09.03.2021, 18:07
09.03.2021, 18:30
Wie habt ihr das mit der Verjährung gelöst und der Hemmung durch den Mahnbescheid? Kam mit den Normen gar nicht zurecht.
09.03.2021, 18:35
(09.03.2021, 18:30)Gast83738 schrieb: Wie habt ihr das mit der Verjährung gelöst und der Hemmung durch den Mahnbescheid? Kam mit den Normen gar nicht zurecht.167 zpo
Zustellung demnächst.
Verzögerung durch Kläger weil veraltetes Formular, aber das ist ein behebbarer Mangel, daher auch die zwischenverfügung. Alle Anspruchsbegründenden Tatsachen dennoch enthalten, Verzögerung durch Kläger auch nur gering da sofort reagiert.
Recht zur Ausnutzung der Frist in ermessenentscheidung mit einfließen lassen.
Auch aus prozesstaktischen Gründen daher 167 (+)
09.03.2021, 18:35
09.03.2021, 19:00
(09.03.2021, 18:35)Hessen schrieb:(09.03.2021, 18:30)Gast83738 schrieb: Wie habt ihr das mit der Verjährung gelöst und der Hemmung durch den Mahnbescheid? Kam mit den Normen gar nicht zurecht.167 zpo
Zustellung demnächst.
Verzögerung durch Kläger weil veraltetes Formular, aber das ist ein behebbarer Mangel, daher auch die zwischenverfügung. Alle Anspruchsbegründenden Tatsachen dennoch enthalten, Verzögerung durch Kläger auch nur gering da sofort reagiert.
Recht zur Ausnutzung der Frist in ermessenentscheidung mit einfließen lassen.
Auch aus prozesstaktischen Gründen daher 167 (+)
so habe ich es auch. Noch kurz geschrieben, dass § 167 nicht durch 691 ii zpo gesperrt ist, weil der nur bei Zurückweisung greift. Frag mich aber, ob das sehr weit hergeholt ist... hatte das Problem, dass ich ein atypischen Dachdarlehen angenommen habe und da deine Rückgabepflicht eigentlich durch Kündigung entsteht... dann wäre man aber nicht zu dem Verjährungsproblem gekommen. Hab dann rumgelabert, dass die Parteien nach nichtfortsetzen der Geschäftsbeziehungen gekündigt und was von Bräuchen im Handelsverkehr gelabert. Ziemlich weit hergeholt, aber irgendwie musste ich ja zur Verjährung und Verjährungshemnung kommen...
09.03.2021, 19:23
(09.03.2021, 18:35)Gast schrieb:ich war eigentlich auch bei Verjährungsbeginn ab 01.01.2019, weil er das Fehlen der Paletten da doch erst bemerkt wurde ?(09.03.2021, 18:30)Gast83738 schrieb: Wie habt ihr das mit der Verjährung gelöst und der Hemmung durch den Mahnbescheid? Kam mit den Normen gar nicht zurecht.
604 V Verjährung beginnt ab Beendigung der Leihe u die war erst durch das Schreiben 2018 beendet, da keine Frist vereinbart war
09.03.2021, 19:28
09.03.2021, 19:35
(09.03.2021, 19:23)Gast schrieb:(09.03.2021, 18:35)Gast schrieb:ich war eigentlich auch bei Verjährungsbeginn ab 01.01.2019, weil er das Fehlen der Paletten da doch erst bemerkt wurde ?(09.03.2021, 18:30)Gast83738 schrieb: Wie habt ihr das mit der Verjährung gelöst und der Hemmung durch den Mahnbescheid? Kam mit den Normen gar nicht zurecht.
604 V Verjährung beginnt ab Beendigung der Leihe u die war erst durch das Schreiben 2018 beendet, da keine Frist vereinbart war
Habe ich auch gedacht. Hatte aber schon das Gefühl, dass die Klausur sehr auf die Hemmung der Verjährung angelegt war, weil Ja sonst auch dieses veraltete Formular komplett irrelevant gewesen wäre... hab mich deshalb entschieden, dass Frist schon 2017 zu laufen begonnen hat...
09.03.2021, 19:39
09.03.2021, 19:42
(09.03.2021, 19:39)Gast schrieb:(09.03.2021, 19:28)Gast BLN029 schrieb:(09.03.2021, 17:51)Gast schrieb:(09.03.2021, 17:47)Gast Gast BLN schrieb: Was kam den in Strafrecht in der Wahlklausur dran, Berliner?
Plädoyer, Verkehrsunfallflucht
In Berlin lief die Revisionsklausur aus Juli 2020!
Im Juli 2020 schon gelaufen oder wie?
In NRW, oder?