08.03.2021, 16:23
08.03.2021, 16:24
(08.03.2021, 16:22)Gast schrieb:(08.03.2021, 16:18)IGast schrieb:(08.03.2021, 16:06)Gast schrieb: Habe Eigentum der Tochter angenommen und geschrieben, dass nach freier richterlicher Würdigung der Sachvortrag des Beklagten nicht verständig ist, wenn er sich auf sein Eigentum beruft und dann aber in den PKW vollstreckt. Kam mir komisch vor. Ist aber Grütze glaube ich?
So hatte ich es auch argumentiert. Er will ja seine 10.000€ Aus dem VB von Ihr vollstrecken und nicht von seinem Auto.
Habe auch 1006 III Vermutung für den Kläger und keine wiederlegung durch den Beklagten.
Bei den Mietzinsen habe ich auch das mit der Forderungsentstehung zum Monatsanfang gesehen, aber da im PfÜB ja auch zukünftige Forderungen zur Einziehung überwiesen waren, kam es mir irgendwie nicht richtig vor, wenn ein Schuldner dann einfach sein Eigentum verkaufen kann und damit der pfüb seine Wirkung verliert. Hab dann noch überlegt ob man irgendwas mit gutem Glauben/ ohne Kenntnis machen könnte aber da war mein Hirn dann schön überhitzt.
Es ist wirklich so traurig. Ich hatte so viel gelernt und dann diese ganzen Sachen einfach trotzdem nicht drauf ?
Das ist normal... man kann nicht alles perfekt abrufen.
Hat noch jemand VU Zusatz Info geschrieben, warum VU ergangen ist? Von wegen Anwaltsprozess und Referendar darf nur im Parteiprozess vertreten?
Hab‘s mal hingeschrieben, trotz Urteil, weil ich dachte vielleicht wollen die das sehen...
Ja, im Tatbestand einfach. Plus die Norm zitiert.
08.03.2021, 16:25
(08.03.2021, 16:22)Gast schrieb:(08.03.2021, 16:18)IGast schrieb:(08.03.2021, 16:06)Gast schrieb: Habe Eigentum der Tochter angenommen und geschrieben, dass nach freier richterlicher Würdigung der Sachvortrag des Beklagten nicht verständig ist, wenn er sich auf sein Eigentum beruft und dann aber in den PKW vollstreckt. Kam mir komisch vor. Ist aber Grütze glaube ich?
So hatte ich es auch argumentiert. Er will ja seine 10.000€ Aus dem VB von Ihr vollstrecken und nicht von seinem Auto.
Habe auch 1006 III Vermutung für den Kläger und keine wiederlegung durch den Beklagten.
Bei den Mietzinsen habe ich auch das mit der Forderungsentstehung zum Monatsanfang gesehen, aber da im PfÜB ja auch zukünftige Forderungen zur Einziehung überwiesen waren, kam es mir irgendwie nicht richtig vor, wenn ein Schuldner dann einfach sein Eigentum verkaufen kann und damit der pfüb seine Wirkung verliert. Hab dann noch überlegt ob man irgendwas mit gutem Glauben/ ohne Kenntnis machen könnte aber da war mein Hirn dann schön überhitzt.
Es ist wirklich so traurig. Ich hatte so viel gelernt und dann diese ganzen Sachen einfach trotzdem nicht drauf ?
Das ist normal... man kann nicht alles perfekt abrufen.
Hat noch jemand VU Zusatz Info geschrieben, warum VU ergangen ist? Von wegen Anwaltsprozess und Referendar darf nur im Parteiprozess vertreten?
Hab‘s mal hingeschrieben, trotz Urteil, weil ich dachte vielleicht wollen die das sehen...
Hab bei den Kosten hingeschrieben, dass das VU in rechtmäßigerweise ergangen ist.
08.03.2021, 16:25
"Der § 816 BGB als spezielle Eingriffskondiktion ist nach h.M. lex specialis gegenüber der allgemeinen Eingriffskondiktion des § 812 I 1 2.Alt. BGB."
08.03.2021, 16:51
Mal was anderes... bzgl Tatbestand, was habt dir da als STREITIG angenommen? RA habe ich nicht aufgeführt.
08.03.2021, 16:57
08.03.2021, 17:05
08.03.2021, 17:05
Hey. Kann einer vielleicht mal kurz den Sachverhalt zusammen? ich schriebe nächsten Monat :)
08.03.2021, 17:07
Noch nie in einer Zivilrechtsklausur so eine Zeitnot gehabt wie heute.... der Tatbestand bzw. vielmehr der Sachverhalt war echt der Knaller. Habe die verlängerte DWS nicht so benannt, das ist mir natürlich erst jetzt aufgefallen. Hab sie nur als allgemeine Leistungsklage deklariert
08.03.2021, 17:07