05.03.2021, 23:46
(05.03.2021, 23:05)HeGast schrieb: Jetzt bin ich richtig niedergeschlagen wenn ich das so lese.. habe die Frist wohl auch falsch. Damit dürfte die Klausur ja eig sicher unter dem Strich sein, da damit auch der praktische Teil völlig nutzlos ist und ein Großteil der Ausführungen, da falsch... hab mich auch leider auf den Putzo verlassen mit dem beginn der Frist ab PKH Beschluss Zustellung und 4 Wochen, also Fristablauf heute... Mist :( dachte eigentlich die Klausur war okay
Ne, keine Panik! An sowas scheitert eine Klausur nicht. Bin in der Verbesserung und aus meinem ersten Durchgang kann ich dir sagen, sowas bringt dich nicht unter den Strich. Bei mir wurde eine Klausur trotz Fehler in der Frist und daraus folgenden Folgefehlern zB noch mit 7 Punkten benotet. Keine Glanzleistung, aber absolut ok. Keine Sorge!
05.03.2021, 23:49
(05.03.2021, 23:17)Gast schrieb: Vielleicht waren in NRW die Sachverhalte ja teilweise unterschiedlich (fehlerhaft) bezüglich der Möglichkeit zu verweisen/nicht zu verweisen?
Vermute vielmehr, dass es teilweise einfach überlesen wurde. Ich denke jedenfalls nicht, mir diesen Satz eingebildet zu haben.
05.03.2021, 23:53
(05.03.2021, 23:41)Gast schrieb: mit diesen komischen Klausureinstiegen werden halt nur die fleißigen belohnt. mit juristischen Handwerkszeug hat das wenig zu tun.
hört sich aber so an, als wäre die materiell rechtlich eigentlich sehr gut lösbar gewesen. hier hätte man gut mit dem Palandt arbeiten können ?
Ja, arbeiten mit dem Gesetz und dem Palandt hat da geholfen, bzw hätte helfen können. Die Zeit war zu knapp.
06.03.2021, 00:24
(05.03.2021, 23:46)Gast schrieb:(05.03.2021, 23:05)HeGast schrieb: Jetzt bin ich richtig niedergeschlagen wenn ich das so lese.. habe die Frist wohl auch falsch. Damit dürfte die Klausur ja eig sicher unter dem Strich sein, da damit auch der praktische Teil völlig nutzlos ist und ein Großteil der Ausführungen, da falsch... hab mich auch leider auf den Putzo verlassen mit dem beginn der Frist ab PKH Beschluss Zustellung und 4 Wochen, also Fristablauf heute... Mist :( dachte eigentlich die Klausur war okay
Ne, keine Panik! An sowas scheitert eine Klausur nicht. Bin in der Verbesserung und aus meinem ersten Durchgang kann ich dir sagen, sowas bringt dich nicht unter den Strich. Bei mir wurde eine Klausur trotz Fehler in der Frist und daraus folgenden Folgefehlern zB noch mit 7 Punkten benotet. Keine Glanzleistung, aber absolut ok. Keine Sorge!
Danke dir, das beruhigt mich tatsächlich etwas.. im erstversuch ist die Anspannung ja doch etwas größer und man macht sich mehr Gedanken über Kleinigkeiten. Das macht mir wieder etwas Hoffnung. Und es gibt ja auch noch 6 andere Klausuren :)
06.03.2021, 07:43
(05.03.2021, 23:53)Gast schrieb:(05.03.2021, 23:41)Gast schrieb: mit diesen komischen Klausureinstiegen werden halt nur die fleißigen belohnt. mit juristischen Handwerkszeug hat das wenig zu tun.
hört sich aber so an, als wäre die materiell rechtlich eigentlich sehr gut lösbar gewesen. hier hätte man gut mit dem Palandt arbeiten können ?
Ja, arbeiten mit dem Gesetz und dem Palandt hat da geholfen, bzw hätte helfen können. Die Zeit war zu knapp.
Wer 630h V BGB nicht sofort kennt und die Vss der Beweislastumkehr hierzu vorher verstanden hat, kann da nicht noch lange mit dem Palandt arbeiten.
Waren halt viele Standardprobleme, aber Berufung und Arzthaftung in Kombination sind in fünf Stunden knapp.
06.03.2021, 09:50
War denn ein Schriftsatz auch in Berlin/Brandenburg erforderlich? War ja nicht ausdrücklich gefordert, nur "Vorschlag für das weitere Vorgehen" , sodass ich es einfach in der Zweckmäßigkeit diskutiert habe.
06.03.2021, 10:11
Ja in Berlin lediglich „Vorschlag“.
Ich habe im Rahmen der Zweckmäßigkeit & Vorschlag dann geschrieben, was man machen sollte..
Sagt mal, hat einer Anwaltshaftung geprüft?
Nach meiner Lösung ging alles durch. Ferner hatte ich gar keine Zeit mehr. Hab das nur im Vorschlag kurz angesprochen...
Ich habe im Rahmen der Zweckmäßigkeit & Vorschlag dann geschrieben, was man machen sollte..
Sagt mal, hat einer Anwaltshaftung geprüft?
Nach meiner Lösung ging alles durch. Ferner hatte ich gar keine Zeit mehr. Hab das nur im Vorschlag kurz angesprochen...
06.03.2021, 10:26
(06.03.2021, 10:11)Gast Berlin BB21 schrieb: Ja in Berlin lediglich „Vorschlag“.
Ich habe im Rahmen der Zweckmäßigkeit & Vorschlag dann geschrieben, was man machen sollte..
Sagt mal, hat einer Anwaltshaftung geprüft?
Nach meiner Lösung ging alles durch. Ferner hatte ich gar keine Zeit mehr. Hab das nur im Vorschlag kurz angesprochen...
Danke! Habe zur Anwaltshaftung kurz geschrieben, Haftung für etwaige Wiedereinsetzungskosten (aber leider mit falscher Norm und nicht mit § 238 IV ZPO) und das diese Kosten realistisch bei 0 € liegen, unser also nichts zu erwarten habe.
06.03.2021, 10:35
Klingt an sich alles fair, aber zeitlich knapp was ihr machen musstet, aber wie schon jemand schrieb: Mit solchen Einkleidungen werden natürlich nur die belohnt, die am meisten Auswendig lernen konnten.
Zu der Fristproblematik: Deswegen fällt man nicht durch, keine Panik :-) Das ist ja nur ein Baustein von vielen.
Zu der Fristproblematik: Deswegen fällt man nicht durch, keine Panik :-) Das ist ja nur ein Baustein von vielen.
06.03.2021, 10:39
(06.03.2021, 10:35)allround schrieb: Also kann man Wiedereinsetzung in die Berufungseinlegungsfrist und Wiedereinsetzung in die Berufungsbegründungsfrist beantragen?
Klingt an sich alles fair, aber zeitlich knapp was ihr machen musstet, aber wie schon jemand schrieb: Mit solchen Einkleidungen werden natürlich nur die belohnt, die am meisten Auswendig lernen konnten.
Kann man. Die Problematik iRd Berufungsbegründungsfrist insb ab wann die läuft ist selbst unter BGH Senaten stark umstritten. Dazu hab es auch einen Hinweis im Kommentar.