08.03.2021, 14:09
Hallo zusammen,
kann mir jemand weiterhelfen? Ich frage mich, ob eine Verfügung/Mitteilung eines Gerichtes formal in Ordnung ist, wenn keine Unterschriften erkennbar sind?
Bsp.: "Richter am Amtsgericht" (Name (ohne Unterschrift)) und "Beglaubigt Urkundsbeamter/in der Geschäftsstelle Amtsgericht xxx (ohne Name und ohne Unterschrift)
Danke!
kann mir jemand weiterhelfen? Ich frage mich, ob eine Verfügung/Mitteilung eines Gerichtes formal in Ordnung ist, wenn keine Unterschriften erkennbar sind?
Bsp.: "Richter am Amtsgericht" (Name (ohne Unterschrift)) und "Beglaubigt Urkundsbeamter/in der Geschäftsstelle Amtsgericht xxx (ohne Name und ohne Unterschrift)
Danke!
08.03.2021, 18:56
Ist nur eine Abschrift, ja.
08.03.2021, 18:58
(08.03.2021, 14:09)Gast schrieb: Hallo zusammen,
kann mir jemand weiterhelfen? Ich frage mich, ob eine Verfügung/Mitteilung eines Gerichtes formal in Ordnung ist, wenn keine Unterschriften erkennbar sind?
Bsp.: "Richter am Amtsgericht" (Name (ohne Unterschrift)) und "Beglaubigt Urkundsbeamter/in der Geschäftsstelle Amtsgericht xxx (ohne Name und ohne Unterschrift)
Danke!
Willst du die Reichsbürger joinen? Das ist nämlich klassisch von denen ;)
Das unterschriebene Original bleibt immer in der Akte, nach außen gehen beglaubigte Abschriften.
08.03.2021, 19:18
(08.03.2021, 18:58)Gast schrieb:(08.03.2021, 14:09)Gast schrieb: Hallo zusammen,
kann mir jemand weiterhelfen? Ich frage mich, ob eine Verfügung/Mitteilung eines Gerichtes formal in Ordnung ist, wenn keine Unterschriften erkennbar sind?
Bsp.: "Richter am Amtsgericht" (Name (ohne Unterschrift)) und "Beglaubigt Urkundsbeamter/in der Geschäftsstelle Amtsgericht xxx (ohne Name und ohne Unterschrift)
Danke!
Willst du die Reichsbürger joinen? Das ist nämlich klassisch von denen ;)
Das unterschriebene Original bleibt immer in der Akte, nach außen gehen beglaubigte Abschriften.
Nein, keine Sorge. Das war nur aus Interesse. ;-) Hätte aber gedacht, dass der Name und Unterschrift des Urkundsbeamten ersichtlich sein müsste...
08.03.2021, 20:34
(08.03.2021, 19:18)Gast schrieb:(08.03.2021, 18:58)Gast schrieb:(08.03.2021, 14:09)Gast schrieb: Hallo zusammen,
kann mir jemand weiterhelfen? Ich frage mich, ob eine Verfügung/Mitteilung eines Gerichtes formal in Ordnung ist, wenn keine Unterschriften erkennbar sind?
Bsp.: "Richter am Amtsgericht" (Name (ohne Unterschrift)) und "Beglaubigt Urkundsbeamter/in der Geschäftsstelle Amtsgericht xxx (ohne Name und ohne Unterschrift)
Danke!
Willst du die Reichsbürger joinen? Das ist nämlich klassisch von denen ;)
Das unterschriebene Original bleibt immer in der Akte, nach außen gehen beglaubigte Abschriften.
Nein, keine Sorge. Das war nur aus Interesse. ;-) Hätte aber gedacht, dass der Name und Unterschrift des Urkundsbeamten ersichtlich sein müsste...
Das ist erst einmal verwirrend, da hast du vollkommen Recht - Erklärung(en) oben vollkommen richtig