09.03.2021, 17:04
(09.03.2021, 17:01)Gast d schrieb:(09.03.2021, 16:55)Gast schrieb:(09.03.2021, 16:53)Gast D schrieb:(09.03.2021, 16:44)NRW schrieb: - Was habt ihr bei der Zulässigkeit der Klage geprüft? Konnte hier erfolgreich gerügt werden (1. Antrag auf Zahlung und 2. Antrag auf Feststellung der Haftung dem Grunde nach)?Wieso nicht Haftung aus § 831 im Verhältnis beklagte zu 1 und geschädigte?
- Begründetheit: Kläger - Mandant 86 VVG iVM 426 I 1, II 1 BGB?
86 I 1 VVG
Inzident: Versicherungsnehmer - M 840 I BGB iVm 823 I BGB
RGV +
Rechtswidrigkeit
--> VSPV durch Unterlassen?
Hätte M Angaben zur standfesten Errichtung machen müssen?
Palandt: Auslegung im Einzelfall
Grundsätzlich nicht,
wenn M Anhaltspunkte für Unsicherheit des Versicherungsnehmers hatte, dann aber schon
Beweistatsache: Hatte M Kenntnis von der Unsicherheit?
BL: Klägerin
Beweisangebot: Zeuge Versicherungsnehmer; wenn er wie in Beschuldigtenvernehmung aussagt, dann trifft er zu dieser Frage keine Aussage
i.E. wird Klägerin wohl beweisfällig bleiben, Beweisprognose gut
Verschulden, Fahrlässigkeit
VSPV durch nicht besondere Prüfung des Zauns?
Palandt: Nötig, wenn Sachkundiger Anhaltspunkte für Prüfung hat
Beweistatsache: Hatte M Anhaltspunkte?
Beweislast: Klägerin (?)
Beweisangebot der Klägerin: Gutachten, dass im Ergebnis sagt, der Bauzaun war mangelhaft errichtet
Beweisangebot M möglich mit Einholung gerichtliches SV-Gutachten darüber, dass da nichts erkennbar war
i.E. war gar nicht streitig das der Bauzaun mangelhaft war, aber für M kann bewiesen werden, dass er das nicht erkennen konnte /musste
[Unsicherheit Versicherungsnehmer auch kein Anhaltspunkt s.o. und Ohne Querverbindung ist auch üblich]
Anhaltspunkt nach "Gewitter" und ungekipptem Zaun?
Jedenfalls hatte da nicht mehr M die Bauaufsicht, sondern B2.
Hier hätte man wohl den B2 noch prüfen müssen?
- Welche Zweckmäßigkeitserwägungen habt ihr noch gefunden?
- Klageerwiderung, Klageabweisungsantrag, Bestreiten unter Verwahrung gegen die Beweislast bzgl. Kenntnis Unsicherheit Versicherungsnehmer und Beweisangebot gerichtliches Sachverständigengutachten dafür, dass Mangelhaftigkeit des Bauzauns nicht erkannt werden musste und die nicht erfolgte weitere Prüfung keine VSP darstellt
Ich habe bei der Zweckmäßigkeit noch die streitverkündung.
Wusste auch nicht wie die Prüfung des Beklagten zu 2 perfekt reinpasste.
Weil der Subunternehmer nicht Verrichtungsgehilfe sondern selbständiger Unternehmer ist.
Aber stelle ich nicht auf die verletzungshandlung der Geschäftsführerin ab und diese ist ja verrichtungsgehilfe der Beklagten zu 1. ich prüfe doch den Anspruch Beklagte zu 1 gegen Geschädigte und die Beklagte zu 1 als gmbh hat ja nicht wirklich die Pflicht verletzt, sondern die GF der Beklagten zu 1.
Bei Gesellschaftern und satzungsmäßigwn Vertretern wird 831 nicht angewendet sondern die Haftung analog 31 bgb bei 823 zugerechnet
09.03.2021, 17:12
Wieso kann man denn das Aufrechterhalten des VB als Hilfsantrag stellen? Dachte das geht nur andersherum???
09.03.2021, 17:19
09.03.2021, 17:23
Tach aus NRW,
LG Bonn, 18 O 75/12 und OLG Köln, 9 U 220/12
LG Bonn, 18 O 75/12 und OLG Köln, 9 U 220/12
09.03.2021, 17:24
(09.03.2021, 17:19)Hessen schrieb:(09.03.2021, 17:12)Gast schrieb: Wieso kann man denn das Aufrechterhalten des VB als Hilfsantrag stellen? Dachte das geht nur andersherum???Ja keine Ahnung.
