04.03.2021, 19:45
(04.03.2021, 19:39)Gast schrieb:(04.03.2021, 19:37)NUTZI schrieb: Warum ging eigentlich die Behauptung der Klägerin ins Leere, sie habe am 04.07. das Angebot des Klägers angenommen? Weil kein richtiger Beweisantritt oder wegen des Bearbeitervermerks, wonach bei angenommener Beweiserheblichkeit von Beweisfälligkeit auszugehen ist?
Wenn man auf kaufmännisches Bestätigungsschreiben durch die Beklagte abgestellt hat, war der Zugang nicht mehr entscheidungserheblich.
Ja. Auch über den wohl "besten" Weg einfach ne konkludente Annahme anzunehmen.
Ich bin übrigens nicht über ein KBS, sondern über 362 HGB gegangen. Das scheitert aber jedenfalls daran, das durch die Klägerin unverzüglich die konkludente Annahme erklärt worden ist.
04.03.2021, 19:47
Wie kann man das Vorhandensein des Vertrages bestreiten (was getan wird), aber nicht zugleich zustehen, dass der Vertrag, der nicht bestehen soll, zugegangen ist?
04.03.2021, 19:48
(04.03.2021, 19:43)Gast schrieb:(04.03.2021, 19:41)Gast schrieb:(04.03.2021, 19:37)NUTZI schrieb: Warum ging eigentlich die Behauptung der Klägerin ins Leere, sie habe am 04.07. das Angebot des Klägers angenommen? Weil kein richtiger Beweisantritt oder wegen des Bearbeitervermerks, wonach bei angenommener Beweiserheblichkeit von Beweisfälligkeit auszugehen ist?
Sie müsste doch den Zugang beweisen, ihr Beweisantritt schweigt hierzu.
Kann man alles dahinstehen lassen, wenn man das über den konkludierten Vertrag löst
Der Zugang war doch überhaupt nicht streitig
Wie kann man das Vorhandensein des Vertrages bestreiten (was getan wird), aber nicht zugleich zustehen, dass der Vertrag, der nicht bestehen soll, zugegangen ist?
04.03.2021, 19:50
(04.03.2021, 19:48)Gast schrieb:(04.03.2021, 19:43)Gast schrieb:(04.03.2021, 19:41)Gast schrieb:(04.03.2021, 19:37)NUTZI schrieb: Warum ging eigentlich die Behauptung der Klägerin ins Leere, sie habe am 04.07. das Angebot des Klägers angenommen? Weil kein richtiger Beweisantritt oder wegen des Bearbeitervermerks, wonach bei angenommener Beweiserheblichkeit von Beweisfälligkeit auszugehen ist?
Sie müsste doch den Zugang beweisen, ihr Beweisantritt schweigt hierzu.
Kann man alles dahinstehen lassen, wenn man das über den konkludierten Vertrag löst
Der Zugang war doch überhaupt nicht streitig
Wie kann man das Vorhandensein des Vertrages bestreiten (was getan wird), aber nicht zugleich zustehen, dass der Vertrag, der nicht bestehen soll, zugegangen ist?
Weil nie bestritten wurde, dass a) der unterschriebene Vertrag oder b) die Leistung angenommen wurde.
04.03.2021, 19:53
(04.03.2021, 19:50)Gast schrieb:(04.03.2021, 19:48)Gast schrieb:(04.03.2021, 19:43)Gast schrieb:(04.03.2021, 19:41)Gast schrieb:(04.03.2021, 19:37)NUTZI schrieb: Warum ging eigentlich die Behauptung der Klägerin ins Leere, sie habe am 04.07. das Angebot des Klägers angenommen? Weil kein richtiger Beweisantritt oder wegen des Bearbeitervermerks, wonach bei angenommener Beweiserheblichkeit von Beweisfälligkeit auszugehen ist?
Sie müsste doch den Zugang beweisen, ihr Beweisantritt schweigt hierzu.
Kann man alles dahinstehen lassen, wenn man das über den konkludierten Vertrag löst
Der Zugang war doch überhaupt nicht streitig
Wie kann man das Vorhandensein des Vertrages bestreiten (was getan wird), aber nicht zugleich zustehen, dass der Vertrag, der nicht bestehen soll, zugegangen ist?
