:(11.03.2021, 15:41)GästinNRW schrieb: wohin habt ihr angeklagt? ich hatte einfach null zeit, mir über prozessuales nachzudenken, dementsprechend fehlt mir auch das b gutachten... habe einfach schöffengericht genommen weil mir im eifer des gefechts nichts eingefallen ist...263, 274, 248b
185
263a, 246
Beantragt habe ich
Die Eröffnung des HV
Bestellung eines PV
111a StPO
11.03.2021, 15:50
(11.03.2021, 15:46)Gast schrieb:(11.03.2021, 15:45)Gast schrieb:(11.03.2021, 15:41)GästinNRW schrieb: wohin habt ihr angeklagt? ich hatte einfach null zeit, mir über prozessuales nachzudenken, dementsprechend fehlt mir auch das b gutachten... habe einfach schöffengericht genommen weil mir im eifer des gefechts nichts eingefallen ist...263, 274, 248b
185
263a, 246
Beantragt habe ich
Die Eröffnung des HV
Bestellung eines PV
111a StPO
Er hatte doch einen Verteidiger. Und Entziehung der Fahrentziehung wegen Schwarztankens? Ich habe Strafrichter gewählt, weil nur vergehen und nicht mehr als zwei Jahre, er kann notfalls bis vier Jahre gehen.
11.03.2021, 15:51
Nur 362 für's tanken und 185,52 für die Beleidigungen
113 war raus wegen 113 III
Keine Strafbarkeit wegen dem Kennzeichen
Nutzung der Karte straflos weil keine Täuschung und Beweisverwertungsverbot wegen 136 StPO
Anklage strafrichter
113 war raus wegen 113 III
Keine Strafbarkeit wegen dem Kennzeichen
Nutzung der Karte straflos weil keine Täuschung und Beweisverwertungsverbot wegen 136 StPO
Anklage strafrichter
11.03.2021, 15:59
(11.03.2021, 15:51)Gast schrieb: Nur 362 für's tanken und 185,52 für die Beleidigungen
113 war raus wegen 113 III
Keine Strafbarkeit wegen dem Kennzeichen
Nutzung der Karte straflos weil keine Täuschung und Beweisverwertungsverbot wegen 136 StPO
Anklage strafrichter
Auf die Spontanäußerung wurde wirklich eindeutig hingedeutet... 136 war damit gar nicht verletzt.
11.03.2021, 16:02
Wieder eine Freundlichkeit hier im Forum. Wer es gesehen hat, Glückwunsch, wer es nicht gesehen hat, Kopf hoch!
Morgen ist eine neue Runde, da hilft und schadet nichts von dem, was ihr heute geschrieben habt!
Morgen ist eine neue Runde, da hilft und schadet nichts von dem, was ihr heute geschrieben habt!