11.03.2021, 12:13
Und wenn ich das Gefühl habe, dass ich wirklich gar nichts im Verwaltungsrecht kann ? Öff-Recht allgemein ist sehr schwach bei mir.
11.03.2021, 12:40
(11.03.2021, 12:13)zazamaldini schrieb: Und wenn ich das Gefühl habe, dass ich wirklich gar nichts im Verwaltungsrecht kann ? Öff-Recht allgemein ist sehr schwach bei mir.
Das Gefühl wirst du auch in einem halben Jahr nicht los sein. Kann man in Hessen ohne weiteres in den Verbesserungsversuch? Falls ja, dann schreib ohne Zweifel im August. Das ist noch sooo viel Zeit.
11.03.2021, 12:45
11.03.2021, 12:50
Den Verbesserungsversuch kann ich nicht mehr wahrnehmen, sofern ich bestehen sollte. Folgende Kombinationen wären stand jetzt für mich möglich : August Examen, September Schwerpunkts-Hausarbeit, relativ eng gestaffelt beide mündlichen Prüfungen.
Wenn ich im Oktober schreiben sollte, muss ich bis zum März auf die Hausarbeit " warten " , da kann ich eig auch direkt im Februar schreiben. Klar, es wäre insgesamt etwas angenehmer, aber keine Ahnung.
Bin hin und her gerissen, ob ich August schreiben soll. Das Risiko einer schlechten Note gerade im Öff-Recht ist echt zu hoch. Ah mannnnnn
Wenn ich im Oktober schreiben sollte, muss ich bis zum März auf die Hausarbeit " warten " , da kann ich eig auch direkt im Februar schreiben. Klar, es wäre insgesamt etwas angenehmer, aber keine Ahnung.
Bin hin und her gerissen, ob ich August schreiben soll. Das Risiko einer schlechten Note gerade im Öff-Recht ist echt zu hoch. Ah mannnnnn
11.03.2021, 12:53
(11.03.2021, 12:13)zazamaldini schrieb: Und wenn ich das Gefühl habe, dass ich wirklich gar nichts im Verwaltungsrecht kann ? Öff-Recht allgemein ist sehr schwach bei mir.
Hey, ich war im ÖffR auch lange schwach. Fand ÖffR zwar spannend, aber irgendwie war ich vom Stoff überladen, im 3. Semester mit Ach und Krach 4 Punkte im VerwR geholt.
Ich bin durch die Hälfte der öff-rechtlichen Examensprobeklausuren durchgefallen, die anderen immer so knapp 7-8 Punkte. Ich hatte trotzdem das Gefühl, dass ichs kann, weil ÖR einfach irgendwie mein Herzensding war. Irgendwann hab ichs kapiert (und das bring ich jetzt mittlerweile auch meinen Studis so in den Arbeitsgemeinschaften bei): ÖR ist reine Struktur! Du kannst das geilste Wissen haben, das bringt dir nix, wenn du nicht weißt, wo du es anbringen musst.
Deswegen: lern die Aufbauten von AK, VK, und vor allem: einstweiligen Rechtsschutz in der Begründetheit! Schreib dir das Schema hin bevor du irgendwas inhaltliches machst und hangele dich dann an der Skizze entlang. Im VwR steht fast alles im Gesetz, das ist echt kein Hexenwerk. Aber man muss wissen, wo man den Kram prüfen kann. Für ne einfache Zulässigkeitsprüfung ohne Probleme sollte man nicht länger als 10-20 Min fürs Formulieren brauchen. Noch ein Tipp von meinem Prof: bei einfachen Zulässigkeiten immer erst die Begründheitheitsprüfung machen und in den letzten 20 Minuten die Zulässigkeit. Ergebnis in der VerwR Examensklausur: 13 Punkte.
Du schaffst das!