Weil nie bestritten wurde, dass a) der unterschriebene Vertrag oder b) die Leistung angenommen wurde.
Doch m. E. wurde schon a) bestritten in einem Schriftsatz
04.03.2021, 20:13
Also ich fand den Start heute katastrophal. Hab dummerweise nicht mal den Tenor zu Ende geschrieben und man weiß ja was das heißt... Ich hab die beiden Schwerpunkte zwar gesehen, aber mich viel lang mit der Gerichtsstandsvereinbarung rumgeschlagen, sodass man Ende noch eine halbe Stunde für die Begründetheit und dementsprechend 3 Seiten waren. Sowas hätte ich einfach mal Null erwartet... hoffe es wird morgen besser... fuck Off und weiterhin viel Glück euch allen!
04.03.2021, 20:17
(04.03.2021, 20:13)Rick Sanchez schrieb: Also ich fand den Start heute katastrophal. Hab dummerweise nicht mal den Tenor zu Ende geschrieben und man weiß ja was das heißt... Ich hab die beiden Schwerpunkte zwar gesehen, aber mich viel lang mit der Gerichtsstandsvereinbarung rumgeschlagen, sodass man Ende noch eine halbe Stunde für die Begründetheit und dementsprechend 3 Seiten waren. Sowas hätte ich einfach mal Null erwartet... hoffe es wird morgen besser... fuck Off und weiterhin viel Glück euch allen!
04.03.2021, 20:19
(04.03.2021, 20:17)Gast schrieb:(04.03.2021, 20:13)Rick Sanchez schrieb: Also ich fand den Start heute katastrophal. Hab dummerweise nicht mal den Tenor zu Ende geschrieben und man weiß ja was das heißt... Ich hab die beiden Schwerpunkte zwar gesehen, aber mich viel lang mit der Gerichtsstandsvereinbarung rumgeschlagen, sodass man Ende noch eine halbe Stunde für die Begründetheit und dementsprechend 3 Seiten waren. Sowas hätte ich einfach mal Null erwartet... hoffe es wird morgen besser... fuck Off und weiterhin viel Glück euch allen!
Huch, wird schon werden Rick! Kopf hoch
04.03.2021, 20:21
(04.03.2021, 20:17)Gast schrieb:(04.03.2021, 20:13)Rick Sanchez schrieb: Also ich fand den Start heute katastrophal. Hab dummerweise nicht mal den Tenor zu Ende geschrieben und man weiß ja was das heißt... Ich hab die beiden Schwerpunkte zwar gesehen, aber mich viel lang mit der Gerichtsstandsvereinbarung rumgeschlagen, sodass man Ende noch eine halbe Stunde für die Begründetheit und dementsprechend 3 Seiten waren. Sowas hätte ich einfach mal Null erwartet... hoffe es wird morgen besser... fuck Off und weiterhin viel Glück euch allen!
Ja, allein Kläger und Beklagter 10 mal verwechselt..
05.03.2021, 08:28
(04.03.2021, 20:13)Rick Sanchez schrieb: Also ich fand den Start heute katastrophal. Hab dummerweise nicht mal den Tenor zu Ende geschrieben und man weiß ja was das heißt... Ich hab die beiden Schwerpunkte zwar gesehen, aber mich viel lang mit der Gerichtsstandsvereinbarung rumgeschlagen, sodass man Ende noch eine halbe Stunde für die Begründetheit und dementsprechend 3 Seiten waren. Sowas hätte ich einfach mal Null erwartet... hoffe es wird morgen besser... fuck Off und weiterhin viel Glück euch allen!
Mach dir keine Sorgen! In meinem ersten Durchgang hatte ich in einer Klausur den Tenor nicht und bin absolut nicht fertig geworden, waren doch noch 8 Punkte. Was viele immer wieder falsch verstehen: natürlich fällst du nicht durch, weil du den Tenor nicht hast oder nicht fertig bist. Das gibt einfach Punktabzug. Also klar, wenn die Klausur fertiggestellt 4-5 Punkte wären, dann fällst du am Ende wegen des Punktabzuges durch, aber man fällt nicht durch nur weil man nicht fertig geworden ist. Das ist ein sehr merkwürdiger Mythos. Kopf hoch und weiter machen