Ich hab das nicht problematisiert, weil ich das Problem nicht kannte ^^
Kannst du’s erklären?
Ich dachte das geht nicht, weil ich ja schon den Titel hab u es dann im Termin um den Einspruch geht. Daher auch der Hinweis. Wusste aber auch nicht genau ob das stimmt. Hab mir dadurch halt alles bzgl des 255,259 Antrags angeschnitten da ich gesagt habe, der sei unzulässig.
Oh man...
09.03.2021, 17:26
(09.03.2021, 16:53)Gast schrieb:(09.03.2021, 16:49)Hessen123 schrieb: Weiß einer wie man das löst, wenn der Kläger sich in der Begründung seiner Klage vorbehält, die Höhe seiner Forderung anzupassen und das Gericht einen Hinweis gibt, dass die Höhe des Schadens durch dieses geschätzt wird? Kollidiert das dann tatsächlich mit 308...?
Schön dass er sich das vorbehalten hat. Aber er hat ja bei Antragsstellung dann eben doch nichts an der Höhe geändert.
Er hätte ja VB aufrechterhalten und Rest Schaden beantragen können. Das wäre dann eine sachdienliche Klageerweiterung gewesen. Oder vllt gar keine Klageänderung. Dafür war vermutlich dieser Vorbehalt?
Jawoll. Schön in die Bärenfalle des JPA gesprungen und 14.000€ zugesprochen. Meine Fresse, selten blöd.
09.03.2021, 17:27
(09.03.2021, 17:24)Gast schrieb:(09.03.2021, 17:19)Hessen schrieb:(09.03.2021, 17:12)Gast schrieb: Wieso kann man denn das Aufrechterhalten des VB als Hilfsantrag stellen? Dachte das geht nur andersherum???Ja keine Ahnung.
Ich hab das nicht problematisiert, weil ich das Problem nicht kannte ^^
Kannst du’s erklären?
Ich dachte das geht nicht, weil ich ja schon den Titel hab u es dann im Termin um den Einspruch geht. Daher auch der Hinweis. Wusste aber auch nicht genau ob das stimmt. Hab mir dadurch halt alles bzgl des 255,259 Antrags angeschnitten da ich gesagt habe, der sei unzulässig.
Oh man...
Ja unter entgegenstehende rechtshängigkeit vllt? Achje. Das hört sich doch eigentlich auf deiner Seite ganz gut an und auf meiner eher schlecht ^^ Ohwei Ohwei
09.03.2021, 17:29
(09.03.2021, 17:27)Ok Hessen schrieb:Kann dich beruhigen, hört sich vllt gut an aber liest sich sehr sehr schlecht. Vor allem der Rest.(09.03.2021, 17:24)Gast schrieb:(09.03.2021, 17:19)Hessen schrieb:(09.03.2021, 17:12)Gast schrieb: Wieso kann man denn das Aufrechterhalten des VB als Hilfsantrag stellen? Dachte das geht nur andersherum???Ja keine Ahnung.
Ich hab das nicht problematisiert, weil ich das Problem nicht kannte ^^
Kannst du’s erklären?
Ich dachte das geht nicht, weil ich ja schon den Titel hab u es dann im Termin um den Einspruch geht. Daher auch der Hinweis. Wusste aber auch nicht genau ob das stimmt. Hab mir dadurch halt alles bzgl des 255,259 Antrags angeschnitten da ich gesagt habe, der sei unzulässig.
Oh man...
Ja unter entgegenstehende rechtshängigkeit vllt? Achje. Das hört sich doch eigentlich auf deiner Seite ganz gut an und auf meiner eher schlecht ^^ Ohwei Ohwei
Vllt kann 1x was normales dran kommen??? Wie vorhin geschrieben wurde, sowas findest du in keiner probeklausur!
09.03.2021, 17:31
Mal was anderes... in Hessen darf ja keine Berufung in der Klausur dran kommen laut Stoffkatalog. Wenn mein Bestehen an der RA-Klausur scheitern würde, wäre man dann mit einer Prüfungsanfechtung erfolgreich? Ist halt mein Zweitversuch ?
09.03.2021, 17:33
(09.03.2021, 17:31)Gast schrieb: Mal was anderes... in Hessen darf ja keine Berufung in der Klausur dran kommen laut Stoffkatalog. Wenn mein Bestehen an der RA-Klausur scheitern würde, wäre man dann mit einer Prüfungsanfechtung erfolgreich? Ist halt mein Zweitversuch ?
Same Same...keine Ahnung. Kostet alles wieder Zeit u Geld...aber glaube mir wird auch nix anderes bleiben