06.03.2021, 23:18
Ich habe ein Angebot von einem kleinen Unternehmen in der dortigen Rechtsabteilung zu arbeiten (an Themen und Gebieten alles querbeet). Die Bezeichnung würde aber auf Volljurist lauten - also nicht Syndikus oder Justiziar. Ist das üblich bzw wäre das für euch ein Grund die Stelle nicht anzunehmen, weil ich nur als Volljurist angestellt bin? Mir scheint, dass Syndikus im Unternehmen einfach “üblich” ist (und ich frage mich auch, ob das später bei einem anderen Arbeitgeber komisch kommt, warum man nicht Syndikus war)?!
06.03.2021, 23:31
Der Titel wäre mir egal. Die Frage ist doch, willst du ins Versorgungswerk oder nicht?
06.03.2021, 23:44
Nee, Versorgungswerk muss eigtl nicht sein.
07.03.2021, 00:49
Versorgungswerk wäre aber angebracht. Dort ist die Altersversorgung besser als über die DRV.
Einige AG wehren sich aus fadenscheinigen Gründen gegen die Anstellung als Syndikusrechtsanwalt. Ich würde empfehlen, das im Bewerbungsgespräch anzusprechen und (freundlich) einzufordern mit dem Hinweis auf die bessere Altersversorgung über das Versorgungswerk. Dort kann man nur als Syndikusrechtsanwalt versichert werden.
Einige AG wehren sich aus fadenscheinigen Gründen gegen die Anstellung als Syndikusrechtsanwalt. Ich würde empfehlen, das im Bewerbungsgespräch anzusprechen und (freundlich) einzufordern mit dem Hinweis auf die bessere Altersversorgung über das Versorgungswerk. Dort kann man nur als Syndikusrechtsanwalt versichert werden.
07.03.2021, 01:01
Ich finde auch häufig nur Stellenanzeigen für „Volljuristen“ und gerade nicht Syndikus. Die Jobs sind mit Blick was die Altersversorgung angeht teilweise unattraktiv, gerade wenn man schon paar Jahre als RA gearbeitet hat.
Was sind denn meisten die fadenscheinigen Gründe, dass keine Syndikusstelle angeboten wird?
Was sind denn meisten die fadenscheinigen Gründe, dass keine Syndikusstelle angeboten wird?
07.03.2021, 01:01
Wenn du Glück hast, kennt das kleine Unternehmen sich mit den rentenversicherungsrechtlichen Besonderheiten von Volljuristen in Unternehmen (Thematik des Syndikusrechtsanwalts) nur nicht aus und nennt als Bezeichnung daher "Volljurist".
Wenn du Pech hast, will der AG das volle Weisungsrecht über deine Tätigkeit im Arbeitsvertrag (ist bei einer Tätigkeit als Syndikusrechtsanwalt nicht möglich), nimmt dafür die schlechtere Rentenversicherung des Volljuristen über die DRV in Kauf und nimmt auf die Belange der AN auch sonst nicht viel Rücksicht.
M.E. ist es ein "übliches" Entgegenkommen, dass man dem Unternehmensjuristen gönnt, sich über das Versorgungswerk versichern zu lassen.
Mein Tipp:
1. Nachverhandeln (ggf. rentenversicherungsrechtliche Vorteile über das Versorgungswerk erklären)
2. Wenn das nicht klappt: sich ggf. AG nochmal genauer anschauen, Stelle nur nehmen, wenn man kein anderes Angebot hat.
Btw: wie hoch ist die Stelle dotiert? Was würdest du dort (ca) verdienen?
Wenn du Pech hast, will der AG das volle Weisungsrecht über deine Tätigkeit im Arbeitsvertrag (ist bei einer Tätigkeit als Syndikusrechtsanwalt nicht möglich), nimmt dafür die schlechtere Rentenversicherung des Volljuristen über die DRV in Kauf und nimmt auf die Belange der AN auch sonst nicht viel Rücksicht.
M.E. ist es ein "übliches" Entgegenkommen, dass man dem Unternehmensjuristen gönnt, sich über das Versorgungswerk versichern zu lassen.
Mein Tipp:
1. Nachverhandeln (ggf. rentenversicherungsrechtliche Vorteile über das Versorgungswerk erklären)
2. Wenn das nicht klappt: sich ggf. AG nochmal genauer anschauen, Stelle nur nehmen, wenn man kein anderes Angebot hat.
Btw: wie hoch ist die Stelle dotiert? Was würdest du dort (ca) verdienen?
07.03.2021, 01:03
(07.03.2021, 01:01)Gast schrieb: Ich finde auch häufig nur Stellenanzeigen für „Volljuristen“ und gerade nicht Syndikus. Die Jobs sind mit Blick was die Altersversorgung angeht teilweise unattraktiv, gerade wenn man schon paar Jahre als RA gearbeitet hat.
Was sind denn meisten die fadenscheinigen Gründe, dass keine Syndikusstelle angeboten wird?
Das mit dem vollen WEisungsrecht.
07.03.2021, 05:20
Weil man dann kein Organ der Rechtspflege ist.
07.03.2021, 09:56
Also bei mir stand auch nur „Jurist“ im Vertrag. Zulassung als Sydikusrechtsanwalt war aber dann kein Problem. Insofern würde ich da mal nachfragen. Für den Lebenslauf wäre mir das im Übrigen egal. Ob es nun „Justitiar“ „Jurist“ oder „Legal Counsel“ oder was auch immer lautet. Ist doch letztlich eine Bezeichnung für ein und dasselbe
07.03.2021, 10:21
Hmmm ok danke. Ich frage kommende Woche mal nach. Wenn das auch für den Arbeitgeber keine Mehrkosten verursacht oder so, sollte ja eigtl nichts dagegen sprechen?!


