03.03.2021, 16:51
Hallo zusammen,
gem. § 23 Abs. 1 JAG NRW sind die "Gründe für die Bewertung der Leistung im mündlichen Teil der staatlichen Pflichtfachprüfung sind dem Prüfling auf Antrag durch ein Mitglied des Prüfungsausschusses mitzuteilen".
Hat jemand diesen gesonderten Antrag gestellt? Bekommt man dann eine schriftliche Begründung? Oder ist dies eher für den Fall gemeint, dass man nach der Verkündung der Note keine Begründung erhalten hat?
Danke!
gem. § 23 Abs. 1 JAG NRW sind die "Gründe für die Bewertung der Leistung im mündlichen Teil der staatlichen Pflichtfachprüfung sind dem Prüfling auf Antrag durch ein Mitglied des Prüfungsausschusses mitzuteilen".
Hat jemand diesen gesonderten Antrag gestellt? Bekommt man dann eine schriftliche Begründung? Oder ist dies eher für den Fall gemeint, dass man nach der Verkündung der Note keine Begründung erhalten hat?
Danke!
Zur Vorbereitung Deiner mündlichen Prüfung solltest Du auf jeden Fall die vielen Infos der Seite Protokolle-Assessorexamen.de nutzen:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/
Neben der Möglichkeit, kostenlos die Protokolle Deiner Prüfer herunterzuladen, findest Du auf der Seite eine Sammlung von im Netz abrufbaren Aktenvorträgen. Zudem findest Du dort Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung, den "Fall des Monats" für Rechtsreferendare sowie hilfreiche Tools wie den Notenrechner:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
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03.03.2021, 17:13
Im Regelfall erhält man keine Begründung. Ich kann nur für Berlin sprechen aber bi und musst du dann unmittelbar nach der Notenverkündung von der Kommission die Begründung fordern.
03.03.2021, 19:08
03.03.2021, 19:21
Die Norm dient ja gerade dazu, einen Anspruch auf eine solche Begründung zu schaffen.
03.03.2021, 19:22
Im Übrigen ist die Möglichkeit natürlich nicht auf den Fall beschränkt, dass man nach der mündlichen Prüfung gar keine Begründung erhalten hat (was auch nicht passieren dürfte).
Stellt man den Antrag, erhält man eine schriftliche Begründung.
Stellt man den Antrag, erhält man eine schriftliche Begründung.
04.03.2021, 00:30
Also bei uns (NRW) wurde die Note begründet, in der Gruppe zusammen mit den anderen. Waren alle mit einverstanden.
War zwar nur ein kurzer Kommentar, aber durchaus konstruktiv.
War zwar nur ein kurzer Kommentar, aber durchaus konstruktiv.
04.03.2021, 00:31
04.03.2021, 00:51
Hat hier denn jemand schon einmal einen solchen Antrag im Nachhinein gestellt und eine ggf. schriftliche Begründung erhalten?

04.03.2021, 09:57
(04.03.2021, 00:31)Gast schrieb:(04.03.2021, 00:30)Gast schrieb: Also bei uns (NRW) wurde die Note begründet, in der Gruppe zusammen mit den anderen. Waren alle mit einverstanden.
War zwar nur ein kurzer Kommentar, aber durchaus konstruktiv.
Allerdings gehe ich davon aus dass das nicht das ist was in der Norm gemeint ist..
Ja, das ist hier die Frage...
04.03.2021, 10:23
Ist so nicht richtig, die Begründung nach Antrag kann auch mündlich erfolgen.