11.03.2021, 13:20
(11.03.2021, 12:53)Gast schrieb:Danke, bin guter Dinge, dass ich spätestens zum Anfang nächsten Jahres ein gutes Examen hinlegen werde. Macht mir nur Kopfschmerzen, ob ich es bis zum August hinbekommen werde. Will eigentlich so schnell wie möglich raus, es reicht langsam. Bin echt mega abgefucked, und wie oben mal erwähnt, ein sehr familienbewusster Mensch, gerade gegenüber meinen Eltern, die mir bis heute immer den Rücken gestärkt haben. Und das Gefühl, dass man sie warten lässt, seit so langer Zeit schon, macht mich einfach fertig. Das war auch immer wieder einer der Gründe, die mich so runtergezogen haben und ich dadurch dann auf Biegen und Brechen unrealistische Pläne gemacht habe, die quasi unmöglich zu realisieren waren. Und so ging das die ganze zeit , hin und her, hin und her. Das Rep ist schon etwas her, und wie erwähnt, gerade im Verwaltungsrecht tu ich mich echt schwer. Ich bin bestimmt kein Perfektionist, aber nach so langer Zeit im Studium möchte ich mit einer akzeptablen Note raus. Und seit langer Zeit bin ich wirklich jeden Tag am Machen und Tun. Ob es für August reicht, steht auf einem anderen Blatt . Ich weiß, dass das bei einem Langzeitstudenten wie mir gerne mal dann so aussieht, dass das wieder nur eine Ausrede ist. Wären wir jetzt noch irgendwo im Dezember / Anfang Januar rum, hätte ich mich saaaaaafe für den Augusttermin entschieden.(11.03.2021, 12:13)zazamaldini schrieb: Und wenn ich das Gefühl habe, dass ich wirklich gar nichts im Verwaltungsrecht kann ? Öff-Recht allgemein ist sehr schwach bei mir.
Hey, ich war im ÖffR auch lange schwach. Fand ÖffR zwar spannend, aber irgendwie war ich vom Stoff überladen, im 3. Semester mit Ach und Krach 4 Punkte im VerwR geholt.
Ich bin durch die Hälfte der öff-rechtlichen Examensprobeklausuren durchgefallen, die anderen immer so knapp 7-8 Punkte. Ich hatte trotzdem das Gefühl, dass ichs kann, weil ÖR einfach irgendwie mein Herzensding war. Irgendwann hab ichs kapiert (und das bring ich jetzt mittlerweile auch meinen Studis so in den Arbeitsgemeinschaften bei): ÖR ist reine Struktur! Du kannst das geilste Wissen haben, das bringt dir nix, wenn du nicht weißt, wo du es anbringen musst.
Deswegen: lern die Aufbauten von AK, VK, und vor allem: einstweiligen Rechtsschutz in der Begründetheit! Schreib dir das Schema hin bevor du irgendwas inhaltliches machst und hangele dich dann an der Skizze entlang. Im VwR steht fast alles im Gesetz, das ist echt kein Hexenwerk. Aber man muss wissen, wo man den Kram prüfen kann. Für ne einfache Zulässigkeitsprüfung ohne Probleme sollte man nicht länger als 10-20 Min fürs Formulieren brauchen. Noch ein Tipp von meinem Prof: bei einfachen Zulässigkeiten immer erst die Begründheitheitsprüfung machen und in den letzten 20 Minuten die Zulässigkeit. Ergebnis in der VerwR Examensklausur: 13 Punkte.
Du schaffst das!
11.03.2021, 13:36
(11.03.2021, 12:50)zazamaldini schrieb: Den Verbesserungsversuch kann ich nicht mehr wahrnehmen, sofern ich bestehen sollte. Folgende Kombinationen wären stand jetzt für mich möglich : August Examen, September Schwerpunkts-Hausarbeit, relativ eng gestaffelt beide mündlichen Prüfungen.
Wenn ich im Oktober schreiben sollte, muss ich bis zum März auf die Hausarbeit " warten " , da kann ich eig auch direkt im Februar schreiben. Klar, es wäre insgesamt etwas angenehmer, aber keine Ahnung.
