15.08.2017, 09:36
Saarland (klausurenring) hat feiertag
15.08.2017, 09:51
Originalfall ist VG Schwerin, Urteil vom 15.06.2016 - 1 A 2088/15 SN = BeckRS 2016, 47268.
Lief da über eine Feststellungsklage.
Lief da über eine Feststellungsklage.
15.08.2017, 11:47
15.08.2017, 12:04
Ist in Hamburg oder Saarland zufällig eine Behördenklausur ausgeschlossen für Donnerstag? Das würde dann wohl die Wahrscheinlichkeit senken, dass das in NRW kommt.
17.08.2017, 14:41
Heute ÖR II im GPA Nord:
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr3513.php (aus Anwaltssicht der Klägerin).
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr3513.php (aus Anwaltssicht der Klägerin).
17.08.2017, 14:52
Lief im Saarland auch. Wie habt ihr das Fristenproblem gelöst?
17.08.2017, 14:58
(17.08.2017, 14:52)Grinch schrieb: Lief im Saarland auch. Wie habt ihr das Fristenproblem gelöst?
Hinsichtlich der Klage: am 17.08. war mE regulärer Fristablauf (mit Drei-Tages-Fiktion gem. § 4 Abs. 2 S.2 da nur Übergabeeinscheiben ohne Rückschein). Jedoch fehlerhafte Belehrung, da nicht über elektronische Form belehrt. Daher einjährige Frist des § 58 II VwGO. KA ob das richtig ist.
17.08.2017, 14:59
(17.08.2017, 14:58)GPA Nord schrieb:(17.08.2017, 14:52)Grinch schrieb: Lief im Saarland auch. Wie habt ihr das Fristenproblem gelöst?
Hinsichtlich der Klage: am 17.08. war mE regulärer Fristablauf (mit Drei-Tages-Fiktion gem. § 4 Abs. 2 S.2 da nur Übergabeeinscheiben ohne Rückschein). Jedoch fehlerhafte Belehrung, da nicht über elektronische Form belehrt. Daher einjährige Frist des § 58 II VwGO. KA ob das richtig ist.
§ 4 Abs. 2 S.2 VwZG
17.08.2017, 14:59
In NRW auch Abschleppfall, aber ein anderer als der oben zitierte.
Schwerpunkte:
- Zulässigkeit von Klage und Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz nach § 80 V im Hinblick auf § 59 Abs. 1 Satz 2 VwVG NRW.
- Übliche Abgrenzungen im Abschleppfall (Sicherstellung, Unmittelbarer Zwang, Ersatzvornahme)
- Verhältnismäßigkeit der Abschleppmaßnahme selbst im Hinblick auf den Transport zu einem Verwahrplatz (Besonderheit: Auto war erkennbar vom Behinderten genutzt)
- Verhältnismäßigkeit der Kostenauferlegung (auch hier Besonderheiten im Hinblick auf die Behinderung)
Praktischer Teil:
Sowohl Klage als auch Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz nach § 80 V
Schwerpunkte:
- Zulässigkeit von Klage und Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz nach § 80 V im Hinblick auf § 59 Abs. 1 Satz 2 VwVG NRW.
- Übliche Abgrenzungen im Abschleppfall (Sicherstellung, Unmittelbarer Zwang, Ersatzvornahme)
- Verhältnismäßigkeit der Abschleppmaßnahme selbst im Hinblick auf den Transport zu einem Verwahrplatz (Besonderheit: Auto war erkennbar vom Behinderten genutzt)
- Verhältnismäßigkeit der Kostenauferlegung (auch hier Besonderheiten im Hinblick auf die Behinderung)
Praktischer Teil:
Sowohl Klage als auch Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz nach § 80 V
17.08.2017, 15:05
Joa. Bis dahin bin ich noch mitgekommen Bin auf das Ding mit der elektronischen Klageerhebung nicht gekommen. Dedö. Hab nach Wiedereinsetzung und Untätigkeitsklage schließlich zum Wiederaufgreifen des Verfahrens gefunden.
Offensichtlich nicht gewollt, aber wat willste machen?!:D
Offensichtlich nicht gewollt, aber wat willste machen?!:D