03.03.2021, 14:09
Milchmädchenrechnung vieler Leute:
Richter = R1 mit 17 Kinder und 5 Ehefrauen ohne PKV Abzug = 6000€ netto
GK = 2000€ netto weil Miete in Frankfurt so hoch.
Also Justiz super.
Richter = R1 mit 17 Kinder und 5 Ehefrauen ohne PKV Abzug = 6000€ netto
GK = 2000€ netto weil Miete in Frankfurt so hoch.
Also Justiz super.
03.03.2021, 14:16
(03.03.2021, 11:51)Gast schrieb:(02.03.2021, 23:58)Gast schrieb: Vor allem im Arbeitsrecht kenne ich etliche Leute, die wochentags von 9:30 Uhr bis 19:30 Uhr arbeiten und am Wochenende nie. Schaff das erstmal am LG!
9:00 Uhr bis 18:00 Uhr in einer ZK am LG. Manchmal mehr, manchmal weniger, je nachdem was gerade ansteht. Am Wochenende nur, wenn ich unter der Woche ein Tag frei brauche. Wenn man erstmal drin ist, ist es echt easy
Hängt halt ganz davon ab, was durch den Geschäftsverteilungsplan so anfällt - und auch wie deine Karriereambitionen sind, wobei ich weiß, dass "Karriere" in der Justiz planbar ist.
Ich kenne einige Leute, die in der Zivilkammer auch nach der Ernennung auf Lebenszeit am Samstag noch gut beschäftigt sind. Dumm sind die nicht.
03.03.2021, 14:16
*kaum planbar*
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
03.03.2021, 14:28
(03.03.2021, 14:07)Gast-RA schrieb:(03.03.2021, 13:29)Gast schrieb: 3100 Euro netto (R1, Stufe 2, NRW, - PKV) vs 4400 Euro netto (LStk 1, 100.000 Euro brutto) ist für mich nicht doppelt.
Richter: PKV tatsächlich in Abzug gebracht - 2.900 netto / Monat
RA: auch PKV und (Einstiegs-)Gehalt von 120.000 - 5.800 netto / Monat
Danach klafft die Gehaltslücke nur noch weiter auseinander. Das weißt du aber auch.
Kannst du lesen? PKV ist abgezogen, R1, Stufe 2 sind in NRW 3400. 120000 sind auch mit PKV 5400 netto. Klar wir die Gehaltslücke riesig, wenn man sich nach fünf Jahren für 100.000 in irgendein DAX Unternehmen verabschiedet. Der Amtsrichter verdient dann übrigens schon 3500 netto (PKV schon abgezogen). Das ist eine riesige Gehaltslücke von 700 Euro pro Monat.
03.03.2021, 14:45
(03.03.2021, 14:28)Gast schrieb:(03.03.2021, 14:07)Gast-RA schrieb:(03.03.2021, 13:29)Gast schrieb: 3100 Euro netto (R1, Stufe 2, NRW, - PKV) vs 4400 Euro netto (LStk 1, 100.000 Euro brutto) ist für mich nicht doppelt.
Richter: PKV tatsächlich in Abzug gebracht - 2.900 netto / Monat
RA: auch PKV und (Einstiegs-)Gehalt von 120.000 - 5.800 netto / Monat
Danach klafft die Gehaltslücke nur noch weiter auseinander. Das weißt du aber auch.
Kannst du lesen? PKV ist abgezogen, R1, Stufe 2 sind in NRW 3400. 120000 sind auch mit PKV 5400 netto. Klar wir die Gehaltslücke riesig, wenn man sich nach fünf Jahren für 100.000 in irgendein DAX Unternehmen verabschiedet. Der Amtsrichter verdient dann übrigens schon 3500 netto (PKV schon abgezogen). Das ist eine riesige Gehaltslücke von 700 Euro pro Monat.
Zu R1: Drück dich halt klar aus und schreib nicht „- PKV“ dahinter. Zumal das auf das Bundesland ankommt und in der Pauschalität nicht stimmt.
Zum RA: Nur, wenn du Kirchensteuer abziehst.
Warum du dann den Vergleich änderst und von Unternehmen redest, bleibt dein Geheimnis. Bis dahin hat der RA jedenfalls 5 Jahre mehr als das Doppelte verdient.
03.03.2021, 14:59
Großes Kino.
03.03.2021, 15:12
(03.03.2021, 14:45)Gast schrieb:(03.03.2021, 14:28)Gast schrieb:(03.03.2021, 14:07)Gast-RA schrieb:(03.03.2021, 13:29)Gast schrieb: 3100 Euro netto (R1, Stufe 2, NRW, - PKV) vs 4400 Euro netto (LStk 1, 100.000 Euro brutto) ist für mich nicht doppelt.
Richter: PKV tatsächlich in Abzug gebracht - 2.900 netto / Monat
RA: auch PKV und (Einstiegs-)Gehalt von 120.000 - 5.800 netto / Monat
Danach klafft die Gehaltslücke nur noch weiter auseinander. Das weißt du aber auch.