Bin hin und her gerissen, ob ich August schreiben soll. Das Risiko einer schlechten Note gerade im Öff-Recht ist echt zu hoch. Ah mannnnnn
Jo, hier ist wieder der 18 Sem Typ von vorhin. Auch wenn ich hier etwas gegen den Strom schwimme, ich würde sagen das halbe Jahr ist auch egal. Ich würde jederzeit 1 Semester gegen einen Notenpunkt eintauschen. Aber nur wenn du dir über folgendes sicher sein kannst:
1. Du schreibst im Februar, komme was wolle (melde dich am besten jetzt schon an),
2. Du nutzt die Zeit auch wirklich gut. Nicht nur fürs Bullemielernen, sondern um souverän, professionell und effizient zu werden.
3. Du bleibst fit. 10 Stunden Workload bringt dir nichts wenn du ausgebrannt in die Klausur reingehst. 6 Stunden konzentriertes, kontinuierliches lernen mit genug Pausen dazwischen und wovon mindestens 40% aktives lernen (=schreiben) ist, vielleicht sogar besser 60%.
4. Du versinkst in der Zeit nicht in Selbsthass und Verzweiflung. Weil ich merke, du drehst ein bisschen am Rad. Gute Nerven und ruhiger Puls machen locker 20-30% des Examenserfolges aus. Meine schlechtesten Klausuren waren die wo ich grundlos in Panik geraten bin
Wenn du dir nicht ehrlich sagen kannst, dass du das einhalten kannst, dann schreib im August und mach ein Hacken dran. Ich kann dir nochmal dieses reflexive Praxis Ding empfehlen. Da ist zwar viel Geschwafel dabei, aber gerade wenn du zur Kopffickerei neigst, kann es dir evtl. helfen aus diesem Teufelsrad auszutreten. Damit kannst du analysieren, wie du lernst und wozu du lernst, was gut läuft, was nicht.
Was Örecht angeht, gebe ich den anderen Recht. Auch wenn ich damit selbst im Examen nicht so geglänzt habe, ist es an sich eigentlich mit das dankbarste Fach. Ich bin da während der Probeklausuren auch in krasse Notenregionen gekommen. Es ist eigentlich immer das gleiche, sehr strukturell. Wenn du dich anhand einer Skizze entlang hangelst, und den Sachverhalt an richtigen Stellen einbringst, kannst du nicht viel falsch machen. Es ist so ein bisschen wie Mathe in der Schule, man hat immer einen bestimmten Rechenweg mit bestimmten Funktionen und den wendet man halt an. Die Probleme sind auch immer die selben. Bei der Zulässigkeit, musst du aufpassen, dass du bei der richtigen Klage abbiegst und das ganze Fristen-, besondere Klagevoruassetzungedöns schnell auf die Kette kriegst. Bei der Begründetheit kommt es meistens am Ende auf die Abwägung an, die machst du auch schön strukturiert, bringst die betroffenen Grundrechte ein, argumentierst für und weder mit Argumenten aus dem Sachverhalt oder wirst halt ein bisschen kreativ. Dazu noch ein paar Definitionen auf den Kasten haben (Grundrechteschutzbereich, Gefahren- und Störerarten für Polizeiklausuren) und schon ist die Sache gegessen. Wenige aufgedunsene Streitigkeiten als im Strafrecht, weniger Rumblätterei und Nebenkriegsplätze als im Zivilrecht.
