02.03.2021, 23:53
Geh nach Frankfurt! Oder noch Düsseldorf.
02.03.2021, 23:55
(02.03.2021, 20:46)Gast HH schrieb:(02.03.2021, 18:48)Gast schrieb: Es ist so weit. Nachdem mir immer geraten wurde mit dem Umzug zu warten bis ich eine Stelle habe wurde mir jetzt wegen Eigenbedarf des Vermieters gekündigt und das Arbeitsamt müsste den Umzug bezahlen.
Ich kann also überall innerhalb von Deutschland umziehen, theoretisch auch nach München. Was wäre strategisch am besten, um als Jurist eine Arbeit mit mäßigen Noten zu finden? Hamburg, Berlin, Frankfurt, München, Nürnberg, Düsseldorf?
Meines Erachtens definitiv Frankfurt, weil dort einfach jede größere Kanzlei vertreten ist und die Stadt an sich nicht so beliebt ist...
Durch Corona hat sich zudem der Wohnungsmarkt etwas entspannt, weil viele Berufspendler plötzlich Remote arbeiten
Frankfurt ist trotzdem noch sauteuer, was (vernünftige) Wohnungen angeht.
03.03.2021, 00:12
(02.03.2021, 22:57)Gast46744 schrieb: Wie kann man so unselbstständig sein...
Du fliegst ja nicht übermorgen aus deiner Wohnung raus sondern wohl erst in minimum 3 Monaten. Also hau in die Tasten und schreib für jede der genannten Städte minimum 10 Bewerbungen. Mit ein bisschen Glück und gutem Timing hast du am Ende drei bis vier Angebote und kannst frei die Stelle wählen, zu der dir Kopf als auch Bauch raten. Da Erstgespräche momentan allesamt erstmal online geführt werden, lässt sich das auch terminlich super regeln
+1 Notfalls gegen die Kündigungen halt mal wehren. Und bis zum Auszug eben fleißig bewerben.
03.03.2021, 01:25
Das Arbeitsamt zahlt den Umzug? Was ist mit "Arbeitsamt" gemeint? Im Bezug von ALG 1 wird ein Umzug meines Erachtens nicht oder nur dann gezahlt, wenn konkret eine Stelle in Aussicht steht.
Wird ALG 2 bezogen? Dann zahlt das Jobcenter vielleicht den Umzug. Aber nicht an einen beliebigen Ort.
Wenn ich wirklich drigend raus müsste, dann würde ich mich für den Übergang irgendwo was ganz in der Nähe suchen. Und den richtigen Umzug dann machen, wenn die Jobzusage da ist.
Wird ALG 2 bezogen? Dann zahlt das Jobcenter vielleicht den Umzug. Aber nicht an einen beliebigen Ort.
Wenn ich wirklich drigend raus müsste, dann würde ich mich für den Übergang irgendwo was ganz in der Nähe suchen. Und den richtigen Umzug dann machen, wenn die Jobzusage da ist.
03.03.2021, 15:17
Bochum. Zieh nach Bochum.
08.03.2021, 15:57
Mit welchen Argumenten kann man sich denn gegen eine Eigenbedarfskündigung wehren, was Corona bezogen ist?
Habe in einem Immobilienportal gelesen, dass ein Mieter mit Anwalt Widerspruch eingelegt hat und der Anwalt hat es so begründet, dass es eine unbillige Härte ist wegen der Pandemie. Ist das denn ein anerkannter Grund oder nur im Rahmen dessen, dass man deshalb keine zumutbare Wohnung findet?
Habe in einem Immobilienportal gelesen, dass ein Mieter mit Anwalt Widerspruch eingelegt hat und der Anwalt hat es so begründet, dass es eine unbillige Härte ist wegen der Pandemie. Ist das denn ein anerkannter Grund oder nur im Rahmen dessen, dass man deshalb keine zumutbare Wohnung findet?
08.03.2021, 15:58
(08.03.2021, 15:57)Gast schrieb: Mit welchen Argumenten kann man sich denn gegen eine Eigenbedarfskündigung wehren, was Corona bezogen ist?
Habe in einem Immobilienportal gelesen, dass ein Mieter mit Anwalt Widerspruch eingelegt hat und der Anwalt hat es so begründet, dass es eine unbillige Härte ist wegen der Pandemie. Ist das denn ein anerkannter Grund oder nur im Rahmen dessen, dass man deshalb keine zumutbare Wohnung findet?
Erstmal muss der Eigenbedarf nachgewiesen werden und den bestreitet man dann.
08.03.2021, 16:04
Ein strategischer Umzug zeigt ggü potentiellen Arbeitgebern Flexibilität und strategisches Denken.
Eisenach bietet sich besonders gut als Ziel an. Von da aus kommt man überall in DE schnell hin.
Eisenach bietet sich besonders gut als Ziel an. Von da aus kommt man überall in DE schnell hin.
08.03.2021, 16:14
Frankfurt oder Berlin bieten sich wohl am ehesten an. Nur etwas teuer.
08.03.2021, 16:17
(08.03.2021, 15:58)Gast Gast schrieb:(08.03.2021, 15:57)Gast schrieb: Mit welchen Argumenten kann man sich denn gegen eine Eigenbedarfskündigung wehren, was Corona bezogen ist?
Habe in einem Immobilienportal gelesen, dass ein Mieter mit Anwalt Widerspruch eingelegt hat und der Anwalt hat es so begründet, dass es eine unbillige Härte ist wegen der Pandemie. Ist das denn ein anerkannter Grund oder nur im Rahmen dessen, dass man deshalb keine zumutbare Wohnung findet?
Erstmal muss der Eigenbedarf nachgewiesen werden und den bestreitet man dann.
Wenn der Vermieter im selben Haus (100 Bewohner) eine Wohnung mit seiner Freundin (beide angestellte BWLer im ÖD) bewohnt, kann er dann meine Wohnung als Zweitwohnung oder HO Büro nehmen oder kann man sagen er muss in seiner Wohnung vorrangig wohnen bleiben, weil er schon eine hat und es keine persönlichen Veränderungen gegeben hat (ausser dass er wegen Corona wohl öfter im HO ist, obwohl er in ner Behörde ein Büro hat)?