Kannst du lesen? PKV ist abgezogen, R1, Stufe 2 sind in NRW 3400. 120000 sind auch mit PKV 5400 netto. Klar wir die Gehaltslücke riesig, wenn man sich nach fünf Jahren für 100.000 in irgendein DAX Unternehmen verabschiedet. Der Amtsrichter verdient dann übrigens schon 3500 netto (PKV schon abgezogen). Das ist eine riesige Gehaltslücke von 700 Euro pro Monat.
Zu R1: Drück dich halt klar aus und schreib nicht „- PKV“ dahinter. Zumal das auf das Bundesland ankommt und in der Pauschalität nicht stimmt.
Zum RA: Nur, wenn du Kirchensteuer abziehst.
Warum du dann den Vergleich änderst und von Unternehmen redest, bleibt dein Geheimnis. Bis dahin hat der RA jedenfalls 5 Jahre mehr als das Doppelte verdient
Was ist an "-PKV" nicht zu verstehen? Lies vernünftig, bevor du hier Unsinn schreibst.
03.03.2021, 15:28
(03.03.2021, 15:12)Gast schrieb:(03.03.2021, 14:45)Gast schrieb:(03.03.2021, 14:28)Gast schrieb:(03.03.2021, 14:07)Gast-RA schrieb:(03.03.2021, 13:29)Gast schrieb: 3100 Euro netto (R1, Stufe 2, NRW, - PKV) vs 4400 Euro netto (LStk 1, 100.000 Euro brutto) ist für mich nicht doppelt.
Richter: PKV tatsächlich in Abzug gebracht - 2.900 netto / Monat
RA: auch PKV und (Einstiegs-)Gehalt von 120.000 - 5.800 netto / Monat
Danach klafft die Gehaltslücke nur noch weiter auseinander. Das weißt du aber auch.
Kannst du lesen? PKV ist abgezogen, R1, Stufe 2 sind in NRW 3400. 120000 sind auch mit PKV 5400 netto. Klar wir die Gehaltslücke riesig, wenn man sich nach fünf Jahren für 100.000 in irgendein DAX Unternehmen verabschiedet. Der Amtsrichter verdient dann übrigens schon 3500 netto (PKV schon abgezogen). Das ist eine riesige Gehaltslücke von 700 Euro pro Monat.
Zu R1: Drück dich halt klar aus und schreib nicht „- PKV“ dahinter. Zumal das auf das Bundesland ankommt und in der Pauschalität nicht stimmt.
Zum RA: Nur, wenn du Kirchensteuer abziehst.
Warum du dann den Vergleich änderst und von Unternehmen redest, bleibt dein Geheimnis. Bis dahin hat der RA jedenfalls 5 Jahre mehr als das Doppelte verdient
Was ist an "-PKV" nicht zu verstehen? Lies vernünftig, bevor du hier Unsinn schreibst.
Halten wir fest. Ein Richter verdient ca. 3k ,ein Anwalt ca. 6K.
03.03.2021, 15:33
Das stimmt.
03.03.2021, 15:38
(03.03.2021, 15:12)Gast schrieb:(03.03.2021, 14:45)Gast schrieb:(03.03.2021, 14:28)Gast schrieb:(03.03.2021, 14:07)Gast-RA schrieb:(03.03.2021, 13:29)Gast schrieb: 3100 Euro netto (R1, Stufe 2, NRW, - PKV) vs 4400 Euro netto (LStk 1, 100.000 Euro brutto) ist für mich nicht doppelt.
Richter: PKV tatsächlich in Abzug gebracht - 2.900 netto / Monat
RA: auch PKV und (Einstiegs-)Gehalt von 120.000 - 5.800 netto / Monat
Danach klafft die Gehaltslücke nur noch weiter auseinander. Das weißt du aber auch.
Kannst du lesen? PKV ist abgezogen, R1, Stufe 2 sind in NRW 3400. 120000 sind auch mit PKV 5400 netto. Klar wir die Gehaltslücke riesig, wenn man sich nach fünf Jahren für 100.000 in irgendein DAX Unternehmen verabschiedet. Der Amtsrichter verdient dann übrigens schon 3500 netto (PKV schon abgezogen). Das ist eine riesige Gehaltslücke von 700 Euro pro Monat.
Zu R1: Drück dich halt klar aus und schreib nicht „- PKV“ dahinter. Zumal das auf das Bundesland ankommt und in der Pauschalität nicht stimmt.
Zum RA: Nur, wenn du Kirchensteuer abziehst.
Warum du dann den Vergleich änderst und von Unternehmen redest, bleibt dein Geheimnis. Bis dahin hat der RA jedenfalls 5 Jahre mehr als das Doppelte verdient
Was ist an "-PKV" nicht zu verstehen? Lies vernünftig, bevor du hier Unsinn schreibst.
„Betrag x (...., - PKV)“, bei dem alle Steuern ohne gesonderte Erwähnung bereits abgezogen worden sind, heißt selbsterklärend, dass auch die PKV bereits abgezogen worden ist. Zumal die PKV von vielen Faktoren abhängig und daher nicht stets gleich ist. „Lies vernünftig“ -