11.03.2021, 14:22
(11.03.2021, 13:20)zazamaldini schrieb:(11.03.2021, 12:53)Gast schrieb:Danke, bin guter Dinge, dass ich spätestens zum Anfang nächsten Jahres ein gutes Examen hinlegen werde. Macht mir nur Kopfschmerzen, ob ich es bis zum August hinbekommen werde. Will eigentlich so schnell wie möglich raus, es reicht langsam. Bin echt mega abgefucked, und wie oben mal erwähnt, ein sehr familienbewusster Mensch, gerade gegenüber meinen Eltern, die mir bis heute immer den Rücken gestärkt haben. Und das Gefühl, dass man sie warten lässt, seit so langer Zeit schon, macht mich einfach fertig. Das war auch immer wieder einer der Gründe, die mich so runtergezogen haben und ich dadurch dann auf Biegen und Brechen unrealistische Pläne gemacht habe, die quasi unmöglich zu realisieren waren. Und so ging das die ganze zeit , hin und her, hin und her. Das Rep ist schon etwas her, und wie erwähnt, gerade im Verwaltungsrecht tu ich mich echt schwer. Ich bin bestimmt kein Perfektionist, aber nach so langer Zeit im Studium möchte ich mit einer akzeptablen Note raus. Und seit langer Zeit bin ich wirklich jeden Tag am Machen und Tun. Ob es für August reicht, steht auf einem anderen Blatt . Ich weiß, dass das bei einem Langzeitstudenten wie mir gerne mal dann so aussieht, dass das wieder nur eine Ausrede ist. Wären wir jetzt noch irgendwo im Dezember / Anfang Januar rum, hätte ich mich saaaaaafe für den Augusttermin entschieden.(11.03.2021, 12:13)zazamaldini schrieb: Und wenn ich das Gefühl habe, dass ich wirklich gar nichts im Verwaltungsrecht kann ? Öff-Recht allgemein ist sehr schwach bei mir.
Hey, ich war im ÖffR auch lange schwach. Fand ÖffR zwar spannend, aber irgendwie war ich vom Stoff überladen, im 3. Semester mit Ach und Krach 4 Punkte im VerwR geholt.
Ich bin durch die Hälfte der öff-rechtlichen Examensprobeklausuren durchgefallen, die anderen immer so knapp 7-8 Punkte. Ich hatte trotzdem das Gefühl, dass ichs kann, weil ÖR einfach irgendwie mein Herzensding war. Irgendwann hab ichs kapiert (und das bring ich jetzt mittlerweile auch meinen Studis so in den Arbeitsgemeinschaften bei): ÖR ist reine Struktur! Du kannst das geilste Wissen haben, das bringt dir nix, wenn du nicht weißt, wo du es anbringen musst.
Deswegen: lern die Aufbauten von AK, VK, und vor allem: einstweiligen Rechtsschutz in der Begründetheit! Schreib dir das Schema hin bevor du irgendwas inhaltliches machst und hangele dich dann an der Skizze entlang. Im VwR steht fast alles im Gesetz, das ist echt kein Hexenwerk. Aber man muss wissen, wo man den Kram prüfen kann. Für ne einfache Zulässigkeitsprüfung ohne Probleme sollte man nicht länger als 10-20 Min fürs Formulieren brauchen. Noch ein Tipp von meinem Prof: bei einfachen Zulässigkeiten immer erst die Begründheitheitsprüfung machen und in den letzten 20 Minuten die Zulässigkeit. Ergebnis in der VerwR Examensklausur: 13 Punkte.
Du schaffst das!
Du wirst nie die Garantie haben, dass das Examen super läuft, egal, wie lange du lernst. Bist du sicher, dass du keine Prüfungsangst hast? Examen und Schwerpunkt sind die einzigen beiden Prüfungen, die in unserem Studium zählen und beide schiebst du immer wieder. Das ist kein Angriff, sondern vielleicht ein Ansatz. Wenn du nämlich Prüfungsangst hast, wirst du immer weiter schieben und nie bereit sein. Dann musst du die Angst angehen. Einfach Weiterlernen hilft dann nicht, denn dann wirst du dich nie ausreichend vorbereitet fühlen
11.03.2021, 14:24
(11.03.2021, 13:36)Bummelstudent schrieb:(11.03.2021, 12:50)zazamaldini schrieb: Den Verbesserungsversuch kann ich nicht mehr wahrnehmen, sofern ich bestehen sollte. Folgende Kombinationen wären stand jetzt für mich möglich : August Examen, September Schwerpunkts-Hausarbeit, relativ eng gestaffelt beide mündlichen Prüfungen.
Wenn ich im Oktober schreiben sollte, muss ich bis zum März auf die Hausarbeit " warten " , da kann ich eig auch direkt im Februar schreiben. Klar, es wäre insgesamt etwas angenehmer, aber keine Ahnung.
Bin hin und her gerissen, ob ich August schreiben soll. Das Risiko einer schlechten Note gerade im Öff-Recht ist echt zu hoch. Ah mannnnnn
Jo, hier ist wieder der 18 Sem Typ von vorhin. Auch wenn ich hier etwas gegen den Strom schwimme, ich würde sagen das halbe Jahr ist auch egal. Ich würde jederzeit 1 Semester gegen einen Notenpunkt eintauschen. Aber nur wenn du dir über folgendes sicher sein kannst:
1. Du schreibst im Februar, komme was wolle (melde dich am besten jetzt schon an),
2. Du nutzt die Zeit auch wirklich gut. Nicht nur fürs Bullemielernen, sondern um souverän, professionell und effizient zu werden.
3. Du bleibst fit. 10 Stunden Workload bringt dir nichts wenn du ausgebrannt in die Klausur reingehst. 6 Stunden konzentriertes, kontinuierliches lernen mit genug Pausen dazwischen und wovon mindestens 40% aktives lernen (=schreiben) ist, vielleicht sogar besser 60%.
4. Du versinkst in der Zeit nicht in Selbsthass und Verzweiflung. Weil ich merke, du drehst ein bisschen am Rad. Gute Nerven und ruhiger Puls machen locker 20-30% des Examenserfolges aus. Meine schlechtesten Klausuren waren die wo ich grundlos in Panik geraten bin
Wenn du dir nicht ehrlich sagen kannst, dass du das einhalten kannst, dann schreib im August und mach ein Hacken dran. Ich kann dir nochmal dieses reflexive Praxis Ding empfehlen. Da ist zwar viel Geschwafel dabei, aber gerade wenn du zur Kopffickerei neigst, kann es dir evtl. helfen aus diesem Teufelsrad auszutreten. Damit kannst du analysieren, wie du lernst und wozu du lernst, was gut läuft, was nicht.
Was Örecht angeht, gebe ich den anderen Recht. Auch wenn ich damit selbst im Examen nicht so geglänzt habe, ist es an sich eigentlich mit das dankbarste Fach. Ich bin da während der Probeklausuren auch in krasse Notenregionen gekommen. Es ist eigentlich immer das gleiche, sehr strukturell. Wenn du dich anhand einer Skizze entlang hangelst, und den Sachverhalt an richtigen Stellen einbringst, kannst du nicht viel falsch machen. Es ist so ein bisschen wie Mathe in der Schule, man hat immer einen bestimmten Rechenweg mit bestimmten Funktionen und den wendet man halt an. Die Probleme sind auch immer die selben. Bei der Zulässigkeit, musst du aufpassen, dass du bei der richtigen Klage abbiegst und das ganze Fristen-, besondere Klagevoruassetzungedöns schnell auf die Kette kriegst. Bei der Begründetheit kommt es meistens am Ende auf die Abwägung an, die machst du auch schön strukturiert, bringst die betroffenen Grundrechte ein, argumentierst für und weder mit Argumenten aus dem Sachverhalt oder wirst halt ein bisschen kreativ. Dazu noch ein paar Definitionen auf den Kasten haben (Grundrechteschutzbereich, Gefahren- und Störerarten für Polizeiklausuren) und schon ist die Sache gegessen. Wenige aufgedunsene Streitigkeiten als im Strafrecht, weniger Rumblätterei und Nebenkriegsplätze als im Zivilrecht.
Also jedenfalls in NRW ist es nicht möglich, sich jetzt schon fürs Examen im Februar anzumelden.
11.03.2021, 15:17
(11.03.2021, 12:13)zazamaldini schrieb: Und wenn ich das Gefühl habe, dass ich wirklich gar nichts im Verwaltungsrecht kann ? Öff-Recht allgemein ist sehr schwach bei mir.
Du wirst immer immer immer das Gefühl haben, dass Du X oder Y gar nicht oder nicht gut genug kannst. Wenn du nopch n Jahr lernst, hast du am Ende das Gefühl du kannst die Sachen vom Anfang des Jahres nicht. Wie gesagt, das sind Selbstlügen. Wenn man sich ein Jahr gewissenhaft vorbereitet hat, ist man so fit wie es geht, mehr sollte man für den Erstversuch nicht machen, sondern einfach ins Wasser springen.