08.03.2021, 20:07
(08.03.2021, 19:47)GastHesse schrieb:(08.03.2021, 19:02)HE2021 schrieb:(08.03.2021, 18:32)Hasthess schrieb: Habt ihr Tipps für morgen ?? In Hessen müsste es ja eine Urteils-Klausur sein.
Hessen maßt sich doch an, keine Festlegung auf die Z I-IV Bezifferung zu machen.
Da wir schon 2 Urteile hatten, wäre ich mir also nicht so sicher mit der letzten Klausur.
Rechne aber mal mit dem schlimmsten und zieh das ab, was wir schon hatten.
Also vermutlich kein VU mehr, kein 233.
Eine (petitorische) Widerklage oder einstweilige Verfügung sind noch gut drin. Hilfsaufrechnung fehlt. Streitgenossenschaft usw. / Rubrum mit vielen unterschiedlichen Personen fehlt.
Das alles geht sowohl als Urteil als auch als RA sehr gut. Bringts was sich jetzt nochmal da dran zu setzen? Vermutlich nicht wirklich. ^^
Good Luck people.. good luck...
Oder einfach mal ein Arbeitsrecht-Urteil.
Das stimmt!!! Schade, dass man uns da nicht mal eine Stütze gibt
08.03.2021, 20:13
Also im Kaiserskript steht, dass der BGH diese Problematik gerade nicht über den normalen Weg mit 812 löst sondern über 816 II und dann eben keine inzidente Prüfung von 771 ZPO macht, sondern das dann unter dem Punkt der Nichtberechtigung löst.
Antrag 2 hab ich nur noch 2 Seiten zu schreiben können... der Tatbestand hat mich so hart viel Zeit gekostet... ich hoffe, dass es trotzdem gereicht hat...
Wenn morgen was mit einstweiligem Rechtsschutz kommt bin ich aufgeschmissen
good luck everybody
Antrag 2 hab ich nur noch 2 Seiten zu schreiben können... der Tatbestand hat mich so hart viel Zeit gekostet... ich hoffe, dass es trotzdem gereicht hat...
Wenn morgen was mit einstweiligem Rechtsschutz kommt bin ich aufgeschmissen
good luck everybody
08.03.2021, 20:14
Wenn man die Klausur nicht mitgeschrieben hat, lesen sich die Beiträge hier wie Chinesisch?
Aber Zwangsvollstreckungsrecht ist ja auch immer urgs...
Da lobe ich mir das Verwaltungsrecht!
Aber Zwangsvollstreckungsrecht ist ja auch immer urgs...
Da lobe ich mir das Verwaltungsrecht!
08.03.2021, 20:31
Wieso zur Hölle stand eigentlich (in Hessen) im Bearbeitervermerk, dass die corona Vorschriften außer Betracht bleiben sollten ? Damit man nicht auf die Idee kommt, dass die Mietzinsforderung wegen EGBGB nicht fällig oder was auch immer sein könnte?
08.03.2021, 20:55
(08.03.2021, 20:31)Hessen_123 schrieb: Wieso zur Hölle stand eigentlich (in Hessen) im Bearbeitervermerk, dass die corona Vorschriften außer Betracht bleiben sollten ? Damit man nicht auf die Idee kommt, dass die Mietzinsforderung wegen EGBGB nicht fällig oder was auch immer sein könnte?
Also in NRW stand das glaube ich sogar bisher unter jeder Klausur
08.03.2021, 21:38
(08.03.2021, 20:13)Rick Sanchez schrieb: Also im Kaiserskript steht, dass der BGH diese Problematik gerade nicht über den normalen Weg mit 812 löst sondern über 816 II und dann eben keine inzidente Prüfung von 771 ZPO macht, sondern das dann unter dem Punkt der Nichtberechtigung löst.
Antrag 2 hab ich nur noch 2 Seiten zu schreiben können... der Tatbestand hat mich so hart viel Zeit gekostet... ich hoffe, dass es trotzdem gereicht hat...
Wenn morgen was mit einstweiligem Rechtsschutz kommt bin ich aufgeschmissen
good luck everybody
Fuuuuuuuck, 816
08.03.2021, 22:12
09.03.2021, 15:31
Fand es sehr fair. Palandt Klausur
Ging um Verkehrsicherungspflichten bei einem Architektenvertrag...
Ging um Verkehrsicherungspflichten bei einem Architektenvertrag...
09.03.2021, 15:32
09.03.2021, 15:37