05.03.2021, 16:53
05.03.2021, 16:54
(05.03.2021, 16:19)Gast schrieb: Wieso soll denn die begründungsfrist vor der einlegungsfrist laufen???
Ich habe das auch so gelesen wie oben. An zwei Stellen stand im Putzo wörtlich: die Berufungseinlegungsfrist beginnt mit der Zustellung des PKH Beschlusses. Und die beträgt einen Monat. Zustellung PKH Beschluss 05.02. Habe extra 3 mal gelesen, aber da stand die Berufungseinlegungsfrist beginnt mit Zustellung des Beschlusses. Hat mich total verwirrt. Dann hatte ich deshalb kein Fristproblem. Habe das dann wörtlich zitiert und die Putzostellen mit angeführt. Weiß aber nicht ob der Kommentar da missverständlich war. Wenn ja, super ärgerlich. Hat das noch jemand gesehen? Wenn ja, wie verstanden?
05.03.2021, 16:55
So oder so...wozu lernt man? Kommt nur kacke dran
05.03.2021, 16:59
Putzo Auflage 2017 da steht das viel besser
05.03.2021, 17:01
05.03.2021, 17:04
05.03.2021, 17:05
Mal ne andere Frage, wie hieß die Erkrankung mit „E...“ also Eiter ... da gab es einen Fachbegriff, kennt den noch wer?
05.03.2021, 17:09
05.03.2021, 17:10
05.03.2021, 17:11
